Zulassung von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln in der Europäischen Union

Orientieren Sie sich souverän im Rechtsrahmen der Europäischen Union (EU). Lebensmittel, Getränke und Nahrungsergänzungsmittel unterliegen dem EU-Lebensmittelrecht, um Sicherheit, Transparenz und Verbraucherschutz zu gewährleisten. Von der Einstufung über die Kennzeichnung bis hin zu gesundheitsbezogenen Angaben – Freyr unterstützt Sie dabei, alle Anforderungen für einen erfolgreichen Markteintritt in der EU zu erfüllen.

 

Übersicht

Lebensmittel, Getränke und Nahrungsergänzungsmittel unterliegen in der EU einem harmonisierten Rechtsrahmen, der darauf abzielt, die Verbraucher zu schützen und einen fairen Handel zu gewährleisten. Die Aufsicht wird gemeinsam von der Europäischen Kommission, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit ( EFSA ) und den nationalen Behörden wahrgenommen und umfasst die Bereiche Einstufung, Kennzeichnung, Angaben und Sicherheit.

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Einblick in den Rechtsrahmen für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel in der EU

Die EU wendet einen harmonisierten Rechtsrahmen an, um Verbrauchersicherheit, fairen Handel und Transparenz bei Lebensmitteln, Getränken und Nahrungsergänzungsmitteln zu gewährleisten. Die Aufsicht wird gemeinsam wahrgenommen von:

Registrierung von Kosmetikprodukten

Europäische Kommission
Erteilt Zulassungen, führt Register der zugelassenen Stoffe und sorgt für die Durchsetzung harmonisierter Vorschriften.

Registrierung von Kosmetikprodukten

EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit)
Gibt wissenschaftliche Gutachten zu Sicherheits-, Nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben ab.

Registrierung von Kosmetikprodukten

Nationale Behörden
sind auf Ebene der Mitgliedstaaten für die Verwaltung von Meldungen, die Überprüfung der Kennzeichnung und die Marktüberwachung zuständig.

 

Produktkategorien gemäß EU-Verordnung

In diesem Rahmen werden Produkte in klar abgegrenzte Kategorien eingeteilt, für die jeweils spezifische gesetzliche Vorschriften und Compliance-Anforderungen gelten:

Lebensmittel

A. Lebensmittel

  • Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Allgemeines Lebensmittelrecht) definiert als jeder Stoff oder jedes Erzeugnis – unabhängig davon, ob es verarbeitet, teilweise verarbeitet oder unverarbeitet ist –, das zum Verzehr durch den Menschen bestimmt ist.
  • Umfasst herkömmliche Lebensmittel, Getränke und Lebensmittelzutaten, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind.
  • Unterliegt Vorschriften zu Sicherheit, Hygiene und Rückverfolgbarkeit.
Getränke

B. Getränke

  • Fällt unter die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 über die Information der Verbraucher über Lebensmittel.
  • Die Kennzeichnungsvorschriften (Nährwertangaben, Allergene, sprachliche Vorschriften) müssen eingehalten werden.
  • Alkoholische Getränke unterliegen darüber hinaus branchenspezifischen EU-Vorschriften, darunter Vorschriften für Wein, Spirituosen und aromatisierte Weinerzeugnisse.
Nahrungsergänzungsmittel

C. Nahrungsergänzungsmittel

  • In der Richtlinie 2002/46/EG definiert als Lebensmittel, die zur Ergänzung der normalen Ernährung bestimmt sind und aus konzentrierten Nährstoffquellen oder anderen Stoffen mit ernährungsphysiologischer oder physiologischer Wirkung bestehen.
  • Enthält Vitamine, Mineralstoffe, Aminosäuren, Fettsäuren und pflanzliche Inhaltsstoffe. Hinweis: Der rechtliche Status und die Verwendung von Mikroorganismen sowie die damit verbundene Terminologie können je nach Land variieren member states.
  • Vorbehaltlich der Zulassungslisten und der nationalen Meldepflichten.
neuartige Lebensmittel

D. Neuartige Lebensmittel

  • In der Verordnung (EU) 2015/2283 definiert als Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 in der EU nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurden.
  • Beispiele: Chiasamen (vor der Zulassung), Noni-Saft, mit CBD angereicherte Produkte, Insektenprotein, neue alternative Proteinquellen.
  • Vor dem Markteintritt sind eine Risikobewertung gemäß der Richtlinie „ EFSA “ sowie eine Genehmigung der Europäischen Kommission erforderlich.

 

Die wichtigsten Vorschriften im Überblick

Die Einhaltung der EU-Vorschriften für Lebensmittel, Getränke und Nahrungsergänzungsmittel basiert auf einer Reihe harmonisierter Vorschriften, in denen Anforderungen hinsichtlich Sicherheit, Kennzeichnung und Angaben festgelegt sind.

Regulierung

Geltungsbereich

Schwerpunkt

Verordnung (EG) Nr. 178/2002Allgemeines LebensmittelrechtLebensmittelsicherheit, Risikoanalyse, Rückverfolgbarkeit
Richtlinie 2002/46/EGNahrungsergänzungsmittelZulässige Vitamine, Mineralstoffe und Quellen
Verordnung (EU) 2015/2283neuartige LebensmittelEFSA Prüfung, Genehmigung durch die Kommission
Verordnung (EG) Nr. 1924/2006Angaben zu Ernährung und GesundheitNur zulässige, begründete Ansprüche
Verordnung (EU) Nr. 1169/2011Informationen zu LebensmittelnKennzeichnung, Allergene, Nährwertangaben und sprachliche Vorschriften
Verordnung (EG) Nr. 1333/2008LebensmittelzusatzstoffeSicherheit, technologische Notwendigkeit, Höchstwerte
Verordnung (EG) Nr. 1334/2008AromastoffeSichere Verwendung, EU-Positivliste, Kennzeichnungsvorschriften
Verordnung (EG) Nr. 1925/2006Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu LebensmittelnZulässige Quellen, verbotene/eingeschränkte Stoffe, Sicherheitsüberprüfung gemäß „ EFSA “
Verordnung (EU) Nr. 609/2013Lebensmittel für bestimmte PersonengruppenZusammensetzung, Kennzeichnung, zulässige Stoffe, Schutz gefährdeter Personengruppen

 

Hilfe bei der Einhaltung von Vorschriften erhalten

 

Anforderungen an Inhaltsstoffe und Sicherheit

Die Einhaltung der Vorschriften bezüglich der Inhaltsstoffe ist die erste Hürde für den Markteintritt in der EU.

Vitamine und Mineralstoffe

Vitamine und Mineralstoffe
Müssen mit den in der Richtlinie 2002/46/EG aufgeführten zulässigen Listen übereinstimmen.

Pflanzliche Inhaltsstoffe

Pflanzliche Stoffe
Vorbehaltlich member states, da keine EU-weite Harmonisierung vorliegt; strengere Vorschriften in Frankreich und Italien.

Probiotika

Probiotika
Bestimmte Mikroorganismen erfordern möglicherweise eine Bewertung gemäß der Verordnung ( novel food ), wenn keine nachweisbare erhebliche Verzehrgeschichte in der EU vor dem 15. Mai 1997 vorliegt.

neuartige Lebensmittel

Neuartige Lebensmittel
erfordern eine Risikobewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit ( EFSA ) sowie die Genehmigung durch die Kommission.

Lebensmittel- und Getränkezusatzstoffe

Lebensmittel- und Getränkezusatzstoffe
müssen der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe und der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 über Aromastoffe entsprechen.

 

Einhaltung der Zutatenvorschriften prüfen

 

 

 

Besondere regulatorische Kategorien: Lebensmittel für bestimmte Personengruppen (FSG)

Im Gegensatz zu den meisten Lebensmitteln, für die keine Meldepflicht besteht, unterliegen Lebensmittel für bestimmte Bevölkerungsgruppen (FSG) einer strengeren Aufsicht. Diese Produkte werden durch die Verordnung (EU) Nr. 609/2013 geregelt, die zum Schutz gefährdeter Bevölkerungsgruppen spezifische Vorschriften hinsichtlich der Zusammensetzung und Kennzeichnung festlegt.

