Die European Commission die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) beauftragt, die bestehenden Leitlinien für das eingeschränkt zulässige aprotische Lösungsmittel 1-Methyl-2-pyrrolidon (NMP) zu aktualisieren, um auch N,N-Dimethylformamid (DMF), N,N-Dimethylacetamid (DMAC) und 1-Ethylpyrrolidin-2-on (NEP) einzubeziehen. Dies folgt auf die Verabschiedung von Beschränkungen für DMAC und NEP, die den zuvor für NMP und DMF REACH verfolgten Ansatz widerspiegeln. Diese Beschränkungen zielen darauf ab, Arbeitnehmer zu schützen, indem harmonisierte abgeleitete Expositionsgrenzwerte (DNELs) sowohl für die inhalative als auch für die dermale Aufnahme festgelegt werden. Die aktualisierten Leitlinien sollen Interessengruppen und Vollzugsbehörden unterstützen, indem sie die Umsetzungsanforderungen klarstellen und die Wechselwirkung mit den Arbeitsschutzvorschriften (OSH) aufzeigen. ECHA beauftragt, Inhalte wie Gefahrenprofile, Expositionsmuster, bewährte Verfahren, Überwachungsmethoden und typische Verwendungszwecke für diese Lösungsmittel zu überarbeiten. Während der Entwicklung der Leitlinien werden Beiträge aus der Industrie und von Regulierungsbehörden gesammelt. Die endgültigen Leitlinien sollen bis zum ersten Quartal 2026 veröffentlicht werden.

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