Die jordanische Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde (JFDA) hat ein Rundschreiben herausgegeben, mit dem die verbindlichen Anforderungen an die Überwachung nach dem Inverkehrbringen für kontrollierte Arzneimittel in Übereinstimmung mit der Arzneimittelprüfungsverordnung Nr. (40) von 2024 verschärft werden. Das Rundschreiben schreibt vor, dass Unternehmen alle erforderlichen Analysedokumente innerhalb eines Monats nach Erhalt der Aufforderung beim Arzneimittelkontrolllabor einreichen müssen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift wird der Vertrieb der Charge unverzüglich ausgesetzt, bis die Laboruntersuchungen abgeschlossen und die Ergebnisse genehmigt sind. Diese Richtlinie unterstreicht das Engagement der JFDA, sicherzustellen, dass nur sichere, wirksame und vollständig konforme Produkte auf den Markt g reach . Um einen unterbrechungsfreien Vertrieb zu gewährleisten, müssen Unternehmen die folgenden Verpflichtungen einhalten:
- Rechtzeitige Einreichung der Analyseanforderungen für kontrollierte Produkte
- Obligatorische Chargenprüfung und Freigabe vor dem Vertrieb
- Strikte Einhaltung der technischen und regulatorischen Standards der JFDA
Dieser Auftrag stärkt Jordaniens Rahmenbedingungen für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen und unterstreicht die entscheidende Rolle der rechtzeitigen Einhaltung der Vorschriften für den Schutz der öffentlichen Gesundheit.