Health Canada sein Formular zur Meldung von Kosmetika aktualisiert und in Abschnitt 4 eine Funktion hinzugefügt, die eine kanadische Adresse überprüft und verlangt.
Ab dem 5. März 2025 Health Canada neue oder geänderte Meldungen zu Kosmetika, die bei Health Canada eingereicht werden, diese Informationen in Abschnitt 4 enthalten.
Für Importeure müssen die Kontaktdaten der Person, die das Kosmetikprodukt hergestellt oder formuliert hat, in Abschnitt 4 angegeben werden. Verwenden Sie den Kontakttyp „Formulierer oder Drittanbieter“, um die Person zu identifizieren, die das Kosmetikprodukt formuliert, hergestellt oder verarbeitet hat.

Bitte beachten Sie: Wenn die Informationen in einer zuvor eingereichten Meldung weiterhin korrekt sind, müssen die Unternehmen für bereits gemeldete Produkte keine neue Kosmetikmeldung einreichen. Gemäß Abschnitt 30 der Kosmetikverordnung muss der Hersteller oder Importeur jedoch eine überarbeitete Meldung innerhalb von 10 Tagen nach Auftreten der Ungenauigkeit einreichen, wenn die Informationen in der Kosmetikmeldung ungenau werden. Eine Nichtmeldung kann dazu führen, dass einem Produkt der Zugang zum kanadischen Markt verweigert oder es aus dem Verkauf genommen wird.

Nachrichten Region:
Nord-Amerika
Nachrichtenmarkt:
Kanada
Nachrichten Tags:
Verordnung
Kosmetisch
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