"Mit Wirkung vom 10. April 2025, 12:01 Uhr, wird China einen zusätzlichen Zollsatz von 84% auf alle Einfuhren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten erheben, basierend auf dem bestehenden anwendbaren Zollsatz. Diese Maßnahme steht im Einklang mit den Ankündigungen [2025] Nr. 4 und Nr. 5 der Tarifkommission. Eine Ausnahme gilt jedoch für "Waren im Transit", d. h. für Waren, die vor dem Stichtag versandt, aber zwischen dem 10. April und dem 13. Mai 2025 eingeführt werden. Importeure solcher Waren können eine Befreiung vom Zusatztarif beantragen, indem sie die Versanddaten überprüfen und die erforderlichen Unterlagen bei der Zollanmeldung vorlegen. Die Waren müssen vor 24:00 Uhr am 13. Mai 2025 angemeldet werden, um die Voraussetzungen zu erfüllen. Zu den wichtigsten Details der Umsetzung gehören: Eindeutige Angabe des Abgangsdatums in den Zollanmeldungen. Spezifische Erklärungen, die bestätigen, dass die Befreiung in Anspruch genommen werden kann, wobei die rechtliche Verantwortung beim Einführer liegt. Erstattungen von zuvor gezahlten Zöllen sind für förderfähige Waren im Transit möglich, vorbehaltlich einer Überprüfung. In Zollfreigebieten und im Veredelungsverkehr werden strengere Kontrollen durchgeführt: Ab dem 10. April 2025 sind der zollamtliche Verkehr und der Transfer von Waren und Verarbeitungserzeugnissen mit US-Ursprung eingeschränkt. Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes müssen US-Waren in speziellen Handbüchern/Kontenbüchern verwalten, die mit "[M]" gekennzeichnet sind. Einfache Verarbeitungen in den Zollfreigebieten, bei denen die Produktcodes oder der Ursprung von Waren mit US-Ursprung geändert werden, sind unzulässig. Diese Maßnahme stellt eine erhebliche Verschärfung der Handelspolitik dar und schreibt Importeuren und Verarbeitern, die mit Waren mit US-Ursprung zu tun haben, detaillierte Compliance-Anforderungen vor."

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ASEAN
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China
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