Die EU hat einen Entwurf für einen Durchführungsbeschluss der Kommission zur Aktualisierung des Glossars der gemeinsamen Bezeichnungen von Inhaltsstoffen für die Kennzeichnung kosmetischer Mittel und zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/677 in Umlauf gebracht. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 werden mit diesem Beschluss die Bezeichnungen der Inhaltsstoffe überarbeitet, die für die Kennzeichnung von Kosmetikprodukten verwendet werden, die in der Union in Verkehr gebracht werden. Das aktualisierte Glossar spiegelt international anerkannte Nomenklaturen wider, darunter die Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe (INCI), und enthält Änderungen, um neuen, derzeit verwendeten Bezeichnungen von Inhaltsstoffen Rechnung zu tragen.

Die Entscheidung korrigiert auch zuvor gemeldete oder ausgelassene Namen und entfernt Inhaltsstoffe, die nicht mehr verwendet werden oder durch INCI ersetzt wurden. Darüber hinaus wurden Inhaltsstoffe, die in Parfüm- und Duftkompositionen verwendet werden, zuvor aufgeführt waren, aber nicht mehr für die Kennzeichnung von Kosmetika verwendet werden, entfernt. Die Verordnung schreibt die Verwendung der Colour Index (CI)-Nomenklatur für Farbstoffe vor, mit Ausnahme derjenigen, die zum Färben von Haaren bestimmt sind. CI-Nummern sind nun als allgemeine Bezeichnungen für diese Farbstoffe vorgeschrieben.

Den Wirtschaftsakteuren wird eine 12-monatige Übergangsfrist eingeräumt, um sich an das neue Glossar anzupassen, wobei sie die Möglichkeit haben, es sofort anzuwenden. Die Entscheidung wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten. Die Frist für Kommentare endet am 12. Mai 2025.

Der Entscheidungsentwurf ist in mehrere Artikel gegliedert:
Artikel 1 enthält das Glossar der gemeinsamen Bezeichnungen von Inhaltsstoffen gemäß Artikel 33 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, das im Anhang der Entscheidung beigefügt ist.
Artikel 2 hebt den Durchführungsbeschluss (EU) 2022/677 auf.
Artikel 3 erlaubt es den Wirtschaftsteilnehmern, die neuen Bezeichnungen der Inhaltsstoffe für die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften ab dem Datum des Inkrafttretens zu verwenden, wobei die Möglichkeit besteht, sie sofort anzuwenden.
Die Stellungnahmen zu diesem Verordnungsentwurf sind bis zum 12. Mai 2025 einzureichen.

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Kosmetisch
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