Das Dokument enthält die offiziellen Listen der Radiopharmaka, deren Zulassung, Meldung, Einfuhr und Qualitätskontrolle auf der Grundlage klinischer Nachweise zulässig sind. Es umfasst die Rechtsgrundlage für die Genehmigung durch die „ ANVISA “, die geltenden Vorschriften, Listen der Radiopharmaka für diagnostische (Anhang I) und therapeutische Zwecke (Anhang II), Anforderungen an Literaturangaben zum Nachweis der Wirksamkeit und Sicherheit sowie die Identifizierung anhand der gebräuchlichen Bezeichnung und der CAS-Nummer. Es hebt frühere normative Anweisungen auf und tritt am 06. April 2026 in Kraft.

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