Übersicht
Auf dem heutigen wettbewerbsintensiven Markt für Schönheits- und Körperpflegeprodukte spielen Werbeaussagen zu Kosmetika eine entscheidende Rolle bei der Beeinflussung der Verbraucherwahrnehmung und der Gestaltung der Markenidentität. Jede Werbeaussage zu Kosmetika – sei es auf Verpackungen, Etiketten, digitalen Plattformen oder in der Werbung – muss jedoch den globalen und regionalen Vorschriften entsprechen. Nicht konforme oder irreführende Werbeaussagen können zu behördlichen Verwarnungen, Produktrückrufen, Durchsetzungsmaßnahmen oder Verzögerungen beim Markteintritt führen.

Was versteht man unter der Überprüfung kosmetischer Angaben?
Eine Überprüfung der Werbeaussagen für Kosmetika ist eine detaillierte Bewertung aller Aussagen, die den Nutzen und den Verwendungszweck eines Kosmetikprodukts beschreiben. Diese Werbeaussagen tragen dazu bei, festzustellen, ob ein Produkt als Kosmetikum einzustufen ist oder bereits in den therapeutischen Bereich fällt. Klare, vorschriftsmäßige und belegte Werbeaussagen fördern die Marktfähigkeit und gewährleisten gleichzeitig die Übereinstimmung mit den weltweiten regulatorischen Standards.
Eine strukturierte Überprüfung der Angaben zu Kosmetikprodukten kann Ihnen dabei helfen, sicherzustellen, dass Ihre Angaben zu Kosmetikprodukten:
Wahrheitsgemäß und nicht irreführend
Gestützt auf Belege und anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisse
Im Einklang mit den Vorschriften zur Kennzeichnung und Werbung für Kosmetika
Geeignet für die vorgesehene Kosmetikproduktkategorie
Entspricht den marktspezifischen Kosmetikvorschriften und Werbestandards in den USA ( US), der EU, Großbritannien, der ASEAN sowie weiteren globalen Vorschriften.
Wie kann Freyr helfen?
Unsere Überprüfung trägt zudem dazu bei, kosmetische Angaben zu identifizieren, die einer stärkeren Begründung bedürfen, und gewährleistet eine korrekte Unterscheidung zwischen kosmetischen, grenzwertigen und therapeutischen Angaben.
Warum sollten Sie sich für Freyr entscheiden?
End-to-end weltweite Unterstützung bei regulatorischen Angelegenheiten
Kosteneffiziente und skalierbare Dienstleistungserbringung
Problemlose, strukturierte und termingerechte Ergebnisse
Enge Beziehungen zu den Gesundheitsbehörden weltweit und ein umfangreiches Partnernetzwerk rund um den Globus.
Fundierte Kenntnisse der weltweiten Compliance-Dienstleistungen im Kosmetikbereich und der länderspezifischen Besonderheiten
Ein wissenschaftlicher und regulatorischer Ansatz, der auf einen schnelleren Marktzugang ausgelegt ist
Weltweite Unterstützung bei der Untermauerung von Werbeaussagen im Kosmetikbereich und bei der Beratung zu Werbeaussagen.
Qualifizierte Fachleute für regulatorische Angelegenheiten mit Fachkenntnissen in den Bereichen Hautpflege, Haarpflege, Babypflege, Mundpflege und anderen Beauty-Kategorien
Stellen Sie sicher, dass Ihre kosmetischen Angaben konform, glaubwürdig und marktreif sind
Freyr unterstützt Kosmetikmarken bei der Erstellung konformer, überzeugender und wissenschaftlich fundierter Angaben, die bei den Verbrauchern Anklang finden und gleichzeitig den globalen regulatorischen Anforderungen entsprechen.
Suchen Sie fachkundige Unterstützung bei der Prüfung und Untermauerung kosmetischer Angaben?
