
Registrierung von Nahrungsergänzungsmitteln in Polen - Überblick
Polen ist ein aufstrebender Markt für Nahrungsergänzungsmittel in der Europäischen Union (EU) und stößt bei den Unternehmen der Branche auf großes Interesse. Nahrungsergänzungsmittel werden in Polen durch das polnische Gesetz vom 25. August 2006 geregelt, das die Richtlinie 2002/46/EG umsetzt. Die bloße Einstufung eines Lebensmittels als Nahrungsergänzungsmittel auf anderen Märkten reicht nicht aus, um es in Polen oder der EU als Nahrungsergänzungsmittel einzustufen. Die Einhaltung der zulässigen Stoffe, Höchstmengen und verbotenen Stoffe in polnischen Nahrungsergänzungsmitteln ist von entscheidender Bedeutung. Eine genaue Lebensmittelkennzeichnung, Werbung und Überprüfung der gesundheitsbezogenen Angaben sind notwendig, um die Sicherheit zu gewährleisten und Sanktionen, Produktrücknahmen und Rückrufe zu vermeiden.
Die Oberste Sanitärinspektion (CSI) ist die zuständige Behörde in Polen. Im Laufe der Jahre hat die Oberste Sanitärinspektion (CSI) zahlreiche Leitlinien und Stellungnahmen herausgegeben, die den Lebensmittelunternehmern (FBOs) wertvolle Hinweise für den Verkauf, die Werbung und die Vorschriften für Nahrungsergänzungsmittel in Polen geben. Auch für pflanzliche Stoffe wurden Rechtsvorschriften erlassen, die in den Entschließungen des Teams für Nahrungsergänzungsmittel spezifische Beschränkungen und Bedingungen für die Verwendung festlegen. Höchstmengen für Vitamine, Mineralien und andere Substanzen mit ernährungsphysiologischen Wirkungen werden auf nationaler Ebene festgelegt.
Der polnische Markt ist für Unternehmen, die in den Bereichen Sporternährung, Probiotika, pflanzliche Stoffe und Nahrungsergänzungsmittel mit Pilzen tätig sind, besonders interessant. Der Verkauf und die Einfuhr von Nahrungsergänzungsmitteln nach Polen über Plattformen wie Amazon oder andere E-Commerce-Marktplätze, die auf polnische Verbraucher abzielen, erfordert die Einhaltung des Meldeverfahrens bei der Hauptgesundheitsinspektion (CSI). Der Abschluss des Meldeverfahrens führt zur Aufnahme in eine spezielle Liste mit einem eindeutigen Registrierungscode.
Die Meldung an die CSI erfordert eine Überprüfung der Einhaltung der Rezeptur und der Produktkennzeichnung. Damit ein Nährstoff in Lebensmitteln verwendet werden kann, muss er in der EU eine signifikante Historie der sicheren Verwendung (HoSU) aufweisen. Wird diese Anforderung nicht erfüllt, wird die Substanz als "neuartiges Lebensmittel" eingestuft, was eine vorherige Zulassung erforderlich macht, auch wenn sie nur in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet wird. Die Registrierung neuartiger Lebensmittel erfolgt auf EU-Ebene.
Für Unternehmen, die nach dem Brexit Nahrungsergänzungsmittel in Polen verkaufen oder in Nicht-EU-Ländern [einschließlich des Vereinigten Königreichs (UK)] registriert sind, ist die Gründung einer juristischen Person in einem EU-Mitgliedstaat oder die Ernennung eines Drittunternehmens als gesetzlicher Vertreter des Produkts in Polen oder anderen EU-Ländern erforderlich. Dieser Vertreter muss auf dem Etikett genannt werden, als Ansprechpartner für die Regulierungsbehörde fungieren und die geltenden Verfahren festlegen.
