Am 1. April 2025 gab der SCCS (Wissenschaftlicher Ausschuss für Verbrauchersicherheit) seine Stellungnahme zu Benzophenon-1 (CAS-Nr. 131-56-6) ab, in der er dessen Sicherheit als Lichtschutzmittel in kosmetischen Mitteln bewertet. Der SCCS kam zu dem Schluss, dass Benzophenon-1 für die Verwendung in kosmetischen Mitteln nicht sicher ist, da Bedenken hinsichtlich seiner Genotoxizität und seiner endokrinschädigenden Eigenschaften bestehen. Dieses Dokument enthält Informationen über die chemischen und physikalischen Spezifikationen, die Toxikokinetik, die Expositionsbewertung, die toxikologische Bewertung, die Sicherheitsbewertung und die Schlussfolgerung zu Benzophenon-1, wobei der SCCS feststellte, dass es aufgrund seiner Genotoxizität und seiner endokrinschädigenden Eigenschaften nicht sicher für die Verwendung in kosmetischen Mitteln ist.
Zu den wichtigsten Ergebnissen gehören:
-Genotoxisches Potenzial: Die verfügbaren Daten deuten darauf hin, dass Benzophenon-1 genotoxisches Potenzial aufweist.
-Endokrin wirksame Eigenschaften: Die vom SCCS bewerteten Erkenntnisse zeigen, dass Benzophenon-1 endokrin wirksame Eigenschaften aufweist, darunter östrogene Aktivität und schwache antiandrogene Aktivität sowohl in vitro als auch in vivo. Darüber hinaus zeigt es in vitro eine potenzielle Aktivität gegen die Schilddrüsenfunktion.
-Der SCCS stellte außerdem fest, dass eine neue Studie der OECD TG 422 aus dem Jahr 2023, die sich mit endokrinen Störungen befasst und der ECHA Teil des REACH vorgelegt wurde, aufgrund der anhaltenden Bedenken hinsichtlich der Genotoxizität des Stoffes zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bewertet wurde. Der SCCS wird diese Studie berücksichtigen, wenn neue Nachweise vorgelegt werden, die Bedenken hinsichtlich der Genotoxizität ausschließen.