Alle Arzneimittel, die in das Australian Register of Therapeutic Goods (ARTG) aufgenommen werden, erhalten eine AUST-Nummer. Die AUST-Nummer identifiziert das Produkt im ARTG. Sie wird auch als ARTG-ID, Registrierungsnummer oder Listennummer bezeichnet. Die AUST-Nummer kann entweder AUST R, AUST L oder AUST L (A) sein.
Arzneimittel mit einer entsprechenden AUST-Nummer auf dem Etikett bedeuten, dass das Medikament von der Therapeutic Goods Administration (TGA) für die Abgabe in Australien zugelassen (registriert oder gelistet) wurde.
Alle zugelassenen Arzneimittel werden stets auf ihre Wirksamkeit entsprechend ihren Angaben geprüft, bevor sie in den Handel kommen. Allerdings werden nicht alle aufgelisteten Arzneimittel auf ihre Wirksamkeit geprüft.
Es gibt verschiedene Arten von AUST-Nummern, wie z. B.:
- AUST L: Es handelt sich um "gelistete" Arzneimittel, die nicht auf ihre Wirksamkeit hin geprüft wurden.
- AUST L(A): Dies sind "bewertete gelistete" Arzneimittel. Sie wurden auf ihre Wirksamkeit geprüft
- AUST R: Es handelt sich um Arzneimittel, die auf ihre Wirksamkeit geprüft wurden und auch im ARTG registriert sind.
Vergleich zwischen verschiedenen Arten von Arzneimitteln
| Attribut | Aufgeführt | Bewertet Aufgeführt | Registriert |
| ARTG-Nummer | AUST L | AUST L(A) | AUST R |
| Bewertung der Wirksamkeit vor der Markteinführung | Nein | Ja | Ja |
| Inhaltsstoffe | Aus einer Liste von vorab genehmigten Inhaltsstoffen werden nur | Aus einer Liste von vorab genehmigten Inhaltsstoffen werden nur | Inhaltsstoffe werden vor der Markteinführung bewertet |
| Indikationen des Arzneimittels | Aus einer Liste von vorab genehmigten Bedingungen werden nur | Aus einer Liste von vorab genehmigten Bedingungen werden nur | Bedingungen werden vor der Markteinführung bewertet |
| Unterliegt der Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften nach dem Inverkehrbringen | Ja | Ja | Nein |
| Vorbehaltlich der Überwachung nach dem Inverkehrbringen | Ja | Ja | Ja |
| Von der Stange erhältlich | Ja | Ja | Einige |
| Notwendigkeit einer Verschreibung durch einen Angehörigen der Gesundheitsberufe | Nein | Nein | Einige |
| Kann die Angabe "TGA-geprüft" verwenden | Nein | Ja | Ja, für registrierte komplementäre Arzneimittel |
Jedes Arzneimittel, unabhängig davon, ob es registriert oder im ARTG gelistet ist, muss in einer zugelassenen oder genehmigten Einrichtung gemäß den Grundsätzen der Guten Herstellungspraxis (GMP) hergestellt werden.
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