Am 10. März 2025 veröffentlichte das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MHLW) einen Leitfaden mit Fragen und Antworten zum Thema „Spezielle Angaben zu bestimmten Inhaltsstoffen in Kosmetika”. Dieses Dokument legt dar, wann bestimmte Inhaltsstoffe auf dem Produktetikett, der Verpackung und in der Werbung anzugeben sind und wann nicht. Die Fragen und Antworten beziehen sich auf Probleme, die bei der speziellen Kennzeichnung, Werbung, Auflistung auf der Außenverpackung oder dem Behälter, Anforderungen an die Auflistung in Fremdsprachen, Ausdruck von Quasi-Arzneimitteln, Zweck von Inhaltsstoffen, Videowerbung, Ausdruck basierend auf der Wirksamkeit von Kosmetika, Angabe von pflanzlichen Arzneimitteln und Extrakten, Ausdruck in Bezug auf die Verwendbarkeit und Eigenschaften von Produkten sowie Anforderungen an die Angabe von Wirkstoffen in Quasi-Arzneimitteln auftreten.

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