Ein neues Kapitel in den EU-Nachhaltigkeitsvorschriften
Die Europäische Union hat die Verordnung (EU) 2025/2650 erlassen, mit der die wegweisende Entwaldungsverordnung (EU) 2023/1115 geändert wird. Diese Neufassung gestaltet die Art und Weise neu, wie Betreiber, Händler und nachgelagerte Unternehmen die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen, wenn sie Rohstoffe wie Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja und Holz auf den EU-Markt bringen.
Die Zielsetzung bleibt unverändert: Schutz der Wälder und der biologischen Vielfalt. Die EU bietet Unternehmen nun jedoch einen strafferen und praxisorientierteren Weg, um diesen Verpflichtungen nachzukommen.
Wichtige Änderungen, die Sie nicht verpassen sollten
Vereinfachte Verpflichtungen
Es wurde eine neue Kategorie von „nachgelagerten Akteuren“ eingeführt. Ihre Pflichten entsprechen nun denen von Händlern, was einen geringeren Verwaltungsaufwand bedeutet und die Verpflichtung zur Einreichung vollständiger Sorgfaltserklärungen entfällt.
Unterstützung für kleine Unternehmen
Kleinst- und Kleinunternehmen gewinnen an Flexibilität. Anstelle einer aufwendigen Sorgfaltsprüfung können sie eine einmalige, vereinfachte Erklärung einreichen, wobei sie entweder die Geolokalisierung oder auch die Postanschrift der Produktionsstätten angeben können.
Erweiterte Zeitpläne für „ EUDR “
Unternehmen haben nun mehr Zeit, sich vorzubereiten. Die Verpflichtungen treten am 30. Dezember 2026 in Kraft, während Kleinst- und Kleinunternehmen bis zum 30. Juni 2027 Zeit haben, diese zu erfüllen. Die Bestimmungen im Bereich Holz gelten noch länger, nämlich bis zum 31. Dezember 2029.
Risikobasierte Kontrollen werden fortgesetzt
Die Behörden werden weiterhin risikobasierte Kontrollen mit klaren Zielvorgaben durchführen, beispielsweise bei 9 % der Unternehmen in Hochrisikoländern wie Russland, Belarus, Myanmar und Nordkorea (DVRK), um sicherzustellen, dass die Lieferketten frei von Entwaldung bleiben.
Die Strafen bleiben streng
Die Nichteinhaltung der Vorschriften kann zu Geldbußen in Höhe von bis zu 4 % des jährlichen EU-Umsatzes sowie zu Abhilfemaßnahmen wie dem Rückzug oder Rückruf von Produkten führen.
Fazit: Aus Compliance Selbstvertrauen gewinnen
Die Verordnung (EU) Nr. 2025/2650 unterstreicht das Engagement der EU für Nachhaltigkeit mit einem pragmatischen Ansatz, der die Auflagen für kleinere Unternehmen lockert und gleichzeitig hohe Compliance-Standards gewährleistet. Für Unternehmen ist die Botschaft klar: Jede Angabe, Erklärung und Einreichung muss korrekt, vertretbar und durch glaubwürdige Nachweise untermauert sein.
Hier kommt Freyr ins Spiel. Wir bieten umfassende Compliance-Dienstleistungen: von der Prüfung und Untermauerung von Angaben über die Erstellung von Dossiers und vereinfachten Erklärungen bis hin zur Unterstützung bei Risikobewertungen. Unser Team sorgt dafür, dass Ihre Lieferkettenunterlagen vollständig, konform und für behördliche Prüfungen bereit sind. Mit Freyr an Ihrer Seite erfüllen Sie nicht nur die EU-Anforderungen, sondern bauen Vertrauen auf, schützen die Integrität Ihrer Marke und sichern sich souverän den Marktzugang.