Am 9. April 2025 European Commission die European Commission im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 einen Aufruf zur Einreichung von Daten über die Verwendung von Glyoxylsäure in kosmetischen Mitteln. Ziel ist es, fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse zu sammeln, um eine Sicherheitsbewertung von Glyoxylsäure, insbesondere in Haareglättungsformulierungen, zu unterstützen. Anlass für diese Überprüfung sind Bedenken hinsichtlich einer möglichen Nierentoxizität, die ursprünglich von der französischen Behörde ANSES (Agence Nationale de Sécurité Sanitaire) geäußert wurden. Diese Initiative soll dem Wissenschaftlichen Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS) die für eine umfassende Sicherheitsbewertung erforderlichen Daten liefern. Die Ergebnisse werden als Grundlage für mögliche Regulierungsmaßnahmen dienen und das Engagement der Kommission für den Schutz der öffentlichen Gesundheit bei gleichzeitiger Wahrung der Integrität des Kosmetikmarktes unterstützen. Die Konsultationsphase läuft vom 9. April 2025 bis zum 8. April 2026.

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EU-27
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Wissenschaftlicher Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS)