Am 7. April 2025 verbreitete die Welthandelsorganisation (WTO) eine Mitteilung aus Burundi, Kenia, Ruanda, Tansania und Uganda zum Entwurf der ostafrikanischen Norm DEAS 64:2024 mit dem Titel „Erdnussöl für kosmetische Zwecke – Spezifikation”. Dieser Normentwurf definiert die Anforderungen, Probenahmeverfahren und Prüfmethoden für Erdnussöl für kosmetische Zwecke. Die Frist für die Einreichung von Stellungnahmen beträgt 60 Tage ab Bekanntgabe (d. h. bis zum 6. Juni 2025). Der Normentwurf umfasst die folgenden wichtigen Abschnitte: 1. Geltungsbereich 2. Begriffe und Definitionen 3. Anforderungen (a) Allgemeine Anforderungen: -Erdnussöl muss praktisch geruchlos sein oder einen sehr milden charakteristischen Geruch aufweisen. -Optisch muss es klar und frei von Sedimenten und Fremdstoffen sein. – Alle Inhaltsstoffe müssen EAS 377 (alle Teile) entsprechen. (b) Spezifische Anforderungen (geprüft nach festgelegten Methoden): – Spezifisches Gewicht bei 20 °C: 0,815–0,910 (EAS 847-7) -Feuchtigkeitsgehalt (% m/m, max.): 0,5 % (ISO 8534) -Unlösliche Verunreinigungen (% m/m, max.): 0,2 % (ISO 663) -Aschegehalt (% m/m, max.): 0,1 % (EAS 847-15) (4) Mikrobiologische Anforderungen: -Gesamtkeimzahl für aerobe mesophile Mikroorganismen: max. 1.000 KBE/g oderml ISO 21149) -Pseudomonas aeruginosa: Nicht nachweisbar in 1 g oder 1 ml ISO 22717) (5) Schwermetallverunreinigungen: -Blei: max. 10 mg-Arsen: max. 2 mg-Quecksilber: max. 1 mg-Gesamtgehalt (Blei, Arsen, Quecksilber): Nicht mehr als 10 mg(alle Tests gemäß EAS 847-16) (6) Verpackung: -Das Produkt muss in gut verschlossenen, nicht reaktiven Behältern verpackt sein, die eine Kontamination verhindern. (7) Kennzeichnung: -Muss EAS 346 entsprechen und Folgendes enthalten: -Produktname als „Mahlöl” oder „Erdnussöl” -Name und Anschrift des Herstellers -Deutliche Kennzeichnung: „Erdnussöl für kosmetische Zwecke” und „Nur zur äußerlichen Anwendung” in unauslöschbarer Tinte oder lithografiert/schabloniert auf dem Etikett (8) Probenahme: -Durchgeführt gemäß ISO 24153"

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