Die Änderungen des Beschlusses Nr. 977 des Kollegialvorstands der Nationalen Gesundheitsüberwachungsbehörde (ANVISA), in dem aktualisierte Kontrollvorschriften für Stoffe, Arzneimittel, Produkte, Pflanzen und Pilze festgelegt sind, die im Außenhandel besonderen Vorschriften unterliegen.
 

Dieses Dokument enthält folgende Informationen:

  • Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft.
  • Festlegung der Verwaltungskontrolle der „ ANVISA“ über den Außenhandel mit Waren und Produkten, die der Gesundheitsüberwachung unterliegen
  • Rechtsgrundlage für den Beschluss unter Verweis auf einschlägige brasilianische Gesetze und frühere Beschlüsse
  • Aktualisierte Bestimmungen für Stoffe, Arzneimittel, Produkte, Pflanzen und Pilze, die besonderen Kontrollverfahren unterliegen
  • Einzelheiten zu den Änderungen in Artikel 42 und Artikel 43, die sich auf bestimmte Kontrollverfahren gemäß der Entschließung RDC Nr. 81 aus dem Jahr 2008 beziehen
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