Übersicht
Europa ist weltweit einer der attraktivsten und wettbewerbsintensivsten Märkte für Kosmetikprodukte. Die Einhaltung der EU-Kosmetikverordnung und die Durchführung des Registrierungsverfahrens für Kosmetikprodukte können jedoch aufgrund der strengen Vorschriften und harmonisierten Anforderungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 eine Herausforderung darstellen.
Bei Freyr bieten wir umfassende Unterstützung bei der EU-Kosmetikregistrierung, der Einhaltung der Kosmetikvorschriften und der Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften für Kosmetika und helfen Marken dabei, einen reibungslosen Zugang zum EU-Markt zu erhalten. Mit Niederlassungen in Deutschland und Polen fungiert Freyr als vertrauenswürdige verantwortliche Person (RP) und gewährleistet die vollständige Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften für Kosmetika, die Dokumentation der Produktinformationsdatei (PIF), die Erstellung des Sicherheitsberichts für Kosmetikprodukte (CPSR) sowie die Meldung gemäß der Verordnung ( CPNP ) für einen schnellen und vorschriftsmäßigen Markteintritt.
Einblick in das EU-Rechtsrahmenwerk für Kosmetika
Die EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 wurde eingeführt, um die Meldung und Sicherheitsbewertung von Kosmetikprodukten in allen 27 EU- member states n sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein zu harmonisieren. Für jedes in der EU verkaufte Kosmetikprodukt muss eine in der EU ansässige verantwortliche Person (RP) benannt werden, die die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Sicherheitsanforderungen gewährleistet.
Der Verantwortliche (RP) ist für die Führung einer vollständigen Produktinformationsakte (PIF) verantwortlich, die den Sicherheitsbericht für Kosmetikprodukte (CPSR) enthält – das zentrale Dokument, das die Sicherheit des Produkts für den Verbraucher bestätigt. Darüber hinaus stellt der Verantwortliche sicher, dass die Meldung gemäß der Verordnung ( CPNP ) über das Meldungsportal für Kosmetikprodukte der Europäischen Kommission erfolgt, bevor das Produkt auf den Markt gebracht wird.
Wie kann Freyr helfen?
Freyr bietet fachkundige Dienstleistungen im Bereich der Registrierung von Kosmetikprodukten an, fungiert sowohl in der EU als auch im Vereinigten Königreich als Ihr Verantwortlicher (RP) und kümmert sich um alle Aspekte der Einhaltung der Vorschriften, der Prüfung und der Überprüfung der Kennzeichnung.
Möchten Sie wissen, ob Ihr Kosmetikprodukt den EU-Vorschriften entspricht?
Warum sollten Sie sich für Freyr entscheiden?
End-to-end Lösungen zur Einhaltung der Kosmetikvorschriften für einen reibungslosen Marktzugang in der EU.
Ein spezielles Team von „ artwork “, das Etiketten so anpasst, dass sie den Anforderungen an die Kennzeichnung von Kosmetika gemäß den EU-Vorschriften entsprechen.
Eigene Laborkapazitäten für physikalisch-chemische, mikrobiologische, Stabilitäts- und dermatologische Untersuchungen.
Umfassender Sicherheitsbewertungsprozess, von der Überprüfung der Rezeptur und der Kennzeichnung bis hin zur vollständigen Erstellung der Unterlagen für die „ PIF “ und „ CPSR “ sowie der Einreichung des Antrags bei der „ CPNP “.
Kostengünstige RP-Dienstleistungen mit eingetragenen Adressen in Deutschland (EU) und Großbritannien.
Bewährte Fachkompetenz bei der Prüfung und Untermauerung von Werbeaussagen zur Gewährleistung der Marketingintegrität.
Dank unserer langjährigen Erfahrung bei der Begleitung von Marken durch die Komplexität der EU-Kosmetikregistrierung stellt Freyr sicher, dass Ihre Produkte alle Compliance-Anforderungen für Kosmetika erfüllen und gleichzeitig eine schnelle Markteinführung gewährleistet ist. Als Ihr Registrierungsbeauftragter (RP) kümmern wir uns um alles – von der Registrierung unter CPSR bis hin zur Dokumentation gemäß PIF , der Kennzeichnung und der Meldung –, damit Sie Ihre Produkte sicher in Europa auf den Markt bringen können.
Arbeiten Sie mit Freyr zusammen und sichern Sie sich einen reibungslosen Zugang zum EU-Markt
Häufig gestellte Fragen
01. Was ist die EU-Kosmetikregistrierung?
Die EU-Kosmetikregistrierung ist das gemäß der EU-Kosmetikverordnung (EG Nr. 1223/2009) vorgeschriebene Verfahren, mit dem sichergestellt wird, dass ein Produkt sicher und ordnungsgemäß gekennzeichnet ist und beim EU-Meldesystem für Kosmetikprodukte (CPNP notification) gemeldet wird, bevor es in der EU in Verkehr gebracht wird.
02. Wer ist die verantwortliche Person (RP) gemäß der EU-Kosmetikverordnung?
Die verantwortliche Person (RP) ist ein in der EU ansässiger gesetzlicher Vertreter, der die Einhaltung aller Vorschriften für Kosmetika sicherstellt. Die RP führt die Produktinformationsakte (PIF), stellt sicher, dass der Sicherheitsbericht für das Kosmetikprodukt (CPSR) vollständig ist, überwacht die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften und kümmert sich um die Meldung an das Europäische Kosmetikregister ( CPNP ).
03. Welche Unterlagen sind für die Registrierung von Kosmetikprodukten in der EU erforderlich?
Für die Registrierung von Kosmetikprodukten benötigen Sie eine vollständige Dokumentation gemäß der Verordnung ( PIF ) (einschließlich des „ CPSR “), Nachweise zur Sicherheitsbewertung der Kosmetikprodukte sowie Produktdetails, um die Meldung gemäß der Verordnung ( CPNP ) abzuschließen. Freyr übernimmt all diese Schritte im Rahmen seines Dienstes „ end-to-end “.
04. Warum ist die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften für Kosmetika in der EU wichtig?
Die ordnungsgemäße Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften für Kosmetika ist entscheidend, um die Anforderungen des EU-Rechts an die Kennzeichnung von Kosmetika zu erfüllen. Die Etiketten müssen Angaben zur Produktidentität, eine den Vorschriften der „ INCI “ entsprechende Inhaltsstoffliste, Warnhinweise, Angaben zum Hersteller und weitere Informationen enthalten. Freyr bietet zudem eine Überprüfung gemäß der „ artwork “ an, um diese Standards zu erfüllen.
05. Wie unterstützt Freyr bei der Einhaltung der EU-Kosmetikverordnung?
Freyr fungiert als Ihr Verantwortlicher (RP), verwaltet die Dokumentation gemäß der Verordnung ( PIF ), erstellt die Sicherheitsbewertung ( CPSR), prüft Rezepturen und Etiketten, führt die erforderlichen Sicherheitsbewertungen durch, reicht die Meldung gemäß der Verordnung ( CPNP ) ein und gewährleistet die vollständige Einhaltung der EU-Kosmetikverordnung für einen schnellen Marktzugang in der EU.
06. Benötige ich für jeden EU-Mitgliedstaat eine separate Registrierung?
Nein. Sobald Ihr Kosmetikprodukt registriert und über das „ CPNP “-Verfahren gemeldet wurde, gilt es dank der harmonisierten EU-Kosmetikverordnung für alle 27 EU- member states sowie für Norwegen, Island und Liechtenstein.
07. Welche Prüfungen sind für die Registrierung von Kosmetikprodukten in der EU erforderlich?
Kosmetikprodukte müssen im Rahmen der Kosmetiksicherheitsbewertung mikrobiologischen, dermatologischen, auf die Wirksamkeit der Konservierungsstoffe, auf Stabilität sowie auf die Verträglichkeit der Verpackung bezogenen Prüfungen unterzogen werden, um die Anforderungen der „ CPSR “ und der „ PIF “ zu erfüllen.


