Am 7. April 2025 verbreitete die Welthandelsorganisation (WTO) eine Mitteilung von Burundi, Kenia, Ruanda, Tansania und Uganda zum Entwurf der ostafrikanischen Norm DEAS 837:2024 mit dem Titel „Avocadoöl für kosmetische Zwecke – Spezifikation”. Dieser Normentwurf beschreibt die Anforderungen, Probenahme- und Prüfverfahren für Avocadoöl, das für kosmetische Anwendungen bestimmt ist. Die Frist für die Einreichung von Stellungnahmen beträgt 60 Tage ab dem Datum der Bekanntmachung (d. h. bis zum 6. Juni 2025). Der Normentwurf umfasst die folgenden wichtigen Abschnitte: 1. Geltungsbereich 2. Begriffe und Definitionen 3. Anforderungen (a) Allgemeine Anforderungen: -Avocadoöl muss praktisch geruchlos sein oder einen milden charakteristischen Geruch aufweisen. – Das Öl muss eine klare gelbe bis grünliche Flüssigkeit sein, frei von Sedimenten, Schwebstoffen, Fremdstoffen und abgetrenntem Wasser. – Alle Inhaltsstoffe müssen EAS 377 (alle Teile) entsprechen. (b) Spezifische Anforderungen -Spezifisches Gewicht bei 20 °C: 0,815–0,910 (Prüfverfahren: EAS 847-7) -Feuchtigkeitsgehalt (% m/m, max.): 0,5 % (Prüfverfahren: ISO 8534) -Unlösliche Verunreinigungen (% m/m, max.): 0,2 % (Prüfverfahren: ISO 663) (4) Mikrobiologische Anforderungen: – Gesamtzahl lebensfähiger aerob mesophiler Mikroorganismen: max. 1.000 KBE/g oderml Prüfverfahren: ISO 21149) – Pseudomonas aeruginosa: Nicht nachweisbar in 1 g oder 1 ml Prüfverfahren: ISO 22717) (5) Schwermetallverunreinigungen: -Die Gesamtmenge an Blei, Quecksilber und Arsen darf im Endprodukt 10 mg nicht überschreiten. (6) Verpackung (7) Kennzeichnung (8) Probenahme"
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