Leistungsbewertungsbericht (PER) IVDR – Überblick
Die Leistungsbewertung von In-vitro-Diagnostika ist für IVD-Hersteller, die auf den europäischen Markt treten, unerlässlich. Die neueeuropäische IVD-Verordnung (EU-IVDR) 2017/746 enthält konkrete Vorgaben für Hersteller zur Durchführung einer Leistungsbewertung von IVDs und zur Einreichung des Leistungsbewertungsberichts (PER).
Die Leistungsbewertung gemäß der EU-IVDR stellt einen zentralen Bestandteil der gesamten technischen Dokumentation dar. Der Zweck der Leistungsbewertung besteht darin, klinische Nachweise zu erbringen, die den vom Hersteller vorgesehenen Verwendungszweck untermauern. Gemäß Artikel 56 Absatz 3 der IVDR muss ein Plan zur Leistungsbewertung Folgendes nachweisen:
- Wissenschaftliche Validität
- Analytische Leistung
- Klinische Leistung
Im Leistungsbewertungsbericht (PER) muss der Hersteller ausreichende klinische Nachweise erbringen, die den vorgesehenen Verwendungszweck des Produkts in der medizinischen Praxis unterstützen. Diese Nachweise müssen während des gesamten Lebenszyklus des Produkts aktualisiert werden, um die klinische Bewertung von IVD zu unterstützen.
Für eine erfolgreiche IVDR-Konformität müssen Hersteller von In-vitro-Diagnostika während des gesamten Leistungsbewertungsprozesses wachsam sein. Dieser Prozess umfasst die Planung, Sammlung und Bewertung der klinischen Nachweisdaten sowie die Erstellung und Einreichung des Leistungsbewertungsberichts (PER) als Teil der technischen IVDR-Dokumentation.
Um sicherzustellen, dass Hersteller von IVD die technischen Dokumentationsanforderungen der IVDR erfüllen, führt Freyr eine systematische Überprüfung der wissenschaftlichen Literatur durch und entwickelt einen Leistungsbewertungsplan zusammen mit einem konformen Leistungsbewertungsbericht (PER).
Leistungsbewertungsbericht (PER) IVDR
- Übergangsplan für die IVDR-Konformität.
- Berichte zur wissenschaftlichen Validität basierend auf Literatur und/oder internen Daten.
- Berichte zur klinischen Leistung basierend auf Literatur und/oder internen Daten.
- Klinische Daten oder Leistungsbewertungsberichte gemäß IVDR.
- Leistungsbewertungsplan.
- Protokolle und Berichte zur Überwachung der Leistung nach dem Inverkehrbringen (PMPF).
- Protokolle und Berichte zur Marktüberwachung (PMSR).
- Erstellung/Überarbeitung anderer Dokumente, wie z.B. Packungsbeilage/Gebrauchsanweisung (IFU), Kurzanleitungen (QRI), Bedienungs-/Benutzerhandbuch usw.

- Gesicherte IVDR-Konformität, IVD-Registrierung und CE-Kennzeichnung
- Nachgewiesene Expertise für die technische Dokumentation gemäß IVDR.
- Fundiertes regulatorisches Verständnis und Expertise in den wichtigsten Wirkungsbereichen der EU-IVDR.
- Ein starkes, projektmanagementgesteuertes Liefermodell zur Gewährleistung der Termintreue
- Hauseigene NB-Experten (Überprüfung des Berichts durch interaktive Prüfer der Benannten Stelle).
- Fokussierte Teams mit übergreifender Expertise in spezifischen Wirkungsbereichen und Geräteklassen
- Funktionsübergreifende Beiträge von Medizinprodukteexperten zur Einhaltung der Anforderungen.
- Umfassendes Dienstleistungsspektrum in den Bereichen Compliance, Überprüfung und Planung.
- Fundierte Expertise bei der Sicherstellung der Konsistenz von Ergebnissen (Zeit und Qualität).

Häufig gestellte Fragen
01. Was ist ein Leistungsbewertungsbericht (PER) gemäß der EU-IVDR 2017/746?
Der Leistungsbewertungsbericht (PER) ist eine evidenzbasierte Darstellung, die belegt, dass ein In-vitro-Diagnostikum seinen vorgesehenen Zweck erfüllt, indem er wissenschaftliche Validität, analytische Leistung und (sofern zutreffend) klinische Leistung zusammenfasst. Er ist ein wesentlicher Bestandteil der technischen Dokumentation gemäß der IVDR und unterstützt die Konformitätsbewertung, indem er nachweist, dass die Leistungsangaben gerechtfertigt, transparent und auf Daten zurückführbar sind.
