Die Good Pharmacovigilance Practices (GVP) sind eine Reihe von Leitlinien, die die Durchführung der Pharmakovigilanz in der gesamten Europäischen Union verbessern sollen. Diese Leitlinien gelten für Inhaber von Marktzulassungen (MAHs), die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) und die Arzneimittelbehörden in member states. Die GVP umfassen sowohl zentral durch die EMA zugelassene Arzneimittel EMA solche, die auf nationaler Ebene zugelassen sind. Die GVP-Richtlinien der EMA in 12 Module unterteilt, die die wichtigsten Pharmakovigilanzprozesse abdecken. In diesem Blog werden wir diese Module und ihre Bedeutung für die Sicherheit der Patienten untersuchen.
Modul I: Pharmakovigilanz-Systeme
Dieses Modul legt die Qualitätsstandards für Pharmakovigilanzsysteme fest, um sicherzustellen, dass sie die Arzneimittelsicherheit wirksam überwachen und verwalten. Pharmazeutische Unternehmen nutzen diese Systeme, um unerwünschte Wirkungen ihrer Produkte zu erkennen, zu bewerten und zu verhindern und eine kontinuierliche Sicherheitsüberwachung auch nach der Marktzulassung zu gewährleisten.
Modul II: Pharmakovigilanz-System-Stammdokumentation (PSMF)
Das PSMF ist ein umfassendes Dokument, das einen Überblick über die Leistung und den Status des Pharmakovigilanzsystems gibt. Es enthält Informationen über die QPPV, die Organisationsstruktur, die IT-Systeme, die PV-Prozesse, die Qualitätsaktivitäten und alle ausgelagerten Aktivitäten. Die Einreichung eines PSMF ist für Zulassungsanträge in der EU obligatorisch.
Modul III: Pharmakovigilanz-Inspektionen
Die zuständigen EU-Behörden führen Inspektionen durch, um zu überprüfen, ob die Pharmakovigilanzsysteme des Zulassungsinhabers den gesetzlichen Normen entsprechen. Mit diesen Inspektionen soll sichergestellt werden, dass die Ressourcen angemessen sind, Probleme mit der Einhaltung der Vorschriften gelöst werden und die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit durchgesetzt werden.
Modul IV: Pharmakovigilanz-Audits
Pharmakovigilanz-Audits werden von der EMA vorgeschrieben EMA sicherzustellen, dass die Pharmakovigilanz-Systeme robust und wirksam sind. Diese Audits sollten risikobasiert sein und regelmäßig durchgeführt werden, einschließlich unabhängiger Audits, um eine objektive Bewertung der Einhaltung der Qualitätsstandards durch das System zu ermöglichen.
Modul V: Risikomanagement-Systeme
Nach der Zulassung eines Arzneimittels müssen die Unternehmen einen Risikomanagementplan (RMP) umsetzen, der das Sicherheitsprofil des Arzneimittels beschreibt, Risiken aufzeigt und Pharmakovigilanzmaßnahmen zur Erkennung neuer Nebenwirkungen festlegt. Der RMP wird laufend aktualisiert, sobald mehr Sicherheitsdaten zur Verfügung stehen.
Modul VI: Berichte über vermutete unerwünschte Wirkungen
Dieses Modul dient als Leitfaden für die Sammlung, Verwaltung und Einreichung von Meldungen über Nebenwirkungen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Daten erfasst und analysiert werden. Es hilft den zuständigen Behörden und den Zulassungsinhabern, die Art der Meldungen zu bestimmen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Modul VII: Regelmäßige aktualisierte Sicherheitsberichte (PSURs)
PSURs sind von entscheidender Bedeutung für die Bewertung des fortlaufenden Nutzen-Risiko-Verhältnisses eines Arzneimittels, nachdem es zugelassen wurde. Sie liefern aktualisierte Sicherheitsinformationen, die von den zuständigen Behörden überprüft werden, um etwaige Änderungen des Nutzen-Risiko-Profils zu ermitteln.
Modul VIII: Sicherheitsstudien nach der Zulassung (PASS)
PASS wird durchgeführt, um die Sicherheit eines Arzneimittels unter realen Bedingungen zu untersuchen und sein Sicherheitsprofil sowie die Wirksamkeit von Risikomanagementmaßnahmen zu bestätigen. Diese Studien können von der EMA dem MAH initiiert werden und werden vom PRAC geprüft.
Modul IX: Signalmanagement
Dieses Modul befasst sich mit den Verfahren zur Erkennung, Bewertung und Verwaltung von Sicherheitssignalen für Arzneimittel. Es stellt sicher, dass alle potenziellen Sicherheitsprobleme identifiziert und umgehend den Zulassungsbehörden zur weiteren Untersuchung gemeldet werden.
Modul X: Zusätzliche Überwachung
Bestimmte Arzneimittel erfordern eine zusätzliche Überwachung, um mehr Daten über ihr Sicherheitsprofil zu sammeln. Diese Arzneimittel sind mit einem schwarzen Dreieck (▼) gekennzeichnet, was darauf hinweist, dass sie von den Regulierungsbehörden und den Angehörigen der Gesundheitsberufe einer genaueren Prüfung unterzogen werden.
Modul XV: Sicherheitskommunikation
Eine wirksame Sicherheitskommunikation stellt sicher, dass wichtige Sicherheitsinformationen an Angehörige der Gesundheitsberufe und die Öffentlichkeit weitergegeben werden. Dieses Modul beschreibt die Verantwortlichkeiten der Zulassungsinhaber, der zuständigen Behörden und der EMA der Koordinierung und Weitergabe von Sicherheitsinformationen.
Modul XVI: Maßnahmen zur Risikominimierung
Dieses Modul bietet Strategien zur Minimierung der mit dem Drogenkonsum verbundenen Risiken. Es enthält Anleitungen zur Planung, Umsetzung und Bewertung der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Risikominimierung, um sicherzustellen, dass sie die Patienten angemessen vor unerwünschten Wirkungen schützen.
Die wichtigsten Unterschiede zwischen den GVP-Modulen mit zusätzlichen Informationen
| Aspekt | Einzelheiten |
| GVP-Module XI bis XIV | Diese Module sind null, da ihre geplanten Themen in anderen Leitfäden auf der Website der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) behandelt werden. |
| Module XV und XVI | Diese Module gehören nicht zu den ursprünglichen GVP-Modulen, sondern sind in den aktuellen Rahmen aufgenommen worden. Modul XV befasst sich mit der Sicherheitskommunikation, und Modul XVI mit Maßnahmen zur Risikominimierung. |
| Produkt- oder bevölkerungsspezifische Erwägungen | Einige Module enthalten spezielle Kapitel zu Impfstoffen, biologischen medicinal products und der pädiatrischen Bevölkerungsgruppe. |
| Anhänge und zusätzliche Informationen | Die GVP-Module enthalten Anhänge, die zusätzliche Informationen wie Definitionen, Vorlagen, andere Leitlinien und Richtlinien für den Zugang zu EudraVigilance-Daten enthalten. |
| Aktualisierungen und Überarbeitungen | Die GVP-Module werden regelmäßig überarbeitet und aktualisiert. Modul I wurde zum Beispiel erstmals 2012 veröffentlicht und zuletzt 2017 aktualisiert. |
| Umfang und Schwerpunkt | Jedes Modul hat einen bestimmten Umfang und Schwerpunkt. So werden beispielsweise in Modul I Qualitätsziele für Pharmakovigilanzsysteme festgelegt, während Modul VI die Erfassung, Verwaltung und Übermittlung von Berichten über vermutete unerwünschte Wirkungen behandelt. |
| Regulatorische Anforderungen | Die GVP-Module sind so konzipiert, dass sie die Umsetzung der Pharmakovigilanz-Gesetzgebung unterstützen und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen gewährleisten. Modul II schreibt beispielsweise die Einreichung einer Pharmakovigilanz-Stammdokumentation (PSMF) als Teil der Zulassungsanträge vor. |
| Beteiligung von Interessengruppen | Die GVP-Module sind offen für Beiträge von allen Mitgliedern des EU-Regulierungsnetzes, von nichtregulierenden Interessengruppen und der Öffentlichkeit. Dadurch wird sichergestellt, dass die Leitlinien dynamisch bleiben und auf die sich ändernden Anforderungen der Gesundheitssysteme reagieren können. |
| Vergleich mit EAEU | Die GVP-Module wurden mit den Leitlinien der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAEU) für gute Pharmakovigilanz-Praxis (GVP) verglichen. Die EAEU ähneln zwar den EU-GVP-Modulen, enthalten jedoch keine Aktualisierungen aus den jüngsten Überarbeitungen und weisen spezifische Anforderungen auf, die auf den EAEU Markt für Arzneimittel EAEU zugeschnitten sind. |
Schlussfolgerung
Module für gute Pharmakovigilanz-Praxis (GVP) sind für die Gewährleistung der Sicherheit und Wirksamkeit von medicinal products Europa unerlässlich. Durch das Verständnis und die Einhaltung dieser Richtlinien können Pharmaunternehmen eine entscheidende Rolle beim Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Beschleunigung des Zulassungsverfahrens spielen. Ein erfahrener Regulierungsexperte, Freyr engagiert sich dafür, Life-Science-Unternehmen bei der Bewältigung der Komplexität der GVP-Compliance zu unterstützen und sicherzustellen, dass ihre Produkte den höchsten Standards in Bezug auf Sicherheit und Wirksamkeit entsprechen.
Autorin: Sonal Gadekar