
EU REACH-Registrierung - Überblick
Das EU-Registrierungsverfahren für Kosmetika wird von einigen als das anspruchsvollste auf den globalen Märkten angesehen. Wir erwarten nicht, dass Sie es bereits beherrschen, wenn Sie sich zum ersten Mal an uns wenden, aber unser engagiertes Team wird Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren führen. Wir haben mit Kunden aus allen Teilen der Welt zusammengearbeitet, mit kleinen und großen Unternehmen, die alle Kategorien von kosmetischen Produkten wie Hautpflege, Haarpflege, Babypflege, Mundpflege, Nagelpflege usw. anbieten.
Europa ist einer der bevorzugtesten Märkte für kosmetische Mittel in der Welt. Das Meldeverfahren für kosmetische Mittel in der Region wird von der Europäischen Kommission gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 überwacht. Die EU-Kosmetikverordnung zielt darauf ab, das Meldeverfahren für kosmetische Mittel in der gesamten Europäischen Union (EU) zu harmonisieren, wobei alle 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island und Liechtenstein einbezogen sind.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 muss jedes kosmetische Mittel vor dem Inverkehrbringen einen gesetzlichen Vertreter (LR) in der EU haben, der als EU-Verantwortlicher (RP) bezeichnet wird. Die verantwortliche Person überwacht die Sicherheit und die Einhaltung der Vorschriften für die Formulierung des kosmetischen Mittels und hält die Produktinformationsdatei (PIF) auf dem neuesten Stand, einschließlich des wichtigsten vorgeschriebenen Dokuments: Cosmetic Product Safety Report (CPSR). Die Rolle und die Pflichten eines RP sind in der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 im Detail aufgeführt. Die Verordnung definiert auch ein zentrales Online-Meldesystem, das Cosmetic Product Notification Portal (CPNP), in dem die Hersteller und Importeure als Standard-RP ihre kosmetischen Produkte melden müssen, um sie in der gesamten EU zu verkaufen.
Freyr, mit exklusiven Büros in der EU (Deutschland) und im Vereinigten Königreich (UK), unterstützt neue Marktteilnehmer bei der Einhaltung von EU-Kosmetikvorschriften und der EU-Kosmetikkennzeichnung für einen beschleunigten Markteintritt. Freyr agiert als verantwortliche Person (RP) in der gesamten EU und im Vereinigten Königreich.
Frey-Fachwissen
- CLP-Verordnung, REACH-Verordnung und EU-Kosmetik-Verordnung.
- Testdienstleistungen für Kosmetika - Mikrobiologischer Test, Dermatologischer Test (Patch-Test), Test der Wirksamkeit von Konservierungsmitteln (Challenge-Test), Stabilitätstest und Test der Verpackungskompatibilität
- Klassifizierung von kosmetischen Mitteln.
- Überprüfung der kosmetischen Formulierung.
- Überprüfung der Inhaltsstoffe von Kosmetika.
- Bewertung der Sicherheit von Kosmetika.
- Einhaltung der EU-Kosmetikvorschriften und Erstellung von Kunstwerken.
- Überprüfung der Kennzeichnung von Kosmetika
- Überprüfung der Angaben zu Kosmetika.
- Begründung von Ansprüchen.
- EU CPSR Vorbereitung.
- EU-PIF-Erstellung.
- EU CPNP-Meldung für Kosmetika.
- EU-Dienstleistungen als verantwortliche Person (RP).
- Regulatorische Intelligenz (RI)
- Strategische Beratung in Regulierungsfragen.
Freyr Vorteile
- Umfassende kosmetische Regulierungsdienste für einen einfachen Markteintritt.
- Vollständig durchgeführter Sicherheitsbewertungsprozess, von der Überprüfung des Etiketts und der Formel bis zur Erstellung des vollständigen PIF, des CPSR und einer CPNP-Meldung.
- Ein engagiertes Grafikteam, das Ihre Etiketten von einem vorgeschriebenen Format in ein anderes umwandelt, um die neuesten EU-Kosmetiketikettierungsanforderungen zu erfüllen.
- Kostengünstiger Responsible Person (RP)-Service sowohl für die Europäische Union (EU) mit einer RP-Adresse in Deutschland als auch für das Vereinigte Königreich (UK).
- Umfassende Labortestkapazitäten für physikalisch-chemische Analysen, Mikrobiologie, Dermatologie, Stabilität und Kompatibilitätstests mit der Verpackung.
- Überprüfung von Ansprüchen und Studien zur Begründung von Ansprüchen verfügbar.