Andere Lebensmittel sind in Polen im Allgemeinen nicht meldepflichtig. Lebensmittel für bestimmte Gruppen (FSG), wie Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung, glutenfreie Lebensmittel und Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (FSMP), müssen jedoch möglicherweise gemeldet werden. Vollständige Diät-Ersatzprodukte zur Gewichtskontrolle und angereicherte Lebensmittel (einschließlich Sporternährungsprodukte oder -riegel) fallen ebenfalls unter die Aufsicht der CSI. FBOs müssen die Einhaltung aller relevanten Lebensmittelvorschriften in Polen sicherstellen, einschließlich der Zusammensetzung und Kennzeichnung.
Der dynamische Charakter des Lebensmittelmarktes in Polen und der EU erfordert von den Unternehmen eine schnelle Anpassung an die neuesten gesetzlichen Bestimmungen. Freyr bietet mit seinem Betriebs- und Lieferzentrum in der EU Herstellern, Händlern und anderen FBOs umfassende regulatorische Unterstützung bei der Registrierung von Nahrungsergänzungsmitteln in Polen. Unsere Dienstleistungen umfassen behördliche Bewertungen, Lebensmittelkennzeichnung, Überprüfung gesundheitsbezogener Angaben, Produktanmeldung, rechtliche Vertretung (LR) und damit verbundene Verfahren wie Überwachung und Vigilanz.
Registrierung von Nahrungsergänzungsmitteln in Polen
Fachwissen
- Klassifizierung von Lebensmitteln/Nahrungsergänzungsmitteln.
- Überprüfung der Formel/Bewertung der Inhaltsstoffe.
- Sicherheitsbewertung von Fertigerzeugnissen/Lebensmittelzutaten.
- Überprüfung von Etikett und Claims.
- Beratung und Untermauerung von nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben.
- NHCR Claims Application (EU Register on Nutrition and Health Claims).
- Überprüfung der Umweltkennzeichnung/Recycling-Kennzeichnung und Überprüfung grüner Behauptungen.
- Anforderungen an das Verpackungsmaterial.
- Dossier Lückenanalyse.
- Zusammenstellung und Einreichung von Dossiers.
- Einhaltung der Vorschriften für Lebensmittelprodukte.
- Produktbenachrichtigung/Registrierung.
- Länderspezifische regulatorische Unterstützung der EU.
- Regulierungsstrategie für die EU.
- Rechtliche Vertretung der EU (LR).
- Regulatory Intelligence (RI) Bericht.
- Produktspezifische Aktualisierungen der regulatorischen Richtlinien/Standards.
- Antrag auf Zulassung eines neuartigen Lebensmittels/traditionelles Lebensmittel aus einem Drittland.
- Konsultationsverfahren zur Bestimmung des Status (neuartig/nicht neuartig) einer Lebensmittelzutat.
- Regulatorischer Leitfaden für den Import von Lebensmitteln/Nahrungsergänzungsmitteln in die EU.
- Unterstützungsdienste für Übersetzungen.
- Überprüfung von Werbematerial.
- Lebensmittelüberwachung und Vigilanz.
- Follow-up nach der Notifizierung/Post-Marketing.
- Verwaltung von Ausschreibungen und Bemerkungen der Behörden.
- Unterstützung bei der FBO-Registrierung.
- Kommunikation mit den Gesundheitsbehörden (HAs).
- Produktkonformität für Länder des Europäischen Wirtschaftsraums außerhalb der EU (Schweiz, Norwegen und Island).
- End-to-End-Dienstleistungen für angereicherte Lebensmittel, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (FSMP), Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und andere Lebensmittel für bestimmte Gruppen (FSG).
Vorteile
- Umfassende regulatorische Beratung.
- Marktspezifische aufsichtsrechtliche Beratung und Betreuung.
- Harmonisierte Konformität, lokale Kennzeichnung und Unterstützung des lokalen Marktes.
- Qualifiziertes Expertenteam mit praktischer Erfahrung in allen Lebensmittelkategorien.
- Unterstützung für regionalspezifische Regulierungsaktivitäten.
- Umfangreiches Partnernetz in der ganzen Welt.
- Eine enge Beziehung zu verschiedenen HAs.