Am 26. März 2025 wurde der kalifornische Gesetzentwurf 916, auch bekannt als „Safer Soap Act” (Gesetz für sicherere Seifen), erneut an den Ausschuss für Umweltsicherheit und giftige Stoffe verwiesen und stand auf der Tagesordnung für die zweite Lesung. Dieser Gesetzentwurf wurde am 19. Februar 2025 von einem Abgeordneten eingebracht und zielt darauf ab, bestimmte antimikrobielle Chemikalien in Handseifen und Körperwaschmitteln für Verbraucher aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Risiken für die menschliche Gesundheit und der Antibiotikaresistenz zu verbieten.
Wenn der Gesetzentwurf in Kraft tritt, würde er ab dem 1. Januar 2028 die Herstellung, den Verkauf und den Vertrieb von Handseifen und Körperwaschmitteln, die Benzalkoniumchlorid, Benzethoniumchlorid und Chloroxylenol enthalten, in Kalifornien verbieten. Der Gesetzentwurf zitiert wissenschaftliche Belege dafür, dass diese Chemikalien gegenüber normaler Seife und Wasser keine zusätzlichen gesundheitlichen Vorteile bieten, während sie Risiken wie Antibiotikaresistenzen und potenzielle langfristige Schäden für die menschliche Gesundheit und die Umwelt mit sich bringen. Der Gesetzentwurf verweist auf Stellungnahmen der US-amerikanischen Zentren für Krankheitskontrolle und Prävention (CDC) und der Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde (FDA), die beide Bedenken hinsichtlich der Sicherheit und Wirksamkeit dieser Inhaltsstoffe geäußert haben.
Der Gesetzentwurf stellt fest, dass trotz Verzögerungen bei der Regulierung auf Bundesebene legislative Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit erforderlich sind, insbesondere für Kinder, die anfälliger für die Auswirkungen dieser Chemikalien sind. Das Verbot gilt jedoch nicht für Produkte, die in Gesundheitseinrichtungen gemäß der Definition des kalifornischen Gesetzes verwendet werden.

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