Meldung an das EU-Giftinformationszentrum (PCN)

End-to-End Einhaltung der Meldepflichten bei EU-Giftnotrufzentralen
: UFI generieren, Dossiers erstellen, über das Portal ECHA einreichen und laufende Aktualisierungen verwalten

 

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Gemäß der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe ( CLP -Verordnung, Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) sind Unternehmen, die gefährliche Gemische auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, gesetzlich verpflichtet, eine Meldung an die Giftnotrufzentralen (Poison Centre Notification, PCN) an die zuständigen nationalen benannten Stellen zu übermitteln. Dadurch wird sichergestellt, dass den Giftnotrufzentralen zeitnahe und genaue Informationen zur Verfügung stehen, um Notfallmaßnahmen im Gesundheitswesen zu unterstützen.

 

 

Wer ist zur Meldung verpflichtet?

  • EU-Importeure gefährlicher Gemische
  • EU-Hersteller, die gefährliche Produkte herstellen
  • Nachgelagerte Anwender, die Eigenmarkenprodukte oder umverpackte Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen
  • Vertriebspartner, abhängig von Produktanpassungen und Marktpositionierung

Bei Freyr bieten wir umfassende Dienstleistungen im Bereich der Meldung an die EU-Giftnotrufzentralen (PCN) an, die genau auf Ihre geschäftlichen Anforderungen zugeschnitten sind – ganz gleich, ob Sie gefährliche Gemische herstellen, importieren oder vertreiben. Unsere von Experten entwickelten Lösungen helfen Ihnen dabei, Ihre Verpflichtungen effizient zu erfüllen, regulatorische Fallstricke zu vermeiden und die Marktkontinuität im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EEA) sicherzustellen.

Unsere PCN-Dienstleistungen umfassen:

Unsere Dienstleistungen im Bereich der PCN-Erstellung umfassen:

Datenerfassung und -validierung
End-to-end Datenerfassung und -validierung: Handelsnamen, UFI-Generierung, Einstufung von Gemischen, vollständige Offenlegung der Zusammensetzung, physikalisch-chemische und toxikologische Informationen, Angaben zur Verpackung sowie Beschreibungen der Produktkategorie und der Verwendung

Support erhalten

Produkt- und Zulassungsprüfung
CLP -Produktklassifizierung bewerten, die EU-PCN-Anforderungen und Ausnahmen prüfen, Fristen und Einreichungswege je nach Produkttyp sowie die Vorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten ermitteln

Support erhalten

 

UFI-Code-Generator und Leitfaden zur Kennzeichnung
Generierung von Unique Formula Identifiers (UFI) über sichere Systeme und Unterstützung bei der Anbringung der UFIs auf Produktetiketten gemäß den Anforderungen der „ CLP “

Support erhalten

Erstellung und Einreichung von PCN-Unterlagen
IUCLID-Dossiers gemäß den Standards der „ ECHA “ erstellen, an die spezifischen Anforderungen der einzelnen Mitgliedstaaten anpassen und übersetzen sowie über das Einreichungsportal unter ECHA oder über nationale Systeme einreichen

Support erhalten

Laufende Wartungsarbeiten und Aktualisierungen
Änderungen an neu formulierten oder umbenannten Produkten verwalten, regulatorische Aktualisierungen und Auflagen kontinuierlich überwachen und die Versionskontrolle durch ordnungsgemäße Archivierung der Dokumentation sicherstellen

Support erhalten

Marktübergreifende Compliance
Ermöglichen Sie Einzel- oder Sammelanträge über verschiedene Länder und Produkte hinweg, harmonisieren Sie Sprache und Inhalte im Hinblick auf die Einhaltung mehrsprachiger Vorschriften und entwickeln Sie Benachrichtigungsstrategien, die auf die Vertriebspräsenz Ihres Produkts abgestimmt sind

Support erhalten

Regulierungsstrategie und Prüfung von Ausnahmegenehmigungen
Prüfen Sie, ob Ihre Mischung für Ausnahmeregelungen in Frage kommt (z. B. ausschließlich umweltgefährdende, kosmetische oder medizinische Verwendung usw.), und entwickeln Sie eine Strategie für die Einreichung von Anträgen für Produkte mit mehreren Verwendungszwecken oder komplexen Lieferketten.

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Warum sollten Sie sich für Freyr entscheiden?

