Health Canada hat sein Meldeformular für kosmetische Mittel aktualisiert und eine Funktion aufgenommen, die eine kanadische Adresse in Abschnitt 4 validiert und vorschreibt.
Ab dem 5. März 2025 müssen neue oder geänderte Meldungen für kosmetische Mittel, die bei Health Canada eingereicht werden, diese Informationen in Abschnitt 4 enthalten.
Für einen Importeur müssen die Kontaktinformationen der Person, die das kosmetische Mittel hergestellt oder formuliert hat, in Abschnitt 4 angegeben werden. Verwenden Sie die Kontaktart "Formulierer oder Dritthersteller", um die Person zu identifizieren, die das Kosmetikum formuliert, hergestellt oder verarbeitet hat.

Bitte beachten Sie: Wenn die Informationen in einer zuvor eingereichten Meldung weiterhin korrekt sind, müssen die Unternehmen für bereits gemeldete Produkte keine neue Kosmetikmeldung einreichen. Gemäß Abschnitt 30 der Kosmetikverordnung muss der Hersteller oder Importeur jedoch eine überarbeitete Meldung innerhalb von 10 Tagen nach Auftreten der Ungenauigkeit einreichen, wenn die Informationen in der Kosmetikmeldung ungenau werden. Eine Nichtmeldung kann dazu führen, dass einem Produkt der Zugang zum kanadischen Markt verweigert oder es aus dem Verkauf genommen wird.

Nachrichten Region:
Nord-Amerika
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Kanada
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Verordnung
Kosmetisch
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