Der SCCS hat dieses Dokument am 30. April 2025 nach einer vorläufigen Stellungnahme zu Hexylsalicylat angenommen. Er stellte fest, dass die geschätzte Zahnpastaaufnahme durch Kinder unter 3 Jahren höher ist als in früheren Bewertungen, was aufgrund der geringen Sicherheitsmarge (MoS) von nahezu 100 Sicherheitsbedenken aufwirft. Infolgedessen European Commission die European Commission den SCCS gebeten, die Sicherheit von Methylsalicylat in Kosmetikprodukten für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren neu zu bewerten. Auf der Grundlage von SCCS/1658/23 und aggregierten Expositionsdaten empfiehlt der SCCS, die Methylsalicylat-Konzentrationen in Zahnpasta auf 0,4 % und in anderen Produkten für diese Altersgruppe auf 0,02 % zu begrenzen. Darüber hinaus wurde der SCCS gebeten, weitere Bedenken hinsichtlich der Exposition von Kindern gegenüber dem Stoff in Kosmetika zu bewerten. Das Mandat erstreckt sich nicht auf Umweltauswirkungen, sodass die Umweltsicherheit in dieser Bewertung nicht berücksichtigt wurde.

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Europäische Union
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EU-27
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Kosmetisches Produkt
Methylsalicylat
Wissenschaftlicher Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS)