Am 1. April 2025 gab der SCCS (Wissenschaftlicher Ausschuss für Verbrauchersicherheit) seine Stellungnahme zu Benzophenon-1 (CAS-Nr. 131-56-6) ab, in der er dessen Sicherheit als Lichtschutzmittel in kosmetischen Mitteln bewertet. Der SCCS kam zu dem Schluss, dass Benzophenon-1 für die Verwendung in kosmetischen Mitteln nicht sicher ist, da Bedenken hinsichtlich seiner Genotoxizität und seiner endokrinschädigenden Eigenschaften bestehen. Dieses Dokument enthält Informationen über die chemischen und physikalischen Spezifikationen, die Toxikokinetik, die Expositionsbewertung, die toxikologische Bewertung, die Sicherheitsbewertung und die Schlussfolgerung zu Benzophenon-1, wobei der SCCS feststellte, dass es aufgrund seiner Genotoxizität und seiner endokrinschädigenden Eigenschaften nicht sicher für die Verwendung in kosmetischen Mitteln ist.

Die wichtigsten Ergebnisse sind:
-Genotoxizitätspotenzial: Die verfügbaren Daten deuten darauf hin, dass Benzophenon-1 ein Genotoxizitätspotenzial besitzt.
-Endokrin wirksame Eigenschaften: Die vom SCCS bewerteten Daten zeigen, dass Benzophenon-1 endokrin aktive Eigenschaften aufweist, einschließlich östrogener Aktivität und schwacher antiandrogener Aktivität sowohl in vitro als auch in vivo. Darüber hinaus zeigt es in vitro eine potenzielle Wirkung auf die Schilddrüsenfunktion.
- Der SCCS stellte ferner fest, dass eine neue Studie (OECD TG 422) über endokrine Wirkungen, die der ECHA als Teil des REACH-Registrierungsdossiers vorgelegt wurde, aufgrund der anhaltenden Bedenken hinsichtlich der Genotoxizität des Stoffes zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bewertet wurde. Der SCCS wird diese Studie prüfen, wenn neue Erkenntnisse vorliegen, die die Bedenken hinsichtlich der Genotoxizität ausräumen.

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