1 Min. Lesezeit

Aufsichtsbehörde:

Die Nationale Arzneimittelaufsichtsbehörde (NPRA) unter dem malaysischen Gesundheitsministerium ist für die Prüfung, Bewertung und Genehmigung von Zulassungsanträgen für Arzneimittel in Malaysia zuständig.

1. Hauptsprache für Zulassungsanträge

  • Alle Zulassungsunterlagen, technischen Unterlagen und Antragsformulare für Arzneimittel müssen in englischer Sprache eingereicht werden.
  • Es wird erwartet, dass wissenschaftliche und technische Unterlagen – einschließlich des Gemeinsamen Technischen Dossiers der ASEAN (ACTD) und der entsprechenden Modulabschnitte – in englischer Sprache vorgelegt werden, um die Prüfung durch die „ NPRA “ zu erleichtern.

2. Anforderungen an die Produktkennzeichnung und die Packungsbeilage

  • Kennzeichnung (einschließlich Beipackzettel, Umverpackung und Innenverpackung):
    • Bestimmte Angaben müssen gemäß den Kennzeichnungsvorschriften sowohl auf Englisch als auch auf Bahasa Malaysia (Malaiisch) bereitgestellt werden.
    • Alle in Malaysia in Verkehr gebrachten Arzneimittel müssen mit zweisprachigen Etiketten versehen sein, um sicherzustellen, dass medizinisches Fachpersonal und Verbraucher die Anwendungshinweise und Warnhinweise verstehen.
  • Patienteninformationsbroschüre (PIL):
    • Sollte sowohl auf Englisch als auch auf Bahasa Malaysia verfügbar sein, um die Zugänglichkeit und das Verständnis der Patienten zu gewährleisten.

3. Antragsformulare und Verwaltungsunterlagen

  • Die meisten Verwaltungsformulare können entweder auf Englisch oder auf Bahasa Malaysia eingereicht werden.
  • Je nach Kontext kann es erforderlich sein, dass der offizielle Schriftverkehr mit Ministerien oder bestimmte Mitteilungen in Bahasa Malaysia verfasst werden müssen.

4. Harmonisierung innerhalb der ASEAN

5. Ausnahmen und Übersetzungen

  • Wenn ein Dokument ursprünglich in einer anderen Sprache verfasst wurde, muss eine beglaubigte, korrekte Übersetzung ins Englische vorgelegt werden.
  • Die „ NPRA “ behalten sich das Recht vor, die Übersetzung eingereichter Unterlagen ins Englische oder Bahasa Malaysia zu verlangen, sofern dies für das Bewertungsverfahren erforderlich ist.

Übersichtstabelle: Sprachliche Anforderungen nach Dokumenttyp

Dokumenttyp

Sprache

Dossier (alle Module/ACTD)Englisch
Wissenschaftliche/technische DatenEnglisch
AntragsformulareEnglisch/Malaiisch
Beipackzettel und EtikettenEnglisch und Malaiisch für bestimmte Angaben gemäß den Kennzeichnungsvorschriften
Packungsbeilage (PIL)Englisch & Malaiisch
Offizieller Schriftverkehr (nach Bedarf)Englisch/Malaiisch
Zeugnisse/BegleitunterlagenEnglisch*

*Sollte das Dokument ursprünglich in einer anderen Sprache verfasst sein, ist eine beglaubigte englische Übersetzung erforderlich.

Wichtige Punkte, die es zu beachten gilt:

  • Verwenden Sie für alle technischen, wissenschaftlichen und wesentlichen Unterlagen für Zulassungsanträge die englische Sprache.
  • Sorgen Sie für zweisprachige Kennzeichnungen und Patienteninformationsmaterialien.
  • Übersetzungen müssen korrekt sein und, sofern erforderlich, beglaubigt werden.

Fazit

Das Verständnis der sprachlichen Anforderungen in Malaysia ist unerlässlich, um eine reibungslose Einreichung von Unterlagen im Rahmen des „ NPRA “-Verfahrens zu gewährleisten und Verzögerungen bei der Einhaltung der Vorschriften zu vermeiden. Von ausschließlich auf Englisch verfassten technischen Unterlagen bis hin zur vorgeschriebenen zweisprachigen Kennzeichnung – die Einhaltung dieser Standards ist der Schlüssel für einen erfolgreichen Markteintritt.

Freyr unterstützt Pharmaunternehmen bei der Erstellung von „ end-to-end “-Dokumenten, der Vorbereitung von Übersetzungen und der Einreichung konformer ACTD-Unterlagen für den malaysischen Markt.