Am 3. April 2025 veröffentlichte der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS) eine vorläufige Stellungnahme zur Sicherheit von Hydroxylapatit (nano) in kosmetischen Produkten für den Mund, einschließlich Zahnpasta und Mundwasser. Die Frist für die Einreichung von Kommentaren endet am 30. Mai 2025.

Auf der Grundlage der vorgelegten wissenschaftlichen Daten hält der SCCS Hydroxylapatit (nano) für die Verwendung in Zahnpasta in Konzentrationen bis zu 29,5 % und in Mundwasser bis zu 10 % unter vernünftigerweise vorhersehbaren Expositionsbedingungen für sicher. Diese Schlussfolgerung stützt sich auf die verfügbaren Daten, die darauf hinweisen, dass Hydroxylapatit (nano) keine mutagene Gefahr, keine Zytotoxizität und keine entzündlichen Wirkungen aufweist, selbst wenn es in hohen Konzentrationen an einem Wangenschleimhaut-Zellmodell getestet wird.

Der SCCS stellt ferner fest, dass die Aufnahme von Hydroxylapatit (nano) durch die Wangenschleimhaut vernachlässigbar ist und Epithelzellen, die Partikel internalisieren, im Laufe der Zeit auf natürliche Weise abgestoßen werden. Jede unbeabsichtigte Aufnahme von Hydroxylapatit (nano) während der Verwendung von Mundpflegeprodukten wird sich schnell in der Magenflüssigkeit auflösen, wodurch mögliche nanospezifische Sicherheitsbedenken entkräftet werden.
Die Sicherheitsbewertung gilt nur für Hydroxylapatit (nano)-Partikel, die die folgenden Spezifikationen erfüllen:
-Bestehend aus stäbchenförmigen Partikeln, wobei mindestens 87 % (in Partikelanzahl) ein Seitenverhältnis von 3 oder weniger aufweisen.
-Die restlichen 13 % der Partikel sollten ein Seitenverhältnis von höchstens 9 aufweisen.
-Die Hydroxylapatit-Partikel dürfen nicht beschichtet oder oberflächenmodifiziert sein.

Der SCCS stellt außerdem klar, dass diese Stellungnahme nicht für Hydroxylapatit-(Nano-)Materialien gilt, die aus nadelförmigen Partikeln bestehen oder solche enthalten.

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