Biozidprodukte-Desinfektionsmittel - Globale Biozidprodukt-Verordnungen

Freyr bietet fachkundige Unterstützung bei der Zulassung von Biozid-Produkten, um die Einhaltung der weltweiten Vorschriften zu gewährleisten. Unsere Dienstleistungen umfassen Einstufung, Strategieentwicklung, Dossiererstellung und Antragstellung.

Globale Vorschriften für Biozidprodukte - Überblick

Biozidprodukte sind Desinfektionsmittel/antimikrobielle Produkte, die nach COVID-19 eine neue Bedeutung und einen neuen Zweck erhalten haben. Diese Produkte sind in den einzelnen Ländern und Regionen unterschiedlich gekennzeichnet und geregelt, was ihre Vermarktung für die Hersteller schwierig macht.

Zu den verschiedenen Begriffen und rechtlichen Einstufungen, die für diese Produkte gelten, gehören chemische Desinfektionsmittel/HUHS/Biozide/Pestizide/OTC/quasi-drogen/antimikrobielle Pestizide sowie Konsumgüter, Kosmetika, Medizinprodukte und Arzneimittel.

Während die Vorschriften für Biozidprodukte in einigen Ländern einen klaren Rahmen mit einem genau definierten Registrierungsprozess und Zeitplan haben, gibt es in vielen Ländern keine genau definierten Strukturen und Prozesse, was zu Unsicherheiten, Datendopplungen und Verzögerungen beim Marktzugang führt. Darüber hinaus sind die Vorschriften für Chemikalien dynamisch und entwickeln sich ständig weiter, da neue wissenschaftliche Daten und der Druck auf die Nachhaltigkeit berücksichtigt werden.

Die anderen Schlüsselfaktoren für den Marktzugang und die Einhaltung der Vorschriften sind nachstehend aufgeführt:

Globale Vorschriften für Biozidprodukte

Tabelle 1: Regulatorische Zusammenfassungen für wichtige Märkte

LandKlassifizierung

Behörde

 

Registrierung/BenachrichtigungAnforderungen an WirkstofflieferantenAnforderungenNormenZeitleisten
EuropaBiozideECHA & assoziierte einzelne Mitgliedsstaaten (EU 27)/EU BPR 528/2012 Übergangsmaßnahme (Artikel 89) & harmonisierte ZulassungJaWirkstofflieferanten sollten zugelassene Lieferanten sein, die in der Liste nach Artikel 95 aufgeführt sind.Wirksamkeit/ Chemie/CLP-AnforderungenCEN/OECD und andere internationale Normen

Übergangsmaßnahme: ein (01) Monat bis ein (01) Jahr (je nach EU-Mitgliedstaat)

Genehmigung: drei (03) Monate bis 1,5 Jahre (je nach Art der Genehmigung)

USAntimikrobielles Pestizid (Flächendesinfektionsmittel für unbelebte Gegenstände)US EPA unter dem Federal Insecticide, Fungicide, and Rodenticide Act (FIFRA)JaDer von der US EPA zugelassene Wirkstoff und LieferantWirksamkeit/ Chemie/ Toxikologie & GHS-AnforderungenEPA-Normen und andere internationale Normen, die die Anforderungen erfüllenSechs (06) Monate bis zwölf (12) Monate
KanadaDesinfektionsmittel/Pestizide (HS-Code - 380894)Direktorat für natürliche und nicht verschreibungspflichtige Gesundheitsprodukte (NNHPD) & PMRAJaKeineWirksamkeit/ Sicherheit & QualitätASTM und andere internationale Normen, die die Anforderungen erfüllenEin (01) bis zwei (02) Jahre (je nach Art der Einreichung)
SüdafrikaChemisches DesinfektionsmittelOberflächendesinfektionsmittel (Umweltoberflächen/unbelebte Gegenstände), das von der nationalen Aufsichtsbehörde für obligatorische Spezifikationen (NRCS) gemäß den SANAS-Normen registriert werden mussJaKeineWirksamkeit/ Chemie/ Sicherheit und GHS-AnforderungenSANAS-Normen und andere internationale Normen, die die Anforderungen erfüllenUngefähr sechs (06) Monate
SingapurAllgemeines VerbraucherproduktAgentur für GesundheitswissenschaftenNeinKeineEinhaltung der Sicherheitsanforderungen für KonsumgüterInternationale und SS-NormenNicht anwendbar
UKBiozidGB Biozid-Produkt-Verordnung (BPR)JaGB Artikel 95 nur gelistete LieferantenWirksamkeit/Chemie/Sicherheit und CLP-AnforderungenCEN-Normen und andere internationale Normen, die die Anforderungen erfüllenDrei (03) Monate bis 1,5 Jahre (abhängig von der Art der Zulassung)
PhilippinenKategorie 3 HUHS (städtische Haushaltspestizide)FDA-Rundschreiben 2020-025 über das E-Portal der FDA.JaKeineWirksamkeit/ Chemie/ Sicherheit und GHS-AnforderungenCEN und andere internationale Normen, die die Anforderungen erfüllenDrei (03) Monate (ca.)
MalaysiaOberflächendesinfektionsmittel (zur Verwendung auf nicht porösen Oberflächen) (HS-Code - 380894)Registrierung bei der National Pharmaceutical Regulatory Agency (NPRA)

Nein

(Einfuhrlizenz kann erforderlich sein)

KeineWirksamkeit/ Chemie/ ToxikologieVon der ECHA/ EPA anerkannte Normen andere internationale Normen, die die Anforderungen erfüllenVier (04) bis sechs (06) Monate (ca.)
UAEBiozidStadtverwaltung Dubai und Abteilung für Gesundheit und SicherheitJaKeineChemie/Sicherheit/WirksamkeitEU- und andere internationale NormenBis zu einer (01) Woche ab dem Datum des Antragsabschlusses

Um ein Biozidprodukt auf einem beliebigen Markt oder einer Reihe von Märkten zu platzieren, müssen Unternehmen zunächst solide Strategien entwickeln, um die Einhaltung der marktspezifischen Vorschriften zu erreichen und sich überschneidende Prüf- und Zertifizierungsanforderungen zu nutzen, um die Kosten und die Zeit bis zur Markteinführung zu minimieren.

Freyr verfügt über umfassendes Fachwissen bei der Bereitstellung von Lösungen für die Klassifizierung von Biozidprodukten und für die Zulassung auf globalen Märkten.

Biozid-Produkt-Verordnungen

  • Kategorisierung von Konsumgütern.
  • Entwicklung von Strategien zur Produktmeldung/-registrierung.
  • Überprüfung und Auslegung der Anwendbarkeit von Rechtsvorschriften.
  • Vorbereitung von Notifizierungsdossiers.
  • Vorbereitung und Einreichung von Anträgen für einschlägige Einführungen.
  • Nachhaltigkeit und Verpackungslösungen.
  • Unterstützung bei der Aufklärung von Rechtsvorschriften.
  • Umfassende chemische Regulierungsdienste.
  • Fachkundige Beratung zu Regulierungsstrategien.
  • Nahtlose Navigation durch die Komplexität der regulatorischen Landschaften.
  • Unterstützung für regionalspezifische regulatorische Komplexitäten.
  • Strukturierter und kosteneffizienter Ansatz zur Gewährleistung der Einhaltung der Vorschriften.
  • Robustes Partnernetz in Australien.
  • Gezielte Lösungen zur Einhaltung von Vorschriften.
  • Kurze Durchlaufzeiten und kürzere Markteinführungszeiten.