Am 13. Mai 2025 veröffentlichte die US-Umweltschutzbehörde (EPA) eine vorläufige endgültige Regelung (Dokument Nr. 2025-08168; 90 FR 20236) gemäß 40 CFR Part 705 zur Überarbeitung des Zeitplans für die Datenübermittlung im Rahmen der PFAS-Meldepflicht gemäß dem Gesetz zur Kontrolle giftiger Stoffe (TSCA). Durch diese Änderung wird das Datum für den Beginn der Berichterstattung auf den 13. April 2026 verschoben und das Datum für den Abschluss der Einreichung auf den 13. Oktober 2026 festgelegt, mit einer verlängerten Frist bis zum 13. April 2027 für kleine Hersteller, die nur Artikel importieren. Die im Oktober 2023 verabschiedete PFAS-Meldepflicht verpflichtet Hersteller und Importeure von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), die zwischen 2011 und 2022 aktiv waren, detaillierte Daten über Verwendungen, Expositionen und Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt vorzulegen. Die Anpassung soll EPA Zeit geben, das Meldesystem fertigzustellen und mögliche Regeländerungen auf der Grundlage von Rückmeldungen der Öffentlichkeit zu berücksichtigen. Kommentare zu dieser vorläufigen Regelung können bis zum 12. Juni 2025 eingereicht werden.

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Dänische Umweltschutzbehörde (EPA)
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