Am 26. März 2025 wurde der Gesetzentwurf 916 der kalifornischen Versammlung, auch bekannt als "Safer Soap Act", an den Ausschuss für Umweltsicherheit und giftige Materialien zurückverwiesen und in zweiter Lesung behandelt. Die Gesetzesvorlage wurde am 19. Februar 2025 von einem Abgeordneten eingebracht und zielt darauf ab, bestimmte antimikrobielle Chemikalien in Handseifen und Körperwaschmitteln für Verbraucher zu verbieten, da Bedenken hinsichtlich der Risiken für die menschliche Gesundheit und der antimikrobiellen Resistenz bestehen.
Im Falle einer Verabschiedung würde die Gesetzesvorlage ab dem 1. Januar 2028 die Herstellung, den Verkauf und den Vertrieb von Handseifen und Körperwaschmitteln, die Benzalkoniumchlorid, Benzethoniumchlorid und Chloroxylenol enthalten, in Kalifornien verbieten. Der Gesetzentwurf beruft sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse, die belegen, dass diese Chemikalien im Vergleich zu normaler Seife und Wasser keine zusätzlichen gesundheitlichen Vorteile bieten, sondern Risiken wie Antibiotikaresistenz und potenzielle Langzeitschäden für die menschliche Gesundheit und die Umwelt mit sich bringen. Der Gesetzesentwurf bezieht sich auf Erklärungen der U.S. Centers for Disease Control and Prevention (CDC) und der Food and Drug Administration (FDA), die beide Bedenken hinsichtlich der Sicherheit und Wirksamkeit dieser Inhaltsstoffe geäußert haben.
Der Gesetzesentwurf stellt fest, dass trotz der Verzögerungen bei der Regulierung auf Bundesebene gesetzgeberische Maßnahmen notwendig sind, um die öffentliche Gesundheit zu schützen, insbesondere für Kinder, die für die Auswirkungen dieser Chemikalien besonders anfällig sind. Das Verbot gilt jedoch nicht für Produkte, die in Gesundheitseinrichtungen im Sinne des kalifornischen Rechts verwendet werden.