Am 1. April 2025 veröffentlichte der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS) European Commission seine Anfrage für eine wissenschaftliche Stellungnahme zum Haarfärbemittel „Basic Blue 99 (C059)“ (CAS-Nr. 68123-13-7, EG-Nr. 268-544-3) mit einer Frist von 9 Monaten. Dieses Basic Blue 99 mit der chemischen Bezeichnung „3-[(4-Amino-6-brom-5,8-dihydro-1-hydroxy-8-imino-5-oxo-2-naphthyl)amino]-N,N,N-trimethylaniliniumchlorid” kann als Inhaltsstoff in nicht oxidativen Haarfärbemitteln verwendet werden. Der SCCS hat Bedenken hinsichtlich der beiden folgenden Fragen: (1) Betrachtet der SCCS Basic Blue 99 angesichts der vorgelegten Daten als sicher, wenn es als Inhaltsstoff in einer Konzentration von 1 % in nicht oxidativen Haarfärbemitteln verwendet wird? (2) Hat der SCCS weitere wissenschaftliche Bedenken hinsichtlich der Verwendung von Basic Blue 99 in kosmetischen Mitteln? "

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European Commission
Wissenschaftlicher Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS)