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Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ersetzt die Datenschutzrichtlinie 95/46/EG und soll die Datenschutzgesetze in ganz Europa harmonisieren, den Datenschutz aller EU-Bürger schützen und stärken und den Ansatz der Unternehmen zum Datenschutz neu gestalten. Die EU-DSGVO ist die wichtigste Änderung in der Datenschutzgesetzgebung der letzten 20 Jahre. Die Verordnung könnte die Art und Weise des Umgangs mit Daten in allen Sektoren, vom Gesundheitswesen bis zum Bankwesen und darüber hinaus, neu gestalten.

Gemäß der Allgemeinen Datenschutzverordnung (GDPR), die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, dürfen personenbezogene Daten von Abonnenten nicht ohne die Zustimmung des Inhabers gesammelt und verwendet werden. Das bedeutet im Klartext, dass wir nicht befugt sind, Ihnen ohne Ihre Zustimmung Aktualisierungen zu unserem Marketingmaterial - Publikationen/Gedankenführer/Newsletter/Lösungs-E-Mails - zu senden, auch wenn wir bereits in Kontakt waren.

Ziel der Allgemeinen Datenschutzverordnung (GDPR)

  • Die Bürger der Europäischen Union (EU) sollen eine bessere Kontrolle über ihre persönlichen Daten erhalten.
  • Modernisierung und Vereinheitlichung der Vorschriften, damit die Unternehmen Bürokratie abbauen und von einem größeren Vertrauen der Verbraucher profitieren können

Rechte der Bürger

Die Datenschutz-Grundverordnung stärkt bestehende Rechte, bietet neue Rechte und gibt den Bürgern mehr Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten. Dazu gehören:

  • Leichterer Zugang zu ihren Daten
  • Ein neues Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Recht auf Löschung
  • Recht auf Information, wenn ihre persönlichen Daten gehackt wurden

Regeln für Unternehmen

Die Datenschutz-Grundverordnung soll durch mehrere Schritte Geschäftsmöglichkeiten schaffen und Innovationen anregen:

  • Ein einziges EU-weites Regelwerk
  • Ein Datenschutzbüro EU-Vorschriften für Nicht-EU-Unternehmen
  • Datenschutzfreundliche Techniken (Pseudonymisierung und Verschlüsselung)
  • Folgenabschätzungen
  • Buchführung

Im Falle einer Verletzung des Datenschutzes meldet der für die Verarbeitung Verantwortliche der Aufsichtsbehörde die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten innerhalb von 72 Stunden. Dies geschieht im Einklang mit Artikel 55, es sei denn, die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten wird wahrscheinlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führen.

GDPR-Zeitplan

Die Europäische Datenschutzverordnung gilt seit dem 25. Mai 2018 in allen member states die Datenschutzgesetze in ganz Europa member states harmonisieren. Wenn Sie mehr über die europäische DSGVO erfahren möchten, helfen Ihnen die internen Experten Freyrgerne dabei, die verschiedenen Prozesse und Voraussetzungen im Detail zu verstehen. Reach an sales@freyrsolutions.com, um fundierte Einblicke zu erhalten.