EU-Reichweitenregistrierung


EU REACH-Registrierung - Überblick

Reinigungs- und Desinfektionsmittel werden in den einzelnen Ländern und Regionen unterschiedlich bezeichnet und reguliert, was es für die Industrie sehr schwierig macht, diese Produkte auf verschiedenen Märkten zu platzieren.

In der EU werden Desinfektionsmittel als Biozide eingestuft, wobei Formulierungen mit mehreren Verwendungszwecken unter die Produkttypen der Gruppe I (Desinfektionsmittel) fallen (siehe unten).

Tabelle 1: Klassifizierung von Produkttypen der Gruppe I (Desinfektionsmittel)

PT1PT2PT3PT4PT5
Menschliche HygieneDesinfektionsmittel und Algizide, die nicht zur direkten Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sindTierärztliche Hygiene

Lebensmittel- und Futtermittelbereich

 

Trinkwasser

Die Regulierung von Desinfektionsmitteln ist dynamisch und basiert auf dem Status der Wirkstoffzulassung in Europa, wo die Anforderungen/Verpflichtungen der EU-Verordnung BPR 528/2012 unterliegen, die von den EU-Mitgliedstaaten/ECHA und der EU-Kommission verwaltet wird.

Wasch- und Reinigungsmittel werden in Europa als allgemeine Verbraucherprodukte eingestuft und unterliegen den Anforderungen und Spezifikationen der EU-Detergenzienverordnung ((EG) Nr. 648/2004).

Darüber hinaus unterliegen die Chemikalien in Desinfektions- und Reinigungsmitteln der Einhaltung verschiedener chemischer Rechtsvorschriften, wie z. B. dem Wirkstoffgenehmigungsprogramm für Desinfektionsmittel, der EU-Verordnung REACH, CLP usw.

Tabelle 1: Chemikalienvorschriften in der EU

Chemische RegulierungBiozid/Desinfektionsmittel

Reinigungsmittel

/Reinigungsmittel

Allgemeine VerbraucherprodukteChemikalien
VerordnungEU BPR 528/2012.EU-Detergenzienverordnung - ((EG) Nr. 648/2004).

Allgemeine Produktsicherheitsverordnung, Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments.

 

Richtlinie 2000/54/EG des Europäischen Parlaments" Sicherheit der Arbeitnehmer, die biologischen Arbeitsstoffen ausgesetzt sind.

EU REACH, und CLP.
Voraussetzung für die RegistrierungJaNeinNeinJa
Prozess in Kürze

Online und offline (je nach EU-27-Land überwiegend online).

 

Das Verfahren könnte je nach Zulassungsstatus des Wirkstoffs auf der lokalen Übergangsebene oder auf der harmonisierten Ebene stattfinden, wobei der Einreichungsmodus auf der Übergangsebene online oder offline und auf der harmonisierten Ebene online sein könnte.

 

K.A.K.A.Online
Lokaler RepräsentantJaK.A.K.A.Ja
Anforderungen an die Schlüsseldaten
  1. Nachweis der Übereinstimmung (Wirksamkeitsstudien, Zusammenfassung der Sicherheit).
  2. Produktdetails und Produkteigenschaften.
  3. Vollständige Angaben des Herstellers/Antragstellers.
  4. Vollständiges Zutatenverzeichnis.
  5. Sicherheitsdatenblätter (SDS).
  6. Produkt-Etiketten und -Grafiken.
  7. Lieferschein/Artikel 95-Erklärung.
  8. Schreiben zur Unternehmensregistrierung.
  9. CLP-Einstufung.
  10. Andere F&E-Dokumente als zusätzliche Anforderung.
 

Die Anforderungen variieren je nach Tonnagebereich:

  1. Physikalisch/chemische Daten und Informationen.
  2. Toxikologische Daten und Testinformationen.
  3. Bericht zur Chemikaliensicherheit.

 

Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) ((EG) Nr. 1272/2008) ist in allen Mitgliedstaaten rechtsverbindlich und gilt unmittelbar für alle Industriezweige. Sie verpflichtet Hersteller, Importeure oder nachgeschaltete Anwender von Stoffen oder Gemischen, ihre gefährlichen Chemikalien vor dem Inverkehrbringen angemessen einzustufen, zu kennzeichnen und zu verpacken, und ist seit dem 01. Juni 2015 die einzige in der EU geltende Rechtsvorschrift zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen.

Da Freyr mit der strengen und sich verändernden Dynamik der globalen Chemikaliengesetzgebung Schritt hält, kann das Unternehmen umfassende wissenschaftliche Unterstützung und EU-REACH-Registrierungsdienste in der Europäischen Union (EU) anbieten.

Frey-Fachwissen

  • Produktklassifizierung und regulatorische Leitlinien.
  • Regulierungsstrategien für den Marktzugang/Produkteinführung.
  • Entwicklung von Strategien für die Produktmeldung/-registrierung.
  • Überprüfung und Auslegung der Anwendbarkeit von Rechtsvorschriften.
  • Vorbereitung von Dateien mit technischen Daten (Spezifikationen, Sicherheitsdatenblätter usw.) einschließlich der Registrierung von Chemikalien in ECHA-/Notifizierungsdossiers.
  • Vorbereitung und Einreichung von Anträgen für relevante Einführungen und Verlängerungen.
  • Nachhaltigkeit und Verpackungslösungen.
  • Regulatory Intelligence (RI) Dienstleistungen.
  • EU REACH Registration Only Representative (OR) Service.

Freyr Vorteile

  • Lokale Präsenz auf dem Markt mit einschlägigem Fachwissen und Erfahrung.
  • Durchgängige regulatorische Beratung zur EU-REACH-Registrierung.
  • Einfaches Navigieren durch die Komplexität der Aufsichtsbehörden.
  • Unterstützung für regionalspezifische regulatorische Komplexitäten.
  • Ein strukturierter und kosteneffizienter Ansatz zur Gewährleistung der Einhaltung von Vorschriften in Szenarien mit mehreren Märkten.
  • Kurze Durchlaufzeiten und kürzere Markteinführungszeiten.
  • Expertenberatung zu chemischen Regulierungsdiensten in der Europäischen Union (EU).

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