
Registrierung von Nahrungsergänzungsmitteln in Frankreich - Überblick
Frankreich ist ein bedeutender Markt für Nahrungsergänzungsmittel in der Europäischen Union (EU), der Unternehmen aus diesem Sektor anzieht. Die Einstufung von Nahrungsergänzungsmitteln wird durch nationale Vorschriften geregelt, die im französischen Dekret Nr. 2006-352 zur Umsetzung der Richtlinie 2002/46/EG festgelegt sind. Die Einstufung eines Produkts auf anderen Märkten bedeutet nicht automatisch, dass es in der EU oder in Frankreich als Nahrungsergänzungsmittel eingestuft wird. Die Einhaltung der zulässigen Stoffe, Höchstmengen und verbotenen Stoffe ist von entscheidender Bedeutung. Um die Sicherheit zu gewährleisten und Sanktionen, die Rücknahme von Produkten oder Rückrufaktionen zu vermeiden, ist es notwendig, die korrekte Kennzeichnung von Lebensmitteln, Werbung und die Überprüfung von gesundheitsbezogenen Angaben zu gewährleisten.
Die derzeit zuständige Behörde in Frankreich ist die DGAL (Direction Générale de l'Alimentation). Die französischen Behörden haben im Laufe der Jahre eine Fülle von Leitlinien veröffentlicht, die den Lebensmittelunternehmern wertvolle Informationen über den Verkauf und die Werbung für Nahrungsergänzungsmittel liefern. Darüber hinaus gibt es in Frankreich spezifische Leitlinien für pflanzliche Stoffe, einschließlich einer Positivliste von pflanzlichen Stoffen (Pflanzen und Pilze) mit spezifischen Verwendungsbedingungen. Höchstmengen für Vitamine und Mineralien werden auf nationaler Ebene festgelegt. Darüber hinaus gibt es in Frankreich eine Positivliste für andere Stoffe mit ernährungsphysiologischen Wirkungen. Die französischen Behörden haben auch Leitlinien für die Verwendung von Probiotika aufgestellt.
Trotz der in der gesamten EU bestehenden Marktverzerrungen und Nichtkonformitäten bewahrt der französische Markt seine Disziplin. Er bleibt für Unternehmen, die in den Bereichen Sporternährung, Probiotika, pflanzliche Stoffe und Nahrungsergänzungsmittel mit Pilzen tätig sind, äußerst attraktiv. Für den Import und den Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln in Frankreich, auch über Online-Plattformen wie Amazon oder andere E-Commerce-Marktplätze, muss ein Meldeverfahren bei der DGAL (Direction Générale de l'Alimentation) durchgeführt werden. Sobald die Meldung abgeschlossen ist, wird das Produkt in eine spezielle Liste mit einem eindeutigen Registrierungscode aufgenommen. Die Anmeldung bei der DGAL (Direction Générale de l'Alimentation) erfordert eine Überprüfung der Übereinstimmung der Rezeptur und der Produktkennzeichnung. Es ist wichtig zu beachten, dass Nährstoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden, in der EU eine signifikante Historie der sicheren Verwendung (HoSU) aufweisen müssen, um ihre Sicherheit zu belegen. Wird dieses Kriterium nicht erfüllt, wird die Substanz als "neuartiges Lebensmittel" eingestuft, das selbst in der Nahrungsergänzungsmittelindustrie eine vorherige Zulassung erfordert. Die Registrierung neuartiger Lebensmittel erfolgt auf EU-Ebene.
Wer nach dem Brexit Nahrungsergänzungsmittel in Frankreich oder aus Nicht-EU-Ländern [einschließlich des Vereinigten Königreichs (UK)] verkaufen möchte, muss eine juristische Person in einem EU-Mitgliedstaat gründen oder einen Dritten als rechtlichen Vertreter des Produkts in Frankreich oder anderen EU-Ländern benennen. Das repräsentative Unternehmen muss auf dem Etikett genannt werden, als Ansprechpartner für die Behörde fungieren und die geltenden Verfahren festlegen.
Andere Lebensmittel als Nahrungsergänzungsmittel sind in Frankreich im Allgemeinen nicht meldepflichtig. Lebensmittel für bestimmte Gruppen (FSG), wie Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung oder Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (FSMP), fallen jedoch unter regulierte Produkte und müssen gemeldet werden. Lebensmittelunternehmer (FBOs) müssen sicherstellen, dass alle Lebensmittelvorschriften hinsichtlich Zusammensetzung und Kennzeichnung eingehalten werden.
Der Lebensmittelmarkt in Frankreich und der EU ist dynamisch und erfordert eine schnelle Anpassung der Vorschriften durch die Unternehmen, um erfolgreich zu sein. Freyr verfügt über ein Betriebs- und Lieferzentrum in der EU und bietet Herstellern, Händlern und Lebensmittelunternehmen (FBOs) umfassende regulatorische Unterstützung. Unsere Dienstleistungen umfassen regulatorische Bewertungen von Formeln oder Inhaltsstoffen, Lebensmittelkennzeichnung, gesundheitsbezogene Angaben und Werbung, Produktanmeldung, rechtliche Vertretung (LR) sowie regulatorische Aktualisierungen, Überwachung und Wachsamkeit.
Registrierung von Nahrungsergänzungsmitteln in Frankreich
Fachwissen
- Klassifizierung von Lebensmitteln/Nahrungsergänzungsmitteln.
- Überprüfung der Formel/Bewertung der Inhaltsstoffe.
- Sicherheitsbewertung von Fertigerzeugnissen/Lebensmittelzutaten.
- Überprüfung von Etikett und Claims.
- Beratung und Untermauerung von nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben.
- NHCR Claims Application (EU Register on Nutrition and Health Claims).
- Überprüfung der Umweltkennzeichnung/Recycling-Kennzeichnung und Überprüfung grüner Behauptungen.
- Anforderungen an das Verpackungsmaterial.
- Dossier Lückenanalyse.
- Zusammenstellung und Einreichung von Dossiers.
- Einhaltung der Vorschriften für Lebensmittelprodukte.
- Produktanmeldung/Registrierung von Nahrungsergänzungsmitteln Frankreich.
- Länderspezifische regulatorische Unterstützung der EU.
- Regulierungsstrategie für die EU.
- Rechtliche Vertretung der EU (LR).
- Regulatory Intelligence (RI) Bericht.
- Produktspezifische Aktualisierungen der regulatorischen Richtlinien/Standards.
- Antrag auf Zulassung eines neuartigen Lebensmittels/traditionelles Lebensmittel aus einem Drittland.
- Konsultationsverfahren zur Bestimmung des Status (neuartig/nicht neuartig) einer Lebensmittelzutat.
- Regulatorischer Leitfaden für den Import von Lebensmitteln/Nahrungsergänzungsmitteln in die EU.
- Unterstützungsdienste für Übersetzungen.
- Überprüfung von Werbematerial.
- Lebensmittelüberwachung und Vigilanz.
- Follow-up nach der Notifizierung/Post-Marketing.
- Verwaltung von Ausschreibungen und Bemerkungen der Behörden.
- Unterstützung bei der Registrierung von Lebensmittelunternehmern (FBOs).
- Mitteilung an die DGAL (Direction Générale de l'Alimentation).
- Einhaltung der Vorschriften für Lebensmittelprodukte in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums außerhalb der EU (Schweiz, Norwegen und Island).
- End-to-End-Dienstleistungen für angereicherte Lebensmittel, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (FSMP), Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und andere Lebensmittel für bestimmte Gruppen (FSG).
Vorteile
- Umfassende regulatorische Beratung.
- Marktspezifische aufsichtsrechtliche Beratung und Betreuung.
- Harmonisierte Konformität, lokale Kennzeichnung und Unterstützung des lokalen Marktes.
- Qualifiziertes Expertenteam mit praktischer Erfahrung in allen Lebensmittelkategorien.
- Unterstützung für regionalspezifische Regulierungsaktivitäten.
- Umfangreiches Partnernetz in der ganzen Welt.
- Eine enge Beziehung zu verschiedenen HAs.