Die Leitlinien gehen auf die folgenden Punkte ein:
- 1. BE-Ansätze: Erläutert die Ansätze der durchschnittlichen Bioäquivalenz (ABE), der Populationsbioäquivalenz (PBE) und der individuellen Bioäquivalenz (IBE).
- 2. Anwendungsbereich: In-vivo- und In-vitro-BE-Studien für INDs, NDAs, ANDAs und Ergänzungsanträge
- 3. Ersetzt den Entwurf von 1999: Ersetzt den Leitlinienentwurf von 1999 mit dem Titel „Durchschnitts-, Populations- und Einzelansätze zur Feststellung der Bioäquivalenz“
- 4. Aktualisierte Themen (2022): Fehlende Daten und Begleitereignisse, adaptives Studiendesign, Arzneimittel mit engem therapeutischem Index, Arzneimittel mit hoher Variabilität.
- 5. Fehlende Daten: Erläutert das Konzept der „ ICH -Estimanden“; empfiehlt Methoden zur Minimierung fehlender Daten, um Verzerrungen sowie einen Verlust an Genauigkeit und Aussagekraft zu vermeiden.
- 6. Zu den weiteren Aspekten zählen neuartige Methoden, Arzneimittel mit großer Variabilität usw.
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