FAQs
1. Was ist eine Überprüfung der Werbeaussagen für Kosmetika?
Eine Überprüfung der Werbeaussagen für Kosmetika ist eine strukturierte Bewertung aller Aussagen, die auf Verpackungen, Etiketten, Websites und in sozialen Medien verwendet werden, um sicherzustellen, dass die Aussagen wahrheitsgemäß, nicht irreführend, belegt und mit den regionalen Vorschriften konform sind. Dabei wird auch geprüft, ob die Aussagen im Rahmen der Kosmetikkategorie bleiben.
2. Warum müssen Angaben zu Kosmetika belegt werden?
Die Aufsichtsbehörden erwarten, dass Werbeaussagen wahrheitsgemäß, ehrlich und durch glaubwürdige Nachweise untermauert sind. Eine fundierte Begründung schützt Marken vor Verwarnungen, Rückrufaktionen, Durchsetzungsmaßnahmen und Verzögerungen beim Markteintritt und stärkt gleichzeitig das Vertrauen der Verbraucher.
3. Welche Arten von Angaben werden geprüft? Weltweite Unterstützung bei der Belegung kosmetischer Angaben und bei der Beratung zu Angaben. Sonstiges
Wir prüfen Wirksamkeitsangaben (z. B. „reduziert krauses Haar“), funktionale Angaben (z. B. „feuchtigkeitsspendend“), Angaben zu Inhaltsstoffen (z. B. „mit Vitamin C“), Sicherheits- und Anwendungshinweise (z. B. „dermatologisch getestet“) sowie sowie alle Symbole (z. B. das Halal-Zeichen) und Marketingformulierungen auf Etiketten, in Grafiken, digitalen Inhalten und Anzeigen.
4. Wie unterscheiden Sie zwischen kosmetischen und therapeutischen Angaben?
Kosmetische Angaben beziehen sich auf Reinigung, Parfümierung, Veränderung des Aussehens, Schutz und Erhaltung des guten Zustands. Therapeutische Angaben implizieren die Behandlung, Heilung, Korrektur oder Veränderung physiologischer Funktionen. Wir prüfen die Angaben und empfehlen vorschriftsmäßige Alternativen, damit die Produkte in der Kategorie „Kosmetika“ verbleiben.
5. Was passiert, wenn ein Antrag nicht den Anforderungen entspricht?
Ist eine Angabe nicht konform, muss sie vor ihrer Verwendung geändert oder durch geeignete Nachweise untermauert werden. Andernfalls kann dies zu behördlichen Verwarnungen, Verzögerungen oder Produktrückrufen führen. Bei Freyr unterstützen wir Sie dabei, indem wir die Angabe umformulieren und Möglichkeiten zur Untermauerung vorschlagen, um sie konform zu gestalten.
6. Welche Marktregelungen decken Sie ab?
Wir bieten weltweite Unterstützung in regulatorischen Fragen für mehr als 120 Länder. Unsere Prüfungen sind auf länderspezifische Besonderheiten, Kennzeichnungsvorschriften und Werbestandards zugeschnitten und stellen sicher, dass die Angaben in allen Zielmärkten gültig bleiben.
7. Inwiefern hilft Freyr über die Rezension hinaus?
Freyr bietet eine umfassende Beratung, die von der Strategie zur Umgang mit Beanstandungen über die Optimierung von Produktbeschreibungen bis hin zur wissenschaftlichen Untermauerung, der Abstimmung von Etikettierung und „artwork “, Übersetzungsdienstleistungen und weltweiter Compliance-Beratung reicht. Darüber hinaus unterstützen wir bei der Analyse von Grenzfällen und sorgen für laufende Aktualisierungen im Zuge sich ändernder Vorschriften.
8. Dürfen wir die Begriffe „dermatologisch getestet“, „hypoallergen“ oder „klinisch erwiesen“ verwenden?
Ja, sofern dies durch Belege untermauert wird. Für diese Formulierungen gelten strengere Anforderungen an die Nachweisführung. Wir prüfen Ihr Studiendesign und Ihre Daten und beraten Sie hinsichtlich einer sicheren Formulierung, die den regionalen Erwartungen entspricht (US, EU, Großbritannien, ASEAN usw.).




