Registrierung kosmetischer Produkte in Hongkong


Registrierung kosmetischer Produkte in Hongkong - Überblick

Angesichts des Zustroms von Besuchern aus Festlandchina im Rahmen der individuellen Besuchsregelung und des damit verbundenen Anstiegs der Einzelhandelsumsätze in Hongkong sind viele Kosmetikunternehmen daran interessiert, in den Hongkonger Kosmetikmarkt einzutreten. Seit vielen Jahren zieht Hongkong immer wieder globale Marken an, die sich dort niederlassen und Kunden vom chinesischen Festland ansprechen wollen.

Die Registrierung kosmetischer Produkte in Hongkong wird durch die Consumer Goods Safety Ordinance (CGSO) (Kap. 456) und die Trade Descriptions Ordinance (TDO) (Kap. 362) geregelt, die von der Hong Kong Customs and Excise Department (C&ED) durchgesetzt werden. Gemäß der CGSO müssen Kosmetika und Konsumgüter, die in Hongkong geliefert werden, den "Allgemeinen Sicherheitsanforderungen" entsprechen, die Hersteller, Importeure und Lieferanten dazu verpflichten, die Produktsicherheit während der Verwendung zu gewährleisten. Bei der Durchführung von Sicherheitsbewertungen kosmetischer Produkte führt C&ED Produkttests in Übereinstimmung mit den geltenden internationalen Sicherheitsstandards durch. Auch die Verordnung über Handelsbeschreibungen (Trade Descriptions Ordinance, TDO) schützt die Verbraucher durch das Verbot falscher Handelsbeschreibungen, falscher, irreführender und/oder unvollständiger Informationen sowie falscher Angaben zu den im Handel angebotenen Waren.

Nach den Kosmetikvorschriften von Hongkong ist für die Vermarktung von Kosmetika keine Anmeldung oder Registrierung in Hongkong erforderlich. Mit anderen Worten, der Markt verfügt über kein Zulassungssystem vor dem Inverkehrbringen, so dass es nicht zwingend erforderlich ist, einen Rechtsvertreter für Kosmetika in Hongkong zu benennen.

Voraussetzung für die Einfuhr und/oder den Vertrieb der Produkte im Land ist jedoch ein lokaler Importeur/Vertriebshändler. Daher müssen die Formulierungen der kosmetischen Produkte sowie die kosmetischen Angaben den geltenden Vorschriften entsprechen. Freyr überprüft die Inhaltsstoffe von Kosmetika gründlich, um sicherzustellen, dass sie sicher und zulässig sind. Ebenso dürfen keine medizinischen Angaben und keine falschen oder irreführenden Angaben gemacht werden. Es dürfen nur zulässige kosmetische Angaben gemäß den geltenden Vorschriften für die Kennzeichnung von Kosmetika gemacht werden.

Als bewährter Partner im Bereich Regulierung verfügt Freyr über umfassende Erfahrung bei der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Kosmetikregulierung in Hongkong. Dazu gehören umfassende Prüfungen der Produktkonformität, einschließlich der Überprüfung von Formulierungen, der Bewertung von Kosmetiketiketten und der Überprüfung von Kosmetikangaben. Unsere Experten mit fundierten Kenntnissen der regulatorischen Dienstleistungen für Kosmetika in Hongkong können Hersteller kosmetischer Produkte bei der Entschlüsselung des Registrierungsprozesses für Kosmetika in Hongkong unterstützen und eine durchgängige Konformität mit den Vorschriften der Consumer Goods Safety Ordinance (CGSO) erreichen.

Frey-Fachwissen

  • Klassifizierung der kosmetischen Mittel.
  • Dienstleistungen im Bereich Kosmetiktests.
  • Bewertung der Formulierung.
  • Begründung kosmetischer Angaben und Einhaltung der Etikettierungsvorschriften.
  • Übersetzung des Etiketts in die Landessprache.
  • Dienstleistungen im Bereich Regulatory Intelligence (RI).
  • Strategische Beratung in Regulierungsfragen.

Freyr Vorteile

  • Kurze Bearbeitungszeit und schnellere Markteinführung.
  • Ein umfangreiches Partnernetz in der ganzen Welt.
  • Ein qualifiziertes Expertenteam mit praktischer Erfahrung in allen kosmetischen Kategorien wie Hautpflege, Haarpflege, Babypflege, Mundpflege und Schönheitsprodukte.
  • Unterstützung bei regionalspezifischen Regulierungsaktivitäten.
  • Umfassende regulatorische Beratung für Kosmetika.

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