Das chinesische Zentrum für Arzneimittelsicherheit ( NMPA ) startet eine Online-Plattform für Einrichtungen zur nichtklinischen Bewertung der Arzneimittelsicherheit
Optimierung der Labor-Compliance bei „ GLP “ für die Arzneimittelentwicklung in China.
Die Plattform wurde am 16. Oktober 2025 gestartet.
NMPA | Pharmazeutika | Länderspezifische ZulassungsangelegenheitenDie saudische Arzneimittelbehörde „ FDA “ veröffentlicht endgültige Leitlinien zu wirtschaftlichen Bewertungsstudien (EES) für Arzneimittel
Bessere Entscheidungen im Gesundheitswesen durch Pharmakoökonomie
Die endgültige Richtlinie trat am 21. Oktober 2025 in Kraft.
SFDA | Pharmazeutika | Länderspezifische ZulassungsangelegenheitenBekanntmachung über die vorübergehende Einstufung als Betäubungsmittel – Südkorea
Bleiben Sie über die jüngste Bekanntmachung (Nr. 2025-433) des südkoreanischen Ministeriums für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit (MFDS) auf dem Laufenden, in der die vorübergehende Einstufung von sechs neuen Substanzen, darunter Fluetonitazen, als Betäubungsmittel aufgrund ihrer potenziellen Risiken für die öffentliche Gesundheit angekündigt wird.
Die Bekanntmachung wurde am 20. Oktober 2025 veröffentlicht.
MFDS | Arzneimittel | Länderspezifische ZulassungsangelegenheitenLeitlinien zur Bewertung der Dendritischen-Zell-Therapie zur Krebsbehandlung – Südkorea
Bleiben Sie über die neuesten Leitlinien des südkoreanischen Ministeriums für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit (MFDS) (Guide-0298-02) auf dem Laufenden, in denen regulatorische, qualitätsbezogene und klinische Aspekte von Dendritenzelltherapien in der Krebsbehandlung dargelegt werden.
Die Richtlinie wurde am 20. Oktober 2025 veröffentlicht.
MFDS | Arzneimittel | Länderspezifische ZulassungsangelegenheitenDie TGA aktualisiert das Sponsor-Informations-Dashboard (SID) für Anträge auf GMP-Zulassung
Verfolgen Sie den Abbau des Rückstands, die Bearbeitungszeiten und die Priorisierungsstrategien für GMP-Zulassungsanträge in Australien.
Gültig ab dem 7. Oktober 2025
TGA | Arzneimittel | Länderspezifische Zulassungsangelegenheiten
