Die kanadische Regierung hat die Gruppe der Benzotriazole und Benzothiazole gemäß CEPA 1999 bewertet. Die Bewertung ergab, dass neun Benzotriazol-Stoffe die Kriterien von CEPA-Abschnitt 64 nicht erfüllen und keine weiteren Regulierungsmaßnahmen erfordern. 2-Mercaptobenzothiazol (MBT) und seine Vorläufersubstanzen stellen jedoch ein Umweltrisiko dar und werden zur Aufnahme in Teil 2 der Liste 1 des CEPA empfohlen. MBT hat eine potenzielle aquatische Toxizität, aber eine geringe Bioakkumulation. Die Risiken für die menschliche Gesundheit wurden für beide Untergruppen als gering eingestuft. Vom 8. März bis zum 7. Mai 2025 läuft eine öffentliche Stellungnahme zum vorgeschlagenen Risikomanagementkonzept. Diese Stoffe werden in Gummi, Schmiermitteln, im Bergbau und in Kosmetika verwendet. Die Regierung beabsichtigt, MBT und seine Vorläuferstoffe zu regulieren und gleichzeitig die Diskussionen mit den Interessengruppen fortzusetzen.

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