Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR ), die am 13. Dezember 2024 in Kraft tritt und die derzeitige Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit sowie die Richtlinie über Lebensmittelimitate ersetzt.
Die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit 2024 zielt darauf ab, die Verbraucher zu schützen, indem durch die EU-Produktsicherheitsverordnung ein harmonisierter Rahmen geschaffen wird, der gewährleistet, dass die auf den Markt gebrachten Produkte sicher in der Anwendung sind und keine Risiken für die Gesundheit oder Sicherheit darstellen. Sie verpflichtet Unternehmen, die Produkte in Verkehr bringen, zu verantwortungsvollem Verhalten und erleichtert den freien Verkehr von sicheren Produkten auf dem EU-Markt. (Erfahren Sie mehr über die Auswirkungen der GPSR auf die Sicherheit von Haushaltschemikalien in der EU)
Grundsätze der GPSR
Bewertung der Produktsicherheit
Vorgeschriebene Produktkennzeichnung Einhaltung der Vorschriften
Produktrückruf und Überwachung
Due Diligence der technischen Daten
Interner Prozess für Produktsicherheit
Gilt für alle EU-Mitgliedstaaten
Lokaler Wirtschaftsbeteiligter / Verantwortliche Person
Obligatorische Sicherheitsbewertung
Überwachung von unerwünschten Ereignissen, Berichterstattung und Rückruf
Technische Dokumentation
Spezifische Produkttypen
Produkte für den allgemeinen Verbraucher- und Haushaltsgebrauch, die von keiner spezifischen Verordnung erfasst werden, fallen in den Geltungsbereich der allgemeinen Produktsicherheitsverordnung.
Schreibwaren
Kunst & Handwerk
Graffiti-Entferner
Lufterfrischer
Rohrbelüfter
Reinigungs- und Hygieneprodukte
Artikel & Zubehör
Kerzen & Räucherstäbchen
Wachs & Polituren
Klebstoffe
Entfettungsmittel
Schuh- oder Lederpflegemittel
Möbelpflegemittel
Schmuck
Sonstige Kunststofferzeugnisse
Betroffene Vertriebskanäle
GPSR-Anforderungen
Die Hauptverpflichtungen der Wirtschaftsbeteiligten bestehen darin, Folgendes zu gewährleisten:

Produktsicherheit
Ein Produkt, das auf den Markt gebracht wird, sollte während seines gesamten Lebenszyklus sicher bleiben, so dass die Bewertung der Produktsicherheit und der Konformität zu einer obligatorischen Praxis wird.

Einhaltung der Etikettierungsvorschriften
Die Produktetiketten müssen aktualisiert werden, um die obligatorischen Attribute aufzunehmen.

Bevollmächtigter Vertreter
Gewinnen Sie den unzureichend behinderten Marktzugang.

Erstellung und Pflege technischer Daten
Für alle Produkte müssen bis zu 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen des Produkts aktualisierte technische Daten vorliegen.

Sorgfältige Prüfung
Obligatorisch für alle Wirtschaftsbeteiligten, einschließlich Einzelhändler und E-Commerce-Branche.

Produktüberwachung und Rückruf
Informieren Sie die zuständigen Behörden im Falle eines Produktrückrufs oder bei festgestellten Sicherheitsbedenken.

Horizontale Verordnungen
Die Verpflichtungen im Rahmen von REACH und CLP, wie z. B. die Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern für Produkte und die Benachrichtigung von Giftnotrufzentralen, bleiben unverändert.
Klicken Sie hier, um dieVerpflichtungen des Wirtschaftsteilnehmers
gemäß der GPSR 2024 einzusehen.
Wie kann Freyr unterstützen?
Die Produktsicherheit in der EU ist ein ständiges Anliegen. Die Einhaltung der EU-GPSR-Anforderungen ist eine ständige Aufgabe. Angesichts der Komplexität der Verpflichtungen in der gesamten Lieferkette kann Freyr als Ansprechpartner für alle Wirtschaftsakteure im Rahmen der GPSR fungieren, d. h. für Hersteller, Importeure, Online-Marktplätze oder Händler.
Freyr kann während des gesamten Produktlebenszyklus den folgenden End-to-End-Support anbieten:
- Bevollmächtigter EU
- Nachweis der Produktsicherheit und GPSR-Konformitätsdienste
- Sicherstellung der Einhaltung der Produktkennzeichnung gemäß GPSR 2024
- Einrichtung interner Systeme für Sicherheit und Compliance
- Due-Diligence-Prüfung und Konformitätsbewertung von technischen Daten
- Empfehlung von Strategien zur Beseitigung oder Abschwächung festgestellter Risiken
- Koordinierung mit den Partnern in der Lieferkette
- Koordinierung mit den Gesundheitsbehörden (HAs)
- End-to-End-Lösungen für prominente, sich überschneidende Vorschriften wie EU REACH und CLP
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum GPSR
Wir sind dafür da, Ihnen schnell und effizient die gewünschten Informationen zu liefern.
01. Was ist der Geltungsbereich der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR)?
Die Verpflichtungen der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) gelten für alle Verbraucherprodukte, die in der EU hergestellt oder eingeführt werden, einschließlich gebrauchter oder reparierter, wiederaufbereiteter oder recycelter Produkte, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit wieder in die Lieferkette gelangen. Die GPSR-Verordnung gilt auch für gewerbliche Produkte, die anschließend auf den Verbrauchermarkt übergegangen sind und die bei vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher bergen könnten.
02. Wie lautet die Definition des Begriffs "sicheres Produkt" im Rahmen des GPSR?
Ein "sicheres Produkt" ist definiert als ein Produkt, das unter normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen, einschließlich der tatsächlichen Verwendungsdauer, keine oder nur minimale, mit der Verwendung des Produkts zu vereinbarende, als annehmbar geltende und mit einem hohen Schutzniveau für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher vereinbare Risiken aufweist.
03. Für welche Produktarten gelten die GPSR?
Gilt für alle Produkte, die in der EU vermarktet oder in die EU importiert werden und die nicht unter ihre spezifischen Vorschriften fallen. Spezifische Produktkategorien sind Schreibwaren, Kunsthandwerk, Graffiti-Entferner, Lufterfrischer, Rohrdiffusoren, Reinigungs- und Hygieneprodukte, Kerzen und Räucherstäbchen, Wachs und Polituren, Klebstoffe, Entfettungsmittel, Schuh- oder Lederpflegemittel, Möbelpflegemittel, Artikel und Zubehör, Schmuck und andere Kunststoffprodukte.
04. Welche Vertriebskanäle sind von der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit betroffen?
Die Vertriebskanäle, die von der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) betroffen sind, sind Hersteller, Importeure, Einzelhändler und Distributoren, E-Commerce, Direct-to-Consumer (D2C) und Business-to-Business (B2B)-Organisationen (Hotels und Freizeiteinrichtungen, Luftfahrt usw.).
05. Was sind die Grundsätze der GPSR?
Die Grundsätze des GPSR sind: Bewertung der Produktsicherheit, Einhaltung der Kennzeichnungspflicht, Produktrückruf und -überwachung, Sorgfaltspflicht für technische Daten und internes Verfahren für Produktsicherheit.