  • Toxikologisches Fachwissen: Zu unserem Team gehören Toxikologen, die nach EUROTOX-ERT und „DABT “ zertifiziert sind, wodurch wissenschaftliche und behördliche Genauigkeit gewährleistet ist.
  • Einblick in die Rechtslage: Aktuelles Wissen über die sich weiterentwickelnden Anforderungen an die Meldung an die Giftnotrufzentrale ( ECHA ), einschließlich der Formate für die Meldungen (PCN), der Fristen und der Besonderheiten in den einzelnen Mitgliedstaaten.
  • Technologiegestützte Effizienz: Einsatz validierter digitaler Tools zur Automatisierung der UFI-Generierung, der Erstellung von IUCLID-Dossiers und der sicheren Einreichung.
  • Vertraulichkeit garantiert: Wir schützen Ihre vertraulichen Geschäftsinformationen (CBI) durch strenge Datenschutzprotokolle und einen sicheren Umgang mit den Daten.
  • Globales „ Reach “, lokales Know-how: Wir unterstützen Kunden aus verschiedenen Branchen – von Chemikalien und Reinigungsmitteln bis hin zu Bioziden und Kosmetika – mit regionsspezifischer Expertise.

 

Make-up-Bild

 

Gewährleistung der Einhaltung von Artikel 45 der EU- CLP – Präzise. Pünktlich. Problemlos.

Wenn Sie gefährliche Gemische auf dem europäischen Markt in Verkehr bringen, ist die Einhaltung der Vorschriften zur Meldung an Giftnotrufzentralen (Poison Centre Notification, PCN) zwingend vorgeschrieben. Unsere Fachdienstleistungen unterstützen Importeure und nachgeschaltete Anwender dabei, ihren Verpflichtungen gemäß der EU-Gefahrenklassifizierung und Anhang VIII der EU- CLP -Verordnung nachzukommen. So helfen wir Ihnen, kostspielige Strafen wegen Nichteinhaltung der Vorschriften zu vermeiden und gleichzeitig den Schutz der öffentlichen Gesundheit zu gewährleisten.

Fordern Sie eine PCN-Beratung an! 

 

 

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zu den Dienstleistungen der Giftnotrufzentrale (PCN)

Wir stellen Ihnen die Informationen, die Sie benötigen, schnell und effizient zur Verfügung.

01. Was ist eine Meldung an eine Giftnotrufzentrale (PCN)?

Im Rahmen des PCN-Verfahrens übermitteln Unternehmen detaillierte Informationen über gefährliche Gemische an eine zentrale europäische Datenbank, wodurch Giftnotrufzentralen in der gesamten EU in der Lage sind, im Falle einer Exposition schnelle und lebensrettende medizinische Beratung zu leisten.

02. Wer muss eine PCN einreichen?

Wenn Sie als Importeur oder nachgeschalteter Anwender gefährliche Gemische in Verkehr bringen – sei es für den Verbraucher-, gewerblichen oder industriellen Gebrauch –, sind Sie verpflichtet, eine Meldung an die Giftnotrufzentrale einzureichen.

03. Was ist eine UFI?

Ein UFI ist ein „Unique Formula Identifier“ (eindeutiger Formulierungskennwert), der dazu dient, die Zusammensetzung eines Gemisches mit der Meldung an die Giftnotrufzentrale zu verknüpfen, um genaue Informationen für Notfallmaßnahmen zu gewährleisten.

04. Für welche Mischungen ist ein PCN erforderlich?

Für Gemische, die als gesundheits- oder physikalisch gefährlich eingestuft sind, ist eine PCN erforderlich. Gemische, die ausschließlich für die Umwelt gefährlich sind, sowie einzelne gefährliche Stoffe sind davon ausgenommen.

05. Wann ist die Frist?

Da alle gestaffelten Fristen und der Übergangsstichtag 1. Januar 2025 bereits abgelaufen sind, gibt es keine weiteren kalendarischen Fristen mehr. Die letzte wichtige PCN-Frist war der 1. Januar 2025, der das Ende der Übergangsphase markierte; ab diesem Datum müssen alle gefährlichen Gemische auf dem EU-Markt im harmonisierten Format gemäß Anhang VIII unter Angabe einer UFI gemeldet werden.“

06. Wie reiche ich meine Arbeit über ECHA ein?

PCNs können vor dem Inverkehrbringen von Produkten direkt über das Einreichungsportal „ ECHA “ oder über IUCLID unter Verwendung des harmonisierten Formats gemäß Anhang VIII der Verordnung CLP eingereicht werden.

07. Wann muss man eine erneute Meldung vornehmen?

Eine erneute Meldung ist erforderlich, wenn sich Zusammensetzung, Einstufung, UFI, Produktkennungen oder Verwendungsarten ändern oder wenn aktualisierte Informationen für die Genauigkeit der Giftnotrufzentrale benötigt werden.

08. Kann Freyr als Vertreter einer dritten Partei fungieren?

Ja. Freyr kann als in der EU ansässiger Vertreter fungieren, um im Auftrag von Nicht-EU-Unternehmen UFI-Codes zu generieren und PCNs einzureichen, wobei vertrauliche Geschäftsinformationen geschützt werden.