Am 19. Juni 2025 unterzeichneten die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) und die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) eine aktualisierte Vereinbarung, um ihre Partnerschaft zur Verbesserung der Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern, die in der EU Chemikalien ausgesetzt sind, zu stärken.
Kernpunkte:
Die Zusammenarbeit konzentriert sich auf:
* Wissenschaftliche Regulierung und Unterstützung der Politik in Bezug auf die Sicherheit von Chemikalien am Arbeitsplatz.
* Gemeinsame Gefahren- und Risikobewertungen von chemischen Stoffen am Arbeitsplatz.
* Festlegung von Grenzwerten für die Exposition am Arbeitsplatz und Austausch bewährter Verfahren zur Risikominderung.
* Koordinierte Einbeziehung von Interessengruppen, Veröffentlichungen und Kommunikationsmaßnahmen.
Der ECHA betonte, dass die Zusammenarbeit das Wissen über krebserregende Stoffe erweitern und die Exposition von Arbeitnehmern gegenüber besonders besorgniserregenden Chemikalien (SVHC) verringern werde.
Der Exekutivdirektor der EU-OSHA hob die Rolle der Partnerschaft bei der Umsetzung von Forschungsergebnissen in praktische Präventionsmaßnahmen hervor, insbesondere im Hinblick auf Krebsrisiken am Arbeitsplatz.
Die Vereinbarung wurde auf der Sitzung des EU-OSHA-Verwaltungsrats in Helsinki formalisiert.
Diese verstärkte Zusammenarbeit stärkt den integrierten Ansatz der EU im Bereich der Chemikaliensicherheit und unterstützt sowohl die Einhaltung der Vorschriften als auch die Förderung einer gesünderen und sichereren Arbeitsumgebung.