"Health Canada hat eine Mitteilung an die Interessengruppen bezüglich möglicher Aktualisierungen der Hotlist für kosmetische Inhaltsstoffe (Hotlist) veröffentlicht, in der die Industrie und die Interessengruppen über Stoffe informiert werden, deren Aufnahme oder Überarbeitung in künftigen Aktualisierungen erwogen wird. Diese Mitteilung ist nicht Teil eines formellen Konsultationsprozesses, und Health Canada wird in dieser Phase nicht auf die eingegangenen Kommentare reagieren. 1. Vorgeschlagene Ergänzungen zur Hotlist (3): Beschränkungen: (a)Grundviolett 4 Vorschlag zur Aufnahme in die beschränkte Liste wegen möglicher Karzinogenität. Zum Zeitpunkt der CMP-Bewertung war das Gesundheitsrisiko gering, aber eine erhöhte Exposition durch Kosmetika stellt nun ein potenzielles Risiko dar. Beschränkungen werden in Betracht gezogen: Beschränkung der Verwendung auf bestimmte Arten von kosmetischen Mitteln mit maximal zulässigen Konzentrationen. (b)Basic Blue 7 Ebenfalls zur Beschränkung vorgeschlagen wegen möglicher Karzinogenität. Ähnlich wie bei Basic Violet 4, zuvor geringes Risiko, aber die jüngste Zunahme der Exposition gibt nun Anlass zur Sorge. Beschränkungen werden erwogen: Beschränkung der Verwendung auf bestimmte Produkttypen mit festgelegten Höchstkonzentrationen. (c) Polyaminopropyl-Biguanid (PHMB) CAS-Nummern: 32289-58-0, 27083-27-8, 28757-47-3 Vorgeschlagene Beschränkung aufgrund von Risiken in Bezug auf Lungenfunktion und Hautsensibilisierung. In Betracht gezogene Beschränkungen: Verbot der Verwendung in Sprühformulierungen (aufgrund des Inhalationsrisikos). Erlaubt in anderen topisch angewandten Produkten mit maximal zulässigen Konzentrationen (um Hautsensibilisierung zu vermeiden). 2. vorgeschlagene Überarbeitungen bestehender Einträge in der Hotlist (4): -Verbote: (a) Symphytum spp., einschließlich Symphytum officinale Vorgeschlagene Überarbeitung: Streichung der derzeitigen Ausnahme für Symphytum officinale. Begründung: Nachweis von Echimidin und anderen karzinogenen Pyrrolizidinalkaloiden wie Lasiocarpin in seinen Derivaten. (b) Brucine Derzeit eingeschränkt, aber es wird vorgeschlagen, es als verboten einzustufen. Grund: Hohe akute Toxizität, Neurotoxizität und erhebliche dermale Absorption. Außerdem reichen die derzeitigen Daten nicht aus, um die langfristigen Expositionsrisiken zu bewerten. Erweiterung des Eintrags: Kann Brucin und seine Salze, wie z. B. Brucinsulfat, aufgrund ähnlicher Toxizitätsprofile einschließen. (c) Imperatorin Derzeit mit einem spezifischen Eintrag verboten. Vorgeschlagene Änderung: Streichung des spezifischen Eintrags und stattdessen Regulierung unter der umfassenderen Kategorie der Furocumarine aufgrund der phototoxischen und photomutagenen Eigenschaften. -Beschränkungen: (a) Furocumarine (ausgenommen solche, die natürlich in Pflanzenextrakten vorkommen) Vorgeschlagene Änderung: Es wird klargestellt, dass Furocumarine nicht absichtlich als Inhaltsstoffe zugesetzt werden dürfen. Nur Spuren von natürlich in Pflanzenextrakten vorkommenden Furocumarinen wären aufgrund von Phototoxizität, Photomutagenität und Photokarzinogenität in Verbindung mit UVA-Bestrahlung zulässig. Die zulässige Höchstkonzentration würde für alle Leave-on-Produkte gelten, nicht nur für Sonnenbräunungsprodukte. 3. sonstige verschiedene Überarbeitungen: Die Aktualisierungen können umfassen: Neue Stoffsynonyme Zusätzliche CAS-Nummern Kleinere Korrekturen (z.B., Korrektur von Tippfehlern) Chemicals Management Plan (CMP) - Ingredients Under Evaluation: -Zyklische, monozyklische und bizyklische Monoterpene Gruppe -Alkohole Gruppe -Borsäure, ihre Salze und ihre Vorläufer -Vierzehn Terpen- und Terpenoid-Substanzen -Gasöle und Kerosine mit Verwendung in Produkten, die Verbrauchern zur Verfügung stehen -Gruppe Naphthas mit niedrigem Siedepunkt -Monozyklische und bizyklische Sesquiterpene -Gruppe Parabene -Gruppe Phenylpropanoide und Aldehyde -Gruppe Salicylate -Gruppe trizyklische Sesquiterpene und Triterpenoide "
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