Die EU hat den Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission zur Aktualisierung des Glossars der gemeinsamen Bezeichnungen der Bestandteile für die Kennzeichnung kosmetischer Mittel und zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/677 veröffentlicht. In Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 überarbeitet der Beschluss die Bezeichnungen der Bestandteile, die für die Kennzeichnung der in der Union in Verkehr gebrachten kosmetischen Mittel verwendet werden. Das aktualisierte Glossar spiegelt international anerkannte Nomenklaturen wider, einschließlich der Internationalen Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe (INCI), und enthält Änderungen zur Berücksichtigung neuer, derzeit verwendeter Bezeichnungen von Inhaltsstoffen.

Die Entscheidung korrigiert auch zuvor angegebene oder ausgelassene Namen und entfernt Bestandteile, die nicht mehr verwendet oder durch INCI-Namen ersetzt wurden. Darüber hinaus wurden Bestandteile, die in Parfüm- und Aromakompositionen verwendet werden und zuvor aufgeführt waren, aber nicht mehr für die Kennzeichnung von Kosmetika verwendet werden, gestrichen. Die Verordnung schreibt die Verwendung der Colour-Index (CI)-Nomenklatur für Farbstoffe vor, mit Ausnahme derjenigen, die zum Färben von Haaren bestimmt sind, wobei die CI-Nummern nun als gängige Bezeichnungen der Inhaltsstoffe für diese Farbstoffe erforderlich sind.

Den Wirtschaftsakteuren wird eine 12-monatige Übergangsfrist eingeräumt, um sich an das neue Glossar anzupassen, wobei sie die Möglichkeit haben, es sofort anzuwenden. Die Entscheidung wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten. Die Frist für Kommentare endet am 12. Mai 2025.

Der Entscheidungsentwurf ist in mehrere Artikel gegliedert:
Artikel 1 enthält das Glossar der gemeinsamen Bezeichnungen von Inhaltsstoffen gemäß Artikel 33 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, das im Anhang der Entscheidung beigefügt ist.
Artikel 2 hebt den Durchführungsbeschluss (EU) 2022/677 auf.
Artikel 3 erlaubt es den Wirtschaftsteilnehmern, die neuen Bezeichnungen der Inhaltsstoffe für die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften ab dem Datum des Inkrafttretens zu verwenden, wobei die Möglichkeit besteht, sie sofort anzuwenden.
Die Stellungnahmen zu diesem Verordnungsentwurf sind bis zum 12. Mai 2025 einzureichen.

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Kosmetisch
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