Einhaltung der REACH-Vorschriften in der Türkei - Überblick
In vielen Ländern wie der Türkei gibt es komplexe Regulierungsverfahren für Chemikalien, die in Verbraucherprodukten verwendet werden. In der Türkei ist das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel für die Regulierung von chemischen Produkten zuständig.
Die türkische REACH-Verordnung ist in ihren Bestimmungen der REACH-Verordnung der Europäischen Union (EU) ähnlich. "KKDIK" ist die Abkürzung für "Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien" auf Türkisch.
Die Hersteller von Chemikalien und die zugehörige Lieferkette müssen die KKDIK-Registrierungsanforderungen erfüllen, um ihre Geschäftskontinuität zu gewährleisten. Die behördlichen Maßnahmen sollten unter Einhaltung der entsprechenden Fristen ergriffen werden.
Die KKDIK-Registrierung bzw. die türkische REACH-Registrierung hat die folgenden Vorschriften ersetzt:
- Die Bestandsaufnahme und Kontrolle der Chemikalienverordnung.
- Verordnung über Beschränkungen für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe und Zubereitungen.
- Verordnung über Sicherheitsdatenblätter für gefährliche Stoffe und Gemische.
Regulatorische Verpflichtungen
- Vorregistrierung (Pre-SIEF) beim türkischen MoEU: Die Frist endete am 31. Dezember 2020.
- KKDIK-Registrierung beim türkischen Umweltministerium über das Chemical Registration System (CRS) des Ministeriums, ein Online-System: Die Frist endete am 31. Dezember 2023.
- C&L-Bestandsmeldung.
- Erstellung und Verteilung von Sicherheitsdatenblättern (SDS).
Ausnahmeregelungen
- Radioaktive Stoffe und Gemische
- Stoffe als solche, in einem Gemisch oder in einem Erzeugnis, die der zollamtlichen Überwachung unterliegen, wenn sie keiner Behandlung oder Verarbeitung unterzogen werden und sich in einer vorübergehenden Verwahrung, einer Freizone oder einem Freilager im Hinblick auf die Wiederausfuhr oder die Durchfuhr befinden.
- Nicht-isolierte Zwischenprodukte
- Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gemischen im Schienen-, Straßen-, Binnenschiffs-, See- oder Luftverkehr
- Abfallprodukte
- Stoffe und Gemische, die zur Verteidigung hergestellt oder eingeführt werden
- Human- und Tierarzneimittel
- Lebensmittel
- Futtermittel
- Wirkstoffe zur Verwendung in Biozidprodukten (diese Stoffe gelten als bereits als Biozidprodukte registriert, und ihre Wirkstoffe fallen unter die Biozidprodukte-Verordnung (BPR)).
- Wirkstoffe zur Verwendung in Pflanzenschutzmitteln (PSM), da sie als registriert gelten.
Relevante KKDIK-Anhänge
Anhang I | Allgemeine Bestimmungen für die Bewertung von Stoffen und die Erstellung von Stoffsicherheitsberichten. |
Anhang II | Anforderungen an die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (SDS). |
Anhang IV | Ausnahmen von der Registrierungspflicht gemäß Artikel 2 Absatz 5 Buchstabe a). |
Anhang V | Ausnahmen von der Registrierungspflicht gemäß Artikel 2 Absatz 5 Buchstabe b). |
Anhang XIII | Kriterien für die Identifizierung von PBT- und vPvB-Stoffen. |
Anhang XIV | Liste der zulassungspflichtigen Stoffe. |
Anhang XVII | Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Gegenstände. |
Türkei REACH Regulatory Compliance - Fachwissen
- KKDIK Einhaltung der Rechtsvorschriften und Strategie.
- Beratung in Bezug auf die Einhaltung der KKDIK-Vorschriften in der Lieferkette.
- Erstellung von Dossiers und Einreichung über das Tool zur Registrierung von Chemikalien.
- Datenmanagement und Analyse von Datenlücken.
- Durchführung von toxikologischen Bewertungen.
- Zusammenstellung des Expositionsszenariums.
- Späte Vorregistrierungsaktivitäten.
- Erstellung und Verwaltung von SDB gemäß KKDIK Anhang II und der SEA (türkische CLP) Verordnung.
