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Das Cosmetic Products Notification Portal (CPNP) ist eine Online-Meldeplattform, über die technische Informationen über kosmetische Mittel, die in der Europäischen Union (EU) vermarktet werden sollen, eingereicht werden können. Das Portal wurde eingeführt, um die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel in allen EU-Mitgliedstaaten umzusetzen. Gemäß der Verordnung ist die benannte verantwortliche Person (RP) verpflichtet, die Produktspezifikationen zusammen mit den Sicherheitsinformationen über das CPNP einzureichen. Bei Änderungen an den auf dem Markt befindlichen Produkten, wie z. B. Änderungen der Kennzeichnung oder der Formulierung, muss die RP die erforderlichen Informationen auf dem Portal aktualisieren.

Das CPNP ist für folgende Personen zugänglich:

  1. Gesundheitsbehörden
  2. Europäische Giftnotrufzentralen
  3. Verantwortliche Personen für kosmetische Mittel
  4. Vertriebshändler für kosmetische Produkte

Welche Informationen sind zu übermitteln?

  • Name und Kategorie des kosmetischen Mittels
  • Name und Anschrift der verantwortlichen Person für das Produkt
  • Im Falle der Einfuhr: Name des Ursprungslandes
  • Name des Mitgliedstaats, in dem das Produkt zuerst in Verkehr gebracht wurde
  • Kontaktdaten des Ansprechpartners für den Bedarfsfall
  • Vorhandensein von Stoffen in Form von Nanomaterialien
  • Informationen über Stoffe in Nanogröße
  • Expositionsbedingungen
  • Bezeichnung und CAS/EC-Nummer von Stoffen der Kategorie 1A oder 1B CMR

Wie wird die Meldung über das CPNP eingereicht?

1. Erstellen eines ECAS-Kontos

Um ein Produkt über CPNP anmelden zu können, muss der Nutzer über ein ECAS-Konto (European Commission Authentication Service) verfügen.

2. Zugriff auf die Anwendung

Die Nutzer müssen über ihre ECAS-Konten Genehmigungsanträge für Online-Meldungen stellen, indem sie auf die SAAS-Anwendung zugreifen. Die Anwendung hilft den Nutzern bei der Durchführung der Meldung und der Beantragung des Zugangs.

3. Benachrichtigung

Alle erforderlichen Informationen müssen gemäß Artikel 13 der Kosmetikverordnung Nr. 1223/2009 ordnungsgemäß in das System eingegeben werden.

Mit Online-Portalen wie dem CPNP soll sichergestellt werden, dass den Gesundheitsbehörden alle erforderlichen Informationen über ein kosmetisches Mittel leicht zugänglich sind. Wenn Sie mehr über CPNP und andere ähnliche Online-Systeme erfahren möchten, wenden Sie sich an Frey unter sales@freyrsolutions.com.