Der SCCS nahm dieses Dokument am 30. April 2025 im Anschluss an eine vorläufige Stellungnahme zu Hexylsalicylat an. Er stellte fest, dass die geschätzte Aufnahme von Zahnpasta durch Kinder unter 3 Jahren höher ist als in früheren Bewertungen, was aufgrund der engen Sicherheitsspanne (MoS) von nahezu 100 zu Sicherheitsbedenken führt. Daher hat die Europäische Kommission den SCCS gebeten, die Sicherheit von Methylsalicylat in kosmetischen Mitteln für Kinder im Alter von 0-3 Jahren neu zu bewerten. Auf der Grundlage von SCCS/1658/23 und aggregierten Expositionsdaten empfiehlt der SCCS, die Konzentration von Methylsalicylat in dieser Altersgruppe auf 0,4 % in Zahnpasta und 0,02 % in anderen Produkten zu begrenzen. Darüber hinaus wurde der SCCS gebeten, alle weiteren Bedenken hinsichtlich der Exposition von Kindern gegenüber dem Stoff in Kosmetika zu bewerten. Das Mandat erstreckt sich nicht auf Umweltauswirkungen, so dass die Umweltsicherheit bei dieser Bewertung nicht berücksichtigt wurde.

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Europäische Union
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EU-27
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Kosmetisches Produkt
Methylsalicylat
Wissenschaftlicher Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS)