"Am 22. April 2025 veröffentlichte der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS) seine vorläufige Stellungnahme zu Benzophenon-2 (BP-2) und Benzophenon-5 (BP-5) und forderte die Öffentlichkeit zur Stellungnahme bis zum 17. Juni 2025 auf. Der SCCS wurde damit beauftragt, die Sicherheit dieser Stoffe in kosmetischen Mitteln zu bewerten, insbesondere im Hinblick auf Bedenken hinsichtlich möglicher endokriner Eigenschaften. Für Benzophenon-2 (BP-2) kam der SCCS zu dem Schluss, dass er keine Sicherheit feststellen kann, da keine ausreichenden Daten zur Genotoxizität, Toxizität bei wiederholter Verabreichung und Reproduktionstoxizität vorliegen. Die verfügbaren Daten belegen die endokrine Wirkung von BP-2, einschließlich bestätigter östrogener Wirkungen in vitro und in vivo. Daher ist der SCCS der Ansicht, dass BP-2 bei der Verwendung in kosmetischen Mitteln ein Risiko für die Verbraucher darstellen kann. Für Benzophenon-5 (BP-5) wandte der SCCS aufgrund der begrenzten spezifischen Daten einen Analogieansatz an, bei dem er die Daten der eng verwandten Substanz Benzophenon-4 (BP-4) verwendete. Auf dieser Grundlage gilt BP-5 als sicher für die Verwendung als UV-Filter in Konzentrationen von bis zu 5 % in Sonnenschutzmitteln, Gesichts- und Handcremes, Lippenstiften und sowohl Pump- als auch Sprühdüsen - unabhängig davon, ob sie allein oder in Kombination verwendet werden."

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Wissenschaftlicher Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS)
Vorläufige Stellungnahme