Am 7. April 2025 verbreitete die Welthandelsorganisation (WTO) eine Mitteilung des separaten Zollgebiets Taiwan, Penghu, Kinmen und Matsu bezüglich der Änderung der Liste der in Kosmetikprodukten eingeschränkten Inhaltsstoffe. Die Änderung zielt darauf ab, die Sicherheit von Kosmetikbestandteilen für die menschliche Gesundheit durch überarbeitete regulatorische Anforderungen zu gewährleisten, wie von der Food and Drug Administration (FDA) vorgeschlagen. Das vorgeschlagene Datum des Inkrafttretens ist der 1. Juli 2026, und die Frist für Stellungnahmen endet 60 Tage nach dem Datum der Bekanntmachung (d. h. am 6. Juni 2025). Die aktualisierte Liste der in Kosmetikprodukten eingeschränkten Inhaltsstoffe umfasst unter anderem Folgendes: 1) Allantoin (maximale Konzentration: 0,5 %) 2) Aluminiumkaliumbis(sulfat) (maximale Konzentration: 1 %) 3) Bismutnitrat, basisch (maximale Konzentration: 3 %) 4) Zink-4-hydroxybenzolsulfonat (maximale Konzentration: 2 %) 5) 5-Hydroxy-2-hydroxymethyl-4-pyron (maximale Konzentration: 2 %) 6) 4-Hydroxyphenyl-beta-D-glucopyranosid (maximale Konzentration: 7 %, Einschränkung: Der Gehalt an Hydrochinon-Verunreinigungen darf 20 ppm nicht überschreiten) 7) 1,7,7-Trimethylbicyclo[2.2.1]-2-heptanon; Bornan-2-on (maximale Konzentration: 3 %, Vorsichtsmaßnahme: Produkte, die für Kinder unter 2 Jahren verwendet werden können (außer abwaschbare Produkte), müssen folgenden Warnhinweis tragen: „Vor der Anwendung bei Kindern unter 2 Jahren einen Arzt oder Apotheker konsultieren.“) 8) Methylsalicylat (maximale Konzentration: 1 %, Vorsichtsmaßnahmen (außer abwaschbare Produkte): Produkte, die für Kinder unter 2 Jahren verwendet werden dürfen, müssen folgenden Hinweis tragen: „Vor der Anwendung bei Kindern unter 2 Jahren einen Arzt oder Apotheker konsultieren.“ Methylsalicylat darf 1,8 g pro Tag nicht überschreiten, um eine Salicylatvergiftung, einschließlich Dyspnoe und Toxizität des Zentralnervensystems, zu vermeiden. Bei Personen mit idiosynkratischen Reaktionen auf Aspirin oder Salicylate wird die Konsultation eines Arztes oder Apothekers empfohlen. 9) α-Hydroxysäuren (AHA) pH-Anforderung: ≥ 3,5 Für abwaschbare Produkte (z. B. Shampoos oder Haarspülungen) mit einer AHA-Konzentration von ≤ 3 % ist ein pH-Bereich von 3,2 bis 3,5 zulässig. Einschränkung: Muss der chinesischen Norm entsprechen: „Methoden zur hygienischen Prüfung von Kosmetika – pH-Wert, Säuregrad und Alkalität” (CNS 9036, Kategorienummer: S2073) Vorsichtsmaßnahmen: Kann Hautreizungen verursachen; Verbraucher mit empfindlicher Haut sollten vor der Anwendung einen Hautsensibilisierungstest durchführen. Verbraucher mit geschädigter, verletzter oder entzündeter Haut sollten die Anwendung vermeiden. Säuglinge und Kinder sind keine geeigneten Anwender des Produkts. Bei Auftreten abnormaler Hautreaktionen die Anwendung abbrechen. Bei anhaltenden Entzündungen oder Nebenwirkungen einen Arzt konsultieren. AHA-haltige Produkte können die Empfindlichkeit der Haut gegenüber Sonnenlicht und das Risiko von Sonnenbrand erhöhen. Verbraucher sollten Sonnenschutzmittel verwenden, Schutzkleidung tragen und eine Woche lang nach der Anwendung Sonnenlicht meiden.
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