Am 26. März 2025 hat das südkoreanische Ministerium für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit (MFDS) die Bekanntmachung Nr. 2025-17 herausgegeben, mit der die Vorschriften über die Aufhebung und Änderung des Verbots der Verwendung von kosmetischen Inhaltsstoffen und die Festlegung oder Änderung von Verwendungsstandards überarbeitet werden. Mit dieser Überarbeitung soll ein klares Verfahren für die Bewertung und Zulassung von Rohstoffen in Kosmetika eingeführt werden, das die Einhaltung von Sicherheits- und Wirksamkeitsstandards gewährleistet. Die überarbeitete Verordnung tritt mit dem Datum der Notifizierung, dem 26. März 2025, in Kraft.

Das überarbeitete Dokument enthält folgende Kapitel:
Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 (Zweck): Die Verordnung legt Richtlinien für Hersteller, Vertreiber und Forschungsinstitute von kosmetischen Mitteln fest, die die Streichung oder Änderung von verbotenen Bestandteilen beantragen. Sie legt auch das Verfahren zur Festlegung von Verwendungsstandards für Bestandteile mit unbestimmten Verwendungsgrenzen fest.
Artikel 2 (Definition): "Verwendungsnormen" beziehen sich auf Beschränkungen der Konzentration, der Anwendung und der Art von Rohstoffen, die den Sicherheitsnormen entsprechen müssen.
Artikel 3 (Gegenstand der Prüfung): Zu den Stoffen, die für eine Prüfung in Frage kommen, gehören:
Inhaltsstoffe, die aus Liste 1 der Sicherheitsstandards für Kosmetika gestrichen oder geändert werden müssen.
Konservierungsmittel, Sonnenschutzmittel und andere Stoffe, die nicht in Liste 2 aufgeführt sind.
Pigmente, die nicht in den "Pigmenttypen und -standards für Kosmetika" enthalten sind.
Änderungen der Verwendungsstandards von Stoffen, die entweder in Liste 1 oder 2 aufgeführt sind.

Kapitel 2: Handhabung der Prüfungen
Artikel 4 (Arten der eingereichten Materialien): Der Antragsteller muss Folgendes vorlegen:
Zusammenfassung aller eingereichten Materialien.
Daten zu Herkunft, Entwicklung, Verwendungsstandards und Sicherheitsbewertungen von Rohstoffen.
Daten zur Sicherheitsbewertung, einschließlich Tests auf Hautreizung, Toxizität, Genotoxizität, Reproduktionstoxizität usw.
Prüfberichte zu Rohstoffstandards und -methoden.
Artikel 5 (Anforderungen an eingereichte Materialien): Der Antrag muss Folgendes enthalten:
Eine Zusammenfassung des Antrags, einschließlich der Gründe für die Aufhebung oder Änderung des Verbots von Rohstoffen.
Daten zum Ursprung, zur Entwicklung und zum Verwendungsstatus des Rohstoffs im In- und Ausland.
Umfassende Sicherheits- und Wirksamkeitsdaten.
Prüfberichte auf der Grundlage etablierter wissenschaftlicher Methoden.
Artikel 6 (Ergänzung der vorgelegten Daten): Antragsteller können aufgefordert werden, zusätzliche Daten zu ergänzen oder einzureichen, wenn dies vom MFDS verlangt wird.
Artikel 7 (Benachrichtigung über Nichtübereinstimmung und Einspruch): Antragsteller können Einspruch erheben, wenn die eingereichten Unterlagen nicht den erforderlichen Kriterien entsprechen.

Kapitel 3: Ergänzende Bestimmungen
Artikel 8 (Sachverständigengutachten): Die MFDS kann externe Experten zu Rate ziehen, um Stellungnahmen zur Aufhebung oder Änderung des Verbots der Verwendung von Rohstoffen einzuholen.
Artikel 9 (Bekanntgabe von Zutaten, die vom Verwendungsverbot ausgenommen sind): Der MFDS wird die genehmigten Zutaten und die entsprechenden Verwendungsstandards auf seiner Website bekannt geben.
Artikel 10 (Frist für die Überprüfung): Die Vorschriften legen Fristen für die Überprüfung und Bearbeitung von Anträgen fest.

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ASEAN
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Südkorea
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