Registrierung von Chemikalien in Thailand


Registrierung von Chemikalien in Thailand - Überblick

Reinigungs- und Desinfektionsmittel werden in den verschiedenen Ländern und Regionen unterschiedlich bezeichnet, identifiziert und reguliert, was es für die Industrie sehr schwierig macht, diese Produkte auf verschiedenen Märkten zu platzieren. Solche Produkte werden von der thailändischen Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde (Thailand FDA) im Rahmen des Hazardous Substances Act reguliert. Gemäß dem Gesetz können diese Produkte je nach Chemikalie und Verwendung in die unten genannten Kategorien fallen:

Tabelle 1: Einstufung chemischer Produkte nach dem Gesetz über gefährliche Stoffe (Hazardous Substances Act)

Typ 1Typ 2Typ 3Typ 4

Sehr geringe Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Umwelt.

Erfordert keine Registrierung, aber eine Meldung an eine zuständige Behörde über die Produktfakten/Informationen.

Zum Beispiel: Einige Reinigungsmittel und Desinfektionsmittel für Schwimmbecken auf Hypochloritbasis

Ein gewisses Risiko für die Gesundheit von Mensch und Umwelt.

Erfordert eine Produktregistrierung.

Ein Beispiel: Desinfektionsmittel, die nicht unter Typ 1 fallen und ein höheres Risiko als Typ 1 bergen.

Ein höheres Risiko als bei als Typ 2 eingestuften Produkten.

Erfordert Registrierung und Einfuhrlizenz.

Zum Beispiel: Reinigungs- und Desinfektionsmittel auf Basis von Säuren/Aldehyden/Alkalien.

Aufgrund ihrer schwerwiegenden gefährlichen intrinsischen Eigenschaften wie Mutagene, Karzinogene usw. sind sie mit einem sehr hohen Risiko verbunden.

Jede Art der Nutzung ist verboten.

Zum Beispiel: DDT, Dieldrin, usw.

Für alle Hersteller von Produkten, die unter das Gefahrstoffgesetz fallen, ist die GMP-Anforderung gemäß dem Gesetz obligatorisch.

Tabelle 2: Chemische Vorschriften in Thailand

KategorienBiozid/DesinfektionsmittelWaschmittel/ReinigungsmittelAllgemeine KonsumgüterChemikalien
Chemische Regulierung

 

Gesetz über gefährliche Stoffe, B.E. 2535

Verbraucherschutzgesetz, B.E. 2522.Gesetz über gefährliche Stoffe B.E. 2535.
Voraussetzung für die RegistrierungJaNeinJa
Prozess BriefEin Antrag muss bei der Produktkontrollstelle (Büro für Kosmetika und gefährliche Stoffe) eingereicht werden.Selbstverantwortung.Hersteller und Importeure von gefährlichen Stoffen, die eine (01) Tonne pro Jahr überschreiten, müssen ihre gefährlichen Stoffe jetzt über das Online-System des DIW an das Department of Industrial Works (DIW) melden.
Lokaler RepräsentantJaK.A.K.A.Ja

 

 

Anforderungen an die Schlüsseldaten

  1. Nachweis der Übereinstimmung (Wirksamkeitsstudien, Sicherheit usw.).
  2. Produktdetails und Produkteigenschaften.
  3. Hersteller/Antragsteller Vollständige Angaben.
  4. Vollständiges Zutatenblatt.
  5. Sicherheitsdatenblatt (SDS).
  6. Produktetiketten Artwork.
  7. Lieferschein/Artikel 95-Erklärung.
  8. Schreiben zur Unternehmensregistrierung.
  9. GHS-Einstufung.
  10. Andere F&E-Dokumente als zusätzliche Anforderung.

 

 

 

 

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  1. Handelsname.
  2. Chemische Formel und Proportion.
  3. Gebräuchlicher Name oder Abkürzung (falls vorhanden).
  4. Menge
  5. Merkmal von Containern.
  6. Standort der Lagereinrichtung
  7. Transportmittel.
  8. Zollhafen.
  9. Voraussichtliches Ankunfts- oder Abfahrtsdatum zum/vom Hafen, usw.

Das Global Harmonisierte System (GHS) ist in Thailand für die Einstufung und Kommunikation der Gefahren von Chemikalien und chemischen Produkten gemäß dem Hazardous Substances Act B.E. 2535 vorgeschrieben, wobei SDB und Etiketten der GHS-Praxis entsprechen sollten.

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