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Alle Arzneimittel, die in das Australian Register of Therapeutic Goods (ARTG) aufgenommen werden, erhalten eine AUST-Nummer. Die AUST-Nummer identifiziert das Produkt im ARTG. Sie wird auch als ARTG-ID, Registrierungsnummer oder Listennummer bezeichnet. Die AUST-Nummer kann entweder AUST R, AUST L oder AUST L (A) sein.

Arzneimittel mit einer entsprechenden AUST-Nummer auf dem Etikett bedeuten, dass das Medikament von der Therapeutic Goods Administration (TGA) für die Abgabe in Australien zugelassen (registriert oder gelistet) wurde.

Alle zugelassenen Arzneimittel werden stets auf ihre Wirksamkeit entsprechend ihren Angaben geprüft, bevor sie in den Handel kommen. Allerdings werden nicht alle aufgelisteten Arzneimittel auf ihre Wirksamkeit geprüft.

Es gibt verschiedene Arten von AUST-Nummern, wie z. B.:

  • AUST L: Es handelt sich um "gelistete" Arzneimittel, die nicht auf ihre Wirksamkeit hin geprüft wurden.
  • AUST L(A): Dies sind "bewertete gelistete" Arzneimittel. Sie wurden auf ihre Wirksamkeit geprüft
  • AUST R: Es handelt sich um Arzneimittel, die auf ihre Wirksamkeit geprüft wurden und auch im ARTG registriert sind.

Vergleich zwischen verschiedenen Arten von Arzneimitteln

AttributAufgeführtBewertet AufgeführtRegistriert
ARTG-NummerAUST LAUST L(A)AUST R
Bewertung der Wirksamkeit vor der MarkteinführungNeinJaJa
InhaltsstoffeAus einer Liste von vorab genehmigten Inhaltsstoffen werden nurAus einer Liste von vorab genehmigten Inhaltsstoffen werden nurInhaltsstoffe werden vor der Markteinführung bewertet
Indikationen des ArzneimittelsAus einer Liste von vorab genehmigten Bedingungen werden nurAus einer Liste von vorab genehmigten Bedingungen werden nurBedingungen werden vor der Markteinführung bewertet
Unterliegt der Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften nach dem InverkehrbringenJaJaNein
Vorbehaltlich der Überwachung nach dem InverkehrbringenJaJaJa
Von der Stange erhältlichJaJaEinige
Notwendigkeit einer Verschreibung durch einen Angehörigen der GesundheitsberufeNeinNeinEinige
Kann die Angabe "TGA-geprüft" verwendenNeinJaJa, für registrierte komplementäre Arzneimittel

 

Jedes Arzneimittel, unabhängig davon, ob es registriert oder im ARTG gelistet ist, muss in einer zugelassenen oder genehmigten Einrichtung gemäß den Grundsätzen der Guten Herstellungspraxis (GMP) hergestellt werden.

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