Kategorien der FSG:

  • Säuglingsanfangsnahrung und Folgemilch – Müssen den detaillierten Anforderungen an die Nährstoffzusammensetzung und die Kennzeichnung entsprechen.
  • Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (FSMP) – Bestimmt für Patienten mit medizinisch festgestellten Ernährungsbedürfnissen; unterliegen strengen Genehmigungs- und Überwachungsvorschriften.
  • Vollwertige Mahlzeitenersatzprodukte – Werden zur Gewichtskontrolle verwendet; unterliegen Zusammensetzungsgrenzen und Kennzeichnungsvorschriften.

 

Registrierung vs. Meldung in der EU

Aspekt

Meldung

Registrierung

GeltungsbereichGilt für die meisten Nahrungsergänzungsmittel, herkömmliche Lebensmittel und GetränkeErforderlich für neuartige Lebensmittel oder Erzeugnisse, die nicht zugelassene Zutaten enthalten
BehördeNationale Behörden (z. B. das italienische Gesundheitsministerium, das deutsche BVL)EFSA führt eine wissenschaftliche Prüfung durch; die Europäische Kommission erteilt die Zulassung
ProzessEinreichung von Produktangaben (Zusammensetzung, Kennzeichnung, Angaben) zur KonformitätsprüfungFormelle Einreichung der Unterlagen → Wissenschaftliches Gutachten der „ EFSA “ → Zulassung durch die Kommission
ZeitachseIn der Regel zwei (2) bis vier (4) MonateHäufig 12 bis 18 Monate, abhängig von der Bewertung auf EFSA
ErgebnisKeine formelle Genehmigung; die Produkte werden erfasst und überwachtVor dem Markteintritt ist eine formelle Genehmigung erforderlich

 

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Wege zur Einhaltung der EU-Vorschriften

Meldung

(Lebensmittel, Getränke, Nahrungsergänzungsmittel)

 

01

Schritt 1: Klassifizierung

Bitte geben Sie die Produktart an (Lebensmittel, Getränke, Nahrungsergänzungsmittel).

02

Schritt 2: Überprüfung der Zutaten

Überprüfen Sie Vitamine, Mineralstoffe und pflanzliche Inhaltsstoffe anhand der Zulassungslisten.

03

Schritt 3: Benachrichtigung der Behörde

Produktangaben (Zusammensetzung, Kennzeichnung, Angaben) bei der zuständigen nationalen Behörde einreichen.

04

Schritt 4: Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften

Stellen Sie sicher, dass die Verpackung den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 entspricht und die Angaben mit der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 im Einklang stehen.

05

Schritt 5: Markteintritt

Die Produkte werden erfasst und überwacht, es wird jedoch keine formelle Genehmigung erteilt.

Registrierung

(neuartige Lebensmittel)

 

01

Schritt 1: Statusprüfung

Prüfen Sie, ob der Inhaltsstoff im EU-Katalog „ Novel Food “ aufgeführt ist.

02

Schritt 2: „ EFSA “-Dossier

Erstellen Sie ein wissenschaftliches Dossier mit Daten zu Sicherheit, Nährwert und Verwendungszweck.

03

Schritt 3: Bewertung von „ EFSA “

EFSA führt eine Risikobewertung durch und gibt ein wissenschaftliches Gutachten ab.

04

Schritt 4: Genehmigung durch die Kommission

Die Europäische Kommission beschließt die Zulassung und nimmt das Produkt in die Unionsliste für neuartige Lebensmittel auf.

05

Schritt 5: Markteintritt

Zugelassene Produkte werden unter Einhaltung der Kennzeichnungs- und Überwachungspflichten auf den EU-Markt gebracht.

 

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Länderspezifische Abweichungen bei der Einhaltung von Vorschriften

Das EU-Recht ist harmonisiert, doch die „ member states “ setzen lokale Vorschriften durch, die sich auf die Fristen auswirken.

LandAnforderung
ItalienVor dem Markteintritt ist eine Anmeldung erforderlich
DeutschlandMeldung an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
FrankreichStrenge botanische Vorschriften; zusätzliche Kontrollen
SpanienDie Kennzeichnung von Getränken muss spezifische Allergenhinweise enthalten
PolenNahrungsergänzungsmittel müssen vor dem Inverkehrbringen bei der Obersten Gesundheitsaufsichtsbehörde (GIS) angemeldet werden; die Kennzeichnung muss den polnischen sprachlichen Anforderungen entsprechen

Überlegungen nach dem Brexit

Nach dem Brexit unterliegt das Vereinigte Königreich eigenen Rechtsvorschriften, die vom EU-Recht getrennt sind.

