
Registrierung von Nahrungsergänzungsmitteln in Italien - Überblick
Italien ist der erste Markt für Nahrungsergänzungsmittel in der Europäischen Union (EU), und die in diesem Sektor tätigen Unternehmen finden ihn sehr attraktiv. Nahrungsergänzungsmittel sind in Italien durch das Gesetzesdekret Nr. 169/2004 geregelt, das die Richtlinie 2002/46/EG umsetzt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Einstufung eines Produkts als Nahrungsergänzungsmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Nutrazeutikum, natürliches Gesundheitsprodukt, Komplementärmedizin, Gesundheitsnahrung, funktionelle Gesundheitsnahrung oder Gesundheitszusatz in anderen Märkten nicht automatisch zu einer Einstufung als solches in der EU oder in Italien führt.
Die Einhaltung der zulässigen Stoffe, Höchstmengen und verbotenen Stoffe in Nahrungsergänzungsmitteln in Italien ist von entscheidender Bedeutung. Die Einhaltung der ordnungsgemäßen Lebensmittelkennzeichnung, Werbung und Überprüfung der gesundheitsbezogenen Angaben ist entscheidend für die Gewährleistung der Sicherheit und die Vermeidung von Sanktionen, Produktrücknahmen und Rückrufen. Das italienische Gesundheitsministerium ist die zuständige Behörde für Lebensmittelsicherheit in Italien.
Das italienische Gesundheitsministerium hat Leitlinien und Stellungnahmen veröffentlicht, die Lebensmittelunternehmern beim Verkauf und der Werbung für Nahrungsergänzungsmittel in Italien helfen sollen. Das Land hat spezielle Rechtsvorschriften für pflanzliche Stoffe, einschließlich einer Positivliste von Pflanzen (Pflanzen und Pilze) und einer Positivliste von gesundheitsbezogenen Angaben für pflanzliche Stoffe. Die FBOs sind dafür verantwortlich, die Bedingungen für die Angaben einzuhalten und sich an den EU-Rechtsrahmen zu halten.
Italien legt Höchstmengen für Vitamine, Mineralien und andere Stoffe mit ernährungsphysiologischer Wirkung fest. Das italienische Gesundheitsministerium stellt Leitlinien für die Verwendung von Probiotika zur Verfügung, die den Begriff "Probiotika" und Hinweise auf ihre Fähigkeit zur Förderung einer ausgewogenen Darmflora zulassen.
Auch wenn es in der gesamten EU Marktverzerrungen und Nichtkonformitäten gibt, ist der italienische Markt diszipliniert, was ihn für Unternehmen, die sich auf Sporternährung, Probiotika, pflanzliche Stoffe und Nahrungsergänzungsmittel mit Pilzen spezialisiert haben, attraktiv macht. Der Import und der Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln in Italien, einschließlich Online-Plattformen wie Amazon, erfordert die Einhaltung des Meldeverfahrens beim Gesundheitsministerium. Nach Abschluss des Meldeverfahrens erhält das Produkt einen eindeutigen Registrierungscode und wird in eine spezielle Liste aufgenommen. Für das Meldeverfahren ist die Einhaltung der Rezeptur- und Etikettenanforderungen erforderlich.
Damit ein Nährstoff in Lebensmitteln verwendet werden kann, muss er in der EU eine sichere Verwendungsgeschichte (HoSU) aufweisen. Wird dieses Kriterium nicht erfüllt, wird der Stoff als "neuartiges Lebensmittel" eingestuft und erfordert eine vorherige Zulassung, auch für die Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln. Die Registrierung neuartiger Lebensmittel erfolgt auf EU-Ebene. Nicht in der EU registrierte Unternehmen oder solche, die vom Brexit betroffen sind, müssen eine juristische Person in einem EU-Mitgliedstaat gründen oder einen externen Rechtsvertreter benennen.
Andere Lebensmittel als Nahrungsergänzungsmittel sind in Italien in der Regel nicht meldepflichtig. Ausnahmen gibt es jedoch für Lebensmittel für bestimmte Gruppen (FSG), wie Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (FSMP), vollständige Diät-Ersatzprodukte zur Gewichtskontrolle und angereicherte Lebensmittel. Diese Produkte werden vom Gesundheitsministerium und den Lebensmittelherstellern überwacht und müssen die Einhaltung der Vorschriften für die Zusammensetzung und Kennzeichnung gewährleisten.
Der dynamische Lebensmittelmarkt in Italien und der EU verlangt von den Unternehmen, dass sie über die Änderungen der Rechtsvorschriften auf dem Laufenden bleiben. Freyr bietet mit seinem operativen Zentrum in der EU umfassende Dienstleistungen im Bereich der Lebensmittelregulierung in Italien an, um Hersteller, Händler und andere FBOs bei regulatorischen Bewertungen, gesundheitsbezogenen Angaben, Kennzeichnung, Meldungen, rechtlicher Vertretung (LR) und damit verbundenen Verfahren, wie Überwachung, Vigilanz und Registrierung von Nahrungsergänzungsmitteln, zu unterstützen.
Registrierung von Nahrungsergänzungsmitteln in Italien
Fachwissen
- Klassifizierung von Lebensmitteln/Nahrungsergänzungsmitteln.
- Überprüfung der Formel/Bewertung der Inhaltsstoffe.
- Sicherheitsbewertung von Fertigerzeugnissen/Lebensmittelzutaten.
- Überprüfung von Etikett und Claims.
- Beratung und Untermauerung von nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben.
- NHCR Claims Application (EU Register on Nutrition and Health Claims).
- Überprüfung der Umweltkennzeichnung/Recycling-Kennzeichnung und Überprüfung grüner Behauptungen.
- Anforderungen an das Verpackungsmaterial.
- Dossier Lückenanalyse.
- Zusammenstellung und Einreichung von Dossiers.
- Einhaltung der Vorschriften für Lebensmittelprodukte.
- Produktanmeldung/Registrierung von Nahrungsergänzungsmitteln in Italien.
- Länderspezifische regulatorische Unterstützung der EU.
- Regulierungsstrategie für die EU.
- Rechtliche Vertretung der EU (LR).
- Regulatory Intelligence (RI) Bericht.
- Produktspezifische Aktualisierungen der regulatorischen Richtlinien/Standards.
- Antrag auf Zulassung eines neuartigen Lebensmittels/traditionelles Lebensmittel aus einem Drittland.
- Konsultationsverfahren zur Bestimmung des Status (neuartig/nicht neuartig) einer Lebensmittelzutat.
- Regulatorischer Leitfaden für den Import von Lebensmitteln/Nahrungsergänzungsmitteln in die EU.
- Unterstützungsdienste für Übersetzungen.
- Überprüfung von Werbematerial.
- Lebensmittelüberwachung und Vigilanz.
- Follow-up nach der Notifizierung/Post-Marketing.
- Verwaltung von Ausschreibungen und Bemerkungen der Behörden.
- Lebensmittelunternehmer - Unterstützung bei der Registrierung.
- Kommunikation mit den Gesundheitsbehörden (HAs).
- Produktkonformität für Länder des Europäischen Wirtschaftsraums außerhalb der EU (Schweiz, Norwegen und Island).
- End-to-End-Dienstleistungen für angereicherte Lebensmittel, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (FSMP), Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und andere Lebensmittel für bestimmte Gruppen (FSG).
Vorteile
- Umfassende regulatorische Beratung.
- Marktspezifische aufsichtsrechtliche Beratung und Betreuung.
- Harmonisierte Konformität, lokale Kennzeichnung und Unterstützung des lokalen Marktes.
- Qualifiziertes Expertenteam mit praktischer Erfahrung in allen Lebensmittelkategorien.
- Unterstützung für regionalspezifische Regulierungsaktivitäten.
- Umfangreiches Partnernetz in der ganzen Welt.
- Eine enge Beziehung zu verschiedenen HAs.