
Registrierung von Chemikalien in Indonesien - Überblick
Reinigungs- und Desinfektionsmittel werden in den einzelnen Ländern und Regionen sehr unterschiedlich bezeichnet, identifiziert und reguliert, was es für die Industrie sehr schwierig macht, diese Produkte auf verschiedenen Märkten zu platzieren.
In Indonesien fallen chemische Produkte wie Wasch- und Reinigungsmittel (Wäschereizubereitungen), Desinfektionsmittel und antiseptische Zubereitungen (z. B. zur Verwendung auf unbelebten und harten Oberflächen) unter die Verordnung des Gesundheitsministers Nr. 1190/MENKES/PER/VIII/2010 und werden als Haushaltsgesundheitsprodukte (HHP) (Perbekalan Kesehatan Rumah Tangga), abgekürzt PKRT, eingestuft, wobei sie je nach Risikograd wie unten beschrieben weiter klassifiziert werden:
- Geringes Risiko - Klasse I
- Mäßiges Risiko - Klasse II
- Hohes Risiko - Klasse III
Weitere gefährliche und giftige Chemikalien (B3-Chemikalien) werden vom Ministerium für Umwelt und Forstwirtschaft (MoEF) reguliert, das verlangt, dass solche Chemikalien vor dem Inverkehrbringen auf dem indonesischen Markt registriert werden. Chemikalien, die nur in begrenztem Umfang verwendet (B3) oder zum ersten Mal eingeführt werden, müssen vor der Einfuhr angemeldet werden. Alle Chemikalien müssen gemäß dem Global Harmonisierten System (GHS) gekennzeichnet werden. Die GHS-Gefahrenklassifizierung ist in Indonesien für die Einstufung von Chemikalien, die Kennzeichnung und die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern anwendbar.
Tabelle 1: Chemische Vorschriften in Indonesien - Überblick
Kategorien | Biozid/Desinfektionsmittel | Reinigungsmittel /Reinigungsmittel | Allgemeine Konsumgüter | Chemikalien |
Chemische Regulierung | Minister für Gesundheit Nummer 1190/MENKES/PER/VIII/2010.
| Management gefährlicher und giftiger Stoffe [Bahan Berbahaya dan Beracun (abgekürzt B3)].
| Management gefährlicher und giftiger Stoffe [Bahan Berbahaya dan Beracun (abgekürzt B3)]. MoEF-Verordnung 36/2017 über Registrierungs- und Meldeverfahren für gefährliche und giftige Stoffe KEP NO. 187/MEN/1999 (Umgang mit gefährlichen Chemikalien am Arbeitsplatz). Verordnung des Industrieministers Nr. 87 von 2009 über das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. | |
Registrierung/Benachrichtigungspflicht | Ja | Nein | Ja (nur für gefährliche/toxische Chemikalien). | |
Prozess Brief | Antragstellung für PKRT online über http://regalkes.kemkes.go.id/. | Nur die Einhaltung der Produktvorschriften ist erforderlich, um die Sicherheit und Qualität des Produkts zu gewährleisten. | Einreichung der Bewerbung über das PTSP-Online-System. | |
Lokaler Repräsentant | Ja (Alleinvertreter im Falle des überseeischen Herstellers). | K.A. | Ja (könnte ein Importeur sein). | |
Anforderungen an die Schlüsseldaten |
| K.A. | Erforderliche Dokumente für die Registrierung von B3-Chemikalien:
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Frey-Fachwissen
- Produktklassifizierung, chemische Kennzeichnung und regulatorische Leitlinien.
- Regulierungsstrategien für den Marktzugang/Produkteinführung.
- Leitfaden zu den indonesischen Chemikalienvorschriften.
- Entwicklung von Strategien für die Produktmeldung/-registrierung.
- Überprüfung und Auslegung der Anwendbarkeit von Rechtsvorschriften.
- Vorbereitung von Dateien mit technischen Daten (Spezifikationen, MSDS usw.), einschließlich Registrierungs-/Notifizierungsdossiers.
- Vorbereitung und Einreichung von Anträgen für relevante Einführungen und Verlängerungen.
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