Am 25. März 2025 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) polybromierte Dibenzo-p-Dioxine (PBDDs), polybromierte Dibenzofurane (PBDF) und gemischte polybromierte/chlorierte Dibenzo-p-Dioxine (PBCDD) und Dibenzofurane (PBCDF) in die Liste der vorgeschlagenen neuen persistenten organischen Schadstoffe (POP) auf.
Die Konsultationsfrist für Stellungnahmen zum Entwurf des Risikoprofils endet am 20. Mai 2025 um 23:59 Uhr Helsinki-Zeit.
Diese Chemikalien verursachen nachweislich eine Reihe von toxischen Wirkungen, die denen der polychlorierten Dibenzo-p-Dioxine (PCDD/F) ähneln, darunter Letalität, Auszehrung, Thymusatrophie, Teratogenese, reproduktive Wirkungen, Immunotoxizität und Leberschäden. Die giftigsten Kongenere sind diejenigen, die an den Positionen 2, 3, 7 und 8 substituiert sind. Es gibt Hinweise darauf, dass diese Stoffe auch den Arylkohlenwasserstoffrezeptor (AhR) aktivieren und bei Tieren neurologische Entwicklungs- und Verhaltensänderungen hervorrufen können, wie z. B. einen geringeren Laicherfolg bei Zebrafischen und Neurotoxizität bei Mäusen.
Diese Chemikalien sind persistent, bioakkumulierbar und toxisch und können über weite Strecken in die Umwelt gelangen. Sie wurden in verschiedenen Umweltkompartimenten nachgewiesen, darunter auch in Meeressäugern in entlegenen Regionen, was auf eine globale Exposition hindeutet. Darüber hinaus tragen PBDD/F und PBCDD/F in erheblichem Maße zur dioxinähnlichen Toxizität bei, auch in Lebensmitteln, Geweben und Milch, wobei bei Kleinkindern das Risiko besteht, dass die wöchentlich tolerierbaren Aufnahmemengen überschritten werden.