Am 31. März 2025 kündigte die britische Regierung eine Änderung der britischen Kosmetikverordnung an, mit der Anhang III aktualisiert und neue Beschränkungen für Methylsalicylat eingeführt wurden. Diese Beschränkungen legen die zulässige Konzentration von Methylsalicylat in verschiedenen kosmetischen Produkten fest, darunter Haut- und Haarprodukte, Handwaschmittel, Zahnpasta, Mundwasser, Deodorants und mehr, wobei die Grenzwerte je nach Altersgruppe und Produkttyp variieren.
Die wichtigsten Beschränkungen sind:
- Abspülbare Haut- und Haarprodukte: 0,02% für Kinder von 0,5-1 Jahren, 0,06% für Kinder über 1 Jahr und Erwachsene.
- Handwaschmittel: 0,02% für Kinder von 0,5-1 Jahren, 0,6% für Kinder über 1 Jahr und Erwachsene.
- Produkte zum Auftragen auf die Haut: 0,02% für Kinder von 0,5-1 Jahren, 0,06% für Kinder über 1 Jahr und Erwachsene.
- Lippenpflegeprodukte: 0,02% für Kinder von 0,5-1 Jahren, 0,03% für Kinder über 1 Jahr und Erwachsene.
- Zahnpasta: 2,5%
- Mundwasser: 0,1% für Kinder von 6-10 Jahren, 0,4% für Kinder über 10 Jahren und Erwachsene.
- Mundspray: 0,65%
- Parfümstoffe auf Basis von Hydroalkohol: 0,6%
- Deodorant-Spray/Aerosol-Produkte: 0,003%
- Haarprodukte (Spray/Aerosol): 0,009%
- Bodylotion-Spray: 0,04%
Die Frist für das Inverkehrbringen ist auf den 30. September 2025 festgelegt, die Frist für die Bereitstellung (ab Lager) auf den 31. März 2026.

Nachrichten Region:
Europäische Union
Nachrichtenmarkt:
Vereinigtes Königreich
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