  • EU-Verfahren: Nicht-EU-Unternehmen müssen gegebenenfalls einen Lebensmittelunternehmer (FBO) oder Importeur mit Sitz in der EU benennen.
  • Verfahren für das Vereinigte Königreich: Unternehmen mit Sitz außerhalb des Vereinigten Königreichs müssen für Einreichungen bei der Food Standards Agency (FSA) einen im Vereinigten Königreich ansässigen Vertreter benennen.
  • Auswirkungen: Doppelte Einreichungen, unterschiedliche Fristen und die Pflicht zur Vertretung erhöhen die Compliance-Kosten und verzögern den Markteintritt.

 

Zuverlässige Vertretung in der EU und im Vereinigten Königreich

 

 

Wie kann Freyr helfen?

Klassifizierung von Lebensmitteln/Klassifizierung von Nahrungsergänzungsmitteln
Klassifizierung von Lebensmitteln/Klassifizierung von Nahrungsergänzungsmitteln.
Formelprüfung/Zutatenbewertung
Rezepturprüfung / Bewertung der Inhaltsstoffe.
Sicherheitsbewertung von Fertigprodukten/Lebensmittelzutaten
Sicherheitsbewertung von Fertigprodukten / Lebensmittelinhaltsstoffen.
Prüfung von Etiketten und Angaben
Kennzeichnung und Überprüfung von Angaben.
Beratung und Begründung von nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben
Beratung und Begründung zu nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben.
NHCR-Antrag auf Leistungsgewährung
Antrag für NHCR-Angaben (EU-Register für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben).
Überprüfung von Umwelt- und Recyclingkennzeichnungen sowie Überprüfung von Umweltangaben
Prüfung der Umweltkennzeichnung / Recyclingkennzeichnung und Prüfung von Umweltaussagen.
Anforderungen an Verpackungsmaterialien
Anforderungen an Verpackungsmaterialien.
Lückenanalyse der Unterlagen
Dossier-Lückenanalyse.
Dossiererstellung und -einreichung
Dossiererstellung und -einreichung.
Produktkonformität
Produktkonformität.
Produktmeldung/Registrierung von Nahrungsergänzungsmitteln in Europa
Produktmeldung/Registrierung von Nahrungsergänzungsmitteln in Europa.
Länderspezifische Regulierungsunterstützung in der EU
EU-länderspezifische regulatorische Unterstützung.
Regulierungsstrategie für die EU
Regulatorische Strategie für die EU.
Rechtsvertretung in der EU
Rechtsvertreter in der EU (LR) / Lokaler Vertreter für die Registrierung von Nahrungsergänzungsmitteln in der EU.
Bericht zur Regulierungsbeobachtung
Regulatory Intelligence (RI) Bericht.
Produktspezifische Aktualisierungen der regulatorischen Richtlinien und Standards
Produktspezifische Aktualisierungen zu regulatorischen Leitlinien/Standards.
Registrierung von Novel Food
Registrierung von Novel Food / Antrag auf Zulassung von Novel Food / Registrierung traditioneller Lebensmittel aus Drittländern.
Konsultationsverfahren zur Festlegung des Status eines Lebensmittelzusatzstoffs
Konsultationsprozesse zur Bestimmung des Status eines Lebensmittelbestandteils (Novel Food/nicht Novel Food).
Behördliche Leitlinien zu Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und Importdienstleistungen in der EU
Regulatorische Beratung zu Importdienstleistungen für Lebensmittel/Nahrungsergänzungsmittel in der EU.
Übersetzungsunterstützung
Übersetzungsunterstützung.
Überprüfung von Werbematerial
Prüfung von Werbe- und Promotionsmaterial.
Lebensmittelüberwachung und -überwachung
Lebensmittelüberwachung und Vigilanz.
Überwachung nach der Anmeldung Überwachung nach dem Inverkehrbringen
Überwachung nach der Anmeldung/Marktüberwachung.
Verwaltung von Warnmeldungen und Berechtigungen – Anmerkungen
Management von Warnmeldungen und Anmerkungen der Behörden.
Unterstützung bei der FBO-Registrierung
Unterstützung bei der Registrierung von Lebensmittelunternehmern.
Kommunikation mit den Gesundheitsbehörden
Kommunikation mit Gesundheitsbehörden (HAs).
Einhaltung der Vorschriften für Nahrungsergänzungsmittel in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums außerhalb der EU
Ergänzende Vorschriften für Länder des Europäischen Wirtschaftsraums außerhalb der EU (Schweiz, Norwegen und Island).
End-to-end Dienstleistungen für angereicherte Lebensmittel
End-to-End Services für angereicherte Lebensmittel, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (FSMP), Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und andere Lebensmittel für spezielle Gruppen (FSG).

Warum sollten Sie sich für Freyr entscheiden?

End-to-End regulatorische Beratung für Lebensmittelvorschriften in der EU.

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Marktspezifische Beratung und Unterstützung in regulatorischen Fragen

Marktspezifische regulatorische Beratung.

Harmonisierte Einhaltung der Vorschriften, lokale Kennzeichnung und Unterstützung des lokalen Marktes

Harmonisierte Konformität, lokale Kennzeichnung und lokale Marktunterstützung.

Ein qualifiziertes Expertenteam mit praktischer Erfahrung in allen Lebensmittelkategorien

Qualifiziertes Expertenteam mit praktischer Erfahrung in allen Lebensmittelkategorien.

Unterstützung bei regionsspezifischen regulatorischen Maßnahmen

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Umfassendes Partnernetzwerk weltweit

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Enge Beziehungen zu verschiedenen Gesundheitsbehörden

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EU-Vorschriften mühelos meistern

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Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Eindeutige Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Registrierungsverfahren der EU für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel, die Ihnen helfen sollen, die gesetzlichen Vorschriften sicher einzuhalten.

01. Welche Anforderungen gelten in der EU für die Meldung von Nahrungsergänzungsmitteln?

Nahrungsergänzungsmittel müssen der Richtlinie 2002/46/EG und den geltenden nationalen Anforderungen entsprechen, einschließlich der Meldeverfahren, sofern diese von member states umgesetzt werden.

02. Wie bewertet „ EFSA “ gesundheitsbezogene Angaben zu Nahrungsergänzungsmitteln?

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit prüft wissenschaftliche Erkenntnisse; nur zugelassene Angaben dürfen auf Etiketten und in der Werbung erscheinen.

03. Was ist die EU-Verordnung über neuartige Lebensmittel?

Lebensmittel, die vor Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, bedürfen gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 einer Zulassung vor dem Inverkehrbringen.

04. Benötige ich einen EU-Verantwortlichen für die Einhaltung der Vorschriften?

Ja, Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU müssen einen Vertreter benennen, der die Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden übernimmt und die Einhaltung der Vorschriften sicherstellt.

05. Wie lauten die EU-Kennzeichnungsvorschriften für Nahrungsergänzungsmittel?

Auf den Etiketten müssen Nährstoffmengen, die empfohlene Tageszufuhr und Warnhinweise angegeben sein; unzulässige gesundheitsbezogene Angaben sind zu vermeiden.

06. Wie lange dauert die Registrierung von Nahrungsergänzungsmitteln in der EU?

Die Fristen variieren je nach Produkt und Mitgliedstaat und reichen in der Regel von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten.

07. Worin besteht der Unterschied zwischen den Vorschriften der EU und denen des Vereinigten Königreichs für Nahrungsergänzungsmittel?

Nach dem Brexit wendet das Vereinigte Königreich ein eigenes Melde- und Antragsverfahren an, das von den EU-Vorschriften abweicht.

08. Unterliegen Zusatzstoffe und Hilfsstoffe in EU-Nahrungsergänzungsmitteln einer Regulierung?

Ja, es sind ausschließlich die in der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführten Zusatzstoffe zulässig, die strengen Sicherheitsbewertungen unterzogen wurden.

09. Welche Sanktionen gelten in der EU bei Nichteinhaltung der Vorschriften?

Produkte können vom Markt genommen, Geldbußen verhängt und Unternehmen vom Markteintritt ausgeschlossen werden, bis die Vorschriften eingehalten werden.

10. Welche technischen Unterlagen sind für die Genehmigung erforderlich?

Die Unterlagen müssen Angaben zur Zusammensetzung, zu den Herstellungsdetails, zu den Stabilitätsdaten, zur Toxikologie sowie zur Begründung der Angaben enthalten.