Das Ministerium für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit (MFDS) hat die Bekanntmachung Nr. 2025-433 veröffentlicht, mit der sechs neue Substanzen, darunter Fluetonitazen, aufgrund ihrer potenziellen Risiken für die öffentliche Gesundheit vorübergehend als Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes eingestuft werden. Die Einstufung gilt für drei Jahre ab dem Datum der Bekanntgabe und verbietet den Besitz, das Eigentum oder den Umgang mit diesen Substanzen ohne Genehmigung des MFDS. Diese Bekanntmachung fasst frühere vorübergehende Einstufungen als Betäubungsmittel zusammen, um die Einhaltung der Vorschriften zu stärken und die Öffentlichkeit zu sensibilisieren.
Das Dokument vergleicht zudem internationale Einstufungen und stellt fest, dass Australien ähnliche Substanzen unter Anhang 9 aufführt, während das Vereinigte Königreich und Deutschland ihre eigenen Einstufungen anwenden – was die weltweite Besorgnis der Regulierungsbehörden widerspiegelt. Diese Substanzen weisen eine hohe Affinität zu Cannabinoid-Rezeptoren (CB1) auf, was zu psychoaktiven Wirkungen ähnlich wie bei THC und einem erhöhten Missbrauchspotenzial führt. Zu den berichteten Nebenwirkungen zählen Neurotoxizität, Sinnesverlust, Schwindel und Halluzinationen, was die Notwendigkeit strenger Regulierung und weiterer Forschung unterstreicht.