02. Warum wird der PER als zentraler Bestandteil der technischen Dokumentation gemäß der IVDR angesehen?
Gemäß der IVDR ist der PER nicht nur eine Zusammenfassung; hier beurteilen die Prüfer, ob die Gesamtheit der Nachweise für den beabsichtigten Verwendungszweck in der medizinischen Praxis ausreichend ist. Ein fundierter PER erläutert, warum die ausgewählten Nachweise geeignet sind, wie Einschränkungen berücksichtigt werden und inwiefern die Schlussfolgerungen mit dem Risikomanagement sowie den allgemeinen Sicherheits- und Leistungsanforderungen in Zusammenhang stehen.
03. Was sind die zentralen Säulen, die in einem PER berücksichtigt werden müssen?
Die Leistungsbewertung gemäß der IVDR stützt sich auf drei Säulen: wissenschaftliche Validität, analytische Leistungsfähigkeit und klinische Leistungsfähigkeit. Der PER sollte darlegen, wie jede dieser Säulen bewertet wurde, welche Nachweise herangezogen wurden (Literatur und/oder unternehmensinterne Daten) und inwiefern die Gesamtergebnisse den Verwendungszweck, die Angaben auf der Kennzeichnung und eine sichere klinische Entscheidungsfindung über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg untermauern.
04. Wie unterscheidet sich ein PER von einem Leistungsbewertungsplan (PEP)?
Der PEP dient als Leitfaden dafür, welche Nachweise Sie sammeln, woher Sie diese beziehen und wie Sie sie bewerten, während der PER das Ergebnis darstellt, das die gesammelten Nachweise zu Schlussfolgerungen zusammenfasst. Die Abstimmung beider Dokumente ist wichtig: Wenn Methoden, Akzeptanzkriterien oder Datenquellen vom PEP abweichen, verlangen die benannten Stellen häufig eine Begründung und kontrollierte Aktualisierungen.
05. Welche Beweisquellen können zur Erstellung eines PER herangezogen werden?
Eine PER verbindet in der Regel eine systematische Literaturrecherche mit internen Studienergebnissen, darunter analytische Leistungsdaten und klinische Leistungsnachweise, je nach Bedarf. Entscheidend sind dabei die Relevanz für die aktuelle Produktkonfiguration und den Verwendungszweck sowie eine transparente Bewertung von Qualität, Verzerrungen und Anwendbarkeit, damit die Schlussfolgerungen den aktuellen Stand der Wissenschaft widerspiegeln und nicht auf selektiven Zitaten beruhen.
06. Wann sollten Hersteller den PER aktualisieren?
Die IVDR sieht vor, dass die Leistungsbewertung über den gesamten Lebenszyklus des Produkts hinweg aufrechterhalten wird. Daher sollte die PER aktualisiert werden, wenn neue Fachliteratur den Stand der Technik verändert, Daten aus der Marktbeobachtung Trends aufzeigen, sich das Produktdesign oder der Verwendungszweck ändern oder Risikokontrollmaßnahmen überarbeitet werden. Die Betrachtung der PER als „lebendes Dokument“ reduziert die Notwendigkeit von Korrekturmaßnahmen in letzter Minute bei Audits oder Verlängerungen.
07. Was sind häufige Fragen der benannten Stellen oder Fallstricke im Zusammenhang mit PERs?
Zu den häufigsten Problemen zählen ein unklarer Verwendungszweck, Diskrepanzen zwischen Angaben und Nachweisen, inkonsistente Zahlenangaben in der PER, der Gebrauchsanweisung (IFU) und den technischen Unterlagen, eine unzureichende Begründung für den Verzicht auf klinische Leistungsstudien sowie eine unvollständige Rückverfolgbarkeit von den Nachweisen bis zu den Schlussfolgerungen. Benannte Stellen achten in der Regel auf eine schlüssige Darstellung: Warum sind die Nachweise ausreichend, wie wird mit Unsicherheiten umgegangen und wie wird die laufende Überwachung funktionieren?
08. Warum gilt Freyr als führender Partner für den Service zur Erstellung von Leistungsbewertungsberichten (PER) gemäß der IVDR?
Die besten PER-Partner verbinden die Auslegung regulatorischer Vorgaben mit einer fundierten Zusammenfassung der Evidenz, sodass die wissenschaftlichen, analytischen und klinischen Säulen in den Bereichen PER, PEP, SVR/APR/CPR und Produktkennzeichnung einheitlich bleiben. Freyr wird weltweit häufig aufgrund seines strukturierten Ansatzes bei der Literaturrecherche und seiner auf die IVDR ausgerichteten medizinischen Texterstellung ausgewählt, die darauf abzielen, die Anforderungen der benannten Stellen zu erfüllen und über den gesamten Lebenszyklus hinweg pflegbar